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Möchte Wohnung an Studenten-WG vermieten. Mit welcher Partei soll ich den Vertrag schließen?

gefragt von bertiboy am 16.09.2008 um 8:31 Uhr

Ich möchte eine Mietswohnung an eine Studenten-WG vermieten. Nachdem sich jetzt auch drei Mieter gefunden haben, weiß ich nicht genau, welchen Vertrag für welche Partei ich aufsetzen soll. Sollte ich lieber einen Vertrag für alle (Haupt- und Untermieter), den Vertrag "alle für einen" als Mietergemeinschaft oder Einzelverträge abschließen, dass jeder für sich selbst unterschreibt. Bin diesbezüglich noch sehr unerfahren. Was muss ich beachten?


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LittleDammi
beantwortet von LittleDammi am 16. September 2008 08:36
2x
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würde jeden für sich allein machen, da bei einer wg ja auch einzelne wieder aus oder einziehen. so musst du nicht ständig die verträge ändern. oder setz einen als hauptmieter ein, die anderen als untermieter. dann klärt der hauptmieter relevante fragen und trägt die erste verantwortung, die dann in den untermietsverträgen gesplittet wird


talentfrei
beantwortet von talentfrei am 16. September 2008 08:34
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Morgen, also ich war selber jahre lang student und in mehreren WGs, so wie bei mir und Freunden von mir, war es immer so, dass es einen Hauptmieter gibt, die Untermieter wurden mit eingetragen, jedoch gab es immer eine Person die haftet. WGs kümmern sich meist untereinander darum, dass es einWG KOnto gibt, von dem dann die Miete und Nebenkosten abgbucht werden, Kaution übernimmt meist jeder selbst für sein Zimmer

Kommentar von 38728c37f5f637b4b5f5f4c8176a11casmalltalentfrei am 16. September 2008 08:35

also von eizeln Verträgen habe ich persönlich in WGs noch nicht gehört...


anonym
beantwortet von anjanni am 16. September 2008 09:43
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Ja, also, da mußt Du drüber nachdenken, was Du möchtest:

  • Mit jedem einzelnen einen Mietvertrag machen, für ein Zimmer und die gemeinsam genutzten Räume:

-- Dann kann auch jeder einzeln kündigen.

-- Du selbst mußt Dich kümmern, wenn Du das Zimmer wieder vermieten willst.

-- Du selbst entscheidest auch, wer wieder einzieht.

-- Du trägst das Risiko des Mietausfalls für ein Zimmer.

  • Mietvertrag für einen Hauptmieter mit der Möglichkeit der Untervermietung:

-- Der Hauptmieter ist der einzige, mit dem Du über irgendwas verhandelst.

-- Wenn der Hauptmieter seine Miete nicht zahlt, kündigst Du ihm, und die Untermieter hängen einfach mit dran.

-- Bei den Untermietverhältnissen kannst Du Dir ein Mitspracherecht vorbehalten.

  • Vermietung an die ganze WG als Mietergemeinschaft:

-- Jeder einzelne der Mieter haftet Dir gegenüber für die ganze Wohnung.

-- Wenn die WG sich zerstreitet, treten die anderen haftungsmäßig ein. Kann aber u.U. trotzdem zu Problemen führen, weil die Kalkulation der WG dann nicht mehr aufgeht.

-- Wenn ein einzelner ausziehen will, mußt Du den Vertrag ändern. Ebenso wenn ein neuer einziehen will.

Für die erste Variante gibt es keine echten Formularverträge, für die beiden anderen Varianten kannst Du einfach die Vorlagen z.B. von Haus&Grund nehmen. Für die erste Variante habe ich mir mal selbst was zusammengeschrieben, in Anlehnung an den Formularvertrag.


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