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Melde das Motorad doch einfach ab oder lasse stilllegen. Das geht auch ohne TÜV. Ohne TÜV darfst Du nur nicht fahren und musst das Ding auf dem Hänger transportieren.

Wird vorübergehend stillgelegt und fertig. Nur die Wiederzulassung erfordert vorherige TÜV-Vorführung
das Bike wird stillgelegt das ist alles, wirst ja sicher nicht damit gefahren sein
Bin nicht damit gefahren. Steht bei mir in der Garage. Hab mal gehört, dass die Zulassungsstelle die Ordnungswidrigkeit anzeigt.

Ich gehe da davon aus, daß das kein Problem ist, du kannst die HU ja auch nachmachen selbst wenn die alte schon ein Jahr abgelaufen ist (so war es bei mir mal konkret der Fall, niemand hat was gesagt).
Die HU darf grundsätzlich nicht überzogen werden. Der Fahrzeughalter ist für die Einhaltung der vorgegebenen Fristen verantwortlich. Vom Gesetzgeber wird das Überziehen der HU wie folgt geahndet:
Bei PKW, Motorrädern, leichten Anhängern (nicht Sicherheitsprüfung-pflichtigen Fahrzeugen):
Zwei bis vier Monate : € 15,-- Mehr als vier Monate und bis zu acht Monaten : € 25,-- Mehr als acht Monate : € 40,-- und 2 Punkte in Flensburg
Und nicht im öffentlichen Straßenraum abstellen.