Hallo,
möchte gerne mein Wagen verkaufen. Habe aber bischen schiss davor, weil wie ist es zum Beispiel wenn er Käufer Probefahrt macht, wir zum Tüv fahren, da nochmal prüfen lassen und es ist alles ok!! Dann meinet wegen ein Tag später oder ne Woche später geht was kaputt oder der Wagen macht Probleme. Ich stecke ja nicht als Privatperson oder überhaupt ein Mensch in so einem Wage drinn, dass ich also nur sagen kann, bei mir lief alles einwandfrei, so ist es ja auch. Doch wie schließe ich die Gewährleistung aus??? Verstehe eh nicht, wie ich als Privatperson auf ein Auto Gewährleistung geben kann... man kann ja vom Hof fahren und der Motor geht hoch, und dann?????
Vielen Dank schon einmal für die Hilfe
Mfg
Daniel
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ichwürde schreiben: "...gekauft wie besehen und probegefahren, ohne jegliche gewährleistung."
Eine Privatperson hat keine Gewährleistung, außer es wird Dir Vorsatz nachgewiesen, d.h., wenn ein Mangel auftritt, der so gelagert ist, dass Du in wissen mußtest. Es gibt Verträge, die Du im Internet runterladen kannst.
Wagen wird wie gsehen verkauft, ich weise daraufhin, dass es sich um einen Privatverkauf handelt und keinerlei Garantieansprüche geltend gemacht werden können
ja gut... weil wo ich mein vorigen Wagen "Privatgekauft habe, hatte ich nach paar Wochen Probleme mit dem Wagen, aber habe dass so hingenommen, aber manche sind da anders. Bei dem Blankovertrag von Mobile steht schon was vom Ausschluss, den werde ich nehmen, danke
Wenn ein offensichtlicher Mangel vorhanden ist, hilft Dir dieser Zusatz nicht.
Hmmmmm - ein offensichtlicher Mangel müsste doch auch gesehen werden. Wenn man aber unterschreibt dass man das Auto 'gekauft wie gesehen' hat, dann kannte man ja diesen Mangel. ;-P
Es gibt ja so Spezialisten (auch im Privatbereich), die solche Mängel für kurze Zeit verschwinden lassen können.