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Möchte mein Wagen verkauf also " Privat an Privat" wie schließe ich die Gewährleistung aus????

gefragt von Blackbeauty83 am 26.10.2009 um 8:36 Uhr

Hallo,

möchte gerne mein Wagen verkaufen. Habe aber bischen schiss davor, weil wie ist es zum Beispiel wenn er Käufer Probefahrt macht, wir zum Tüv fahren, da nochmal prüfen lassen und es ist alles ok!! Dann meinet wegen ein Tag später oder ne Woche später geht was kaputt oder der Wagen macht Probleme. Ich stecke ja nicht als Privatperson oder überhaupt ein Mensch in so einem Wage drinn, dass ich also nur sagen kann, bei mir lief alles einwandfrei, so ist es ja auch. Doch wie schließe ich die Gewährleistung aus??? Verstehe eh nicht, wie ich als Privatperson auf ein Auto Gewährleistung geben kann... man kann ja vom Hof fahren und der Motor geht hoch, und dann?????

Vielen Dank schon einmal für die Hilfe

Mfg

Daniel


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icke01
beantwortet von icke01 am 26. Oktober 2009 08:38
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ichwürde schreiben: "...gekauft wie besehen und probegefahren, ohne jegliche gewährleistung."

Kommentar von ingridshaus am 26. Oktober 2009 08:39

Wenn ein offensichtlicher Mangel vorhanden ist, hilft Dir dieser Zusatz nicht.

Kommentar von 80cfd8fe29e38b8f9441001867ad5841smallWenne am 26. Oktober 2009 08:45

Hmmmmm - ein offensichtlicher Mangel müsste doch auch gesehen werden. Wenn man aber unterschreibt dass man das Auto 'gekauft wie gesehen' hat, dann kannte man ja diesen Mangel. ;-P

Kommentar von ingridshaus am 26. Oktober 2009 08:52

Es gibt ja so Spezialisten (auch im Privatbereich), die solche Mängel für kurze Zeit verschwinden lassen können.


anonym
beantwortet von ingridshaus am 26. Oktober 2009 08:39
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Eine Privatperson hat keine Gewährleistung, außer es wird Dir Vorsatz nachgewiesen, d.h., wenn ein Mangel auftritt, der so gelagert ist, dass Du in wissen mußtest. Es gibt Verträge, die Du im Internet runterladen kannst.


anonym
beantwortet von mialena am 26. Oktober 2009 08:40
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Wagen wird wie gsehen verkauft, ich weise daraufhin, dass es sich um einen Privatverkauf handelt und keinerlei Garantieansprüche geltend gemacht werden können

Kommentar von Blackbeauty83 am 26. Oktober 2009 08:53

ja gut... weil wo ich mein vorigen Wagen "Privatgekauft habe, hatte ich nach paar Wochen Probleme mit dem Wagen, aber habe dass so hingenommen, aber manche sind da anders. Bei dem Blankovertrag von Mobile steht schon was vom Ausschluss, den werde ich nehmen, danke


anonym
beantwortet von Peter34muc am 26. Oktober 2009 08:51
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