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Möchte mein Motorrad außer Betrieb setzen. HU ist aber schon seit längerem abgelaufen. Was passiert?

gefragt von mars1 am 18.03.2009 um 9:08 Uhr

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pepe33
beantwortet von pepe33 am 18. März 2009 09:10
5x
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Melde das Motorad doch einfach ab oder lasse stilllegen. Das geht auch ohne TÜV. Ohne TÜV darfst Du nur nicht fahren und musst das Ding auf dem Hänger transportieren.

Kommentar von anjanni am 18. März 2009 09:25

Und nicht im öffentlichen Straßenraum abstellen.


Husband
beantwortet von Husband am 18. März 2009 09:09
2x
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Wird vorübergehend stillgelegt und fertig. Nur die Wiederzulassung erfordert vorherige TÜV-Vorführung


anonym
beantwortet von newcomer am 18. März 2009 09:09
1x
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das Bike wird stillgelegt das ist alles, wirst ja sicher nicht damit gefahren sein

Kommentar von mars1 am 18. März 2009 09:22

Bin nicht damit gefahren. Steht bei mir in der Garage. Hab mal gehört, dass die Zulassungsstelle die Ordnungswidrigkeit anzeigt.


princAss
beantwortet von princAss am 18. März 2009 09:09
1x
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??? was soll passieren?


teppichhai
beantwortet von teppichhai am 18. März 2009 09:10
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Ich gehe da davon aus, daß das kein Problem ist, du kannst die HU ja auch nachmachen selbst wenn die alte schon ein Jahr abgelaufen ist (so war es bei mir mal konkret der Fall, niemand hat was gesagt).

Kommentar von ManfredP am 20. März 2009 01:56

Die HU darf grundsätzlich nicht überzogen werden. Der Fahrzeughalter ist für die Einhaltung der vorgegebenen Fristen verantwortlich. Vom Gesetzgeber wird das Überziehen der HU wie folgt geahndet:

Bei PKW, Motorrädern, leichten Anhängern (nicht Sicherheitsprüfung-pflichtigen Fahrzeugen):

Zwei bis vier Monate : € 15,-- Mehr als vier Monate und bis zu acht Monaten : € 25,-- Mehr als acht Monate : € 40,-- und 2 Punkte in Flensburg


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