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Möchte Grundstück vererben gegen Vorleistung

gefragt von Barum am 14.05.2009 um 16:31 Uhr

Hallo Leute, ich bin 80, habe ein größeres Grundstück und keine direkten Erben. Die Bearbeitung des Natur-Grundstücks macht mir zunehmend Mühe. Ich suche einen dankbaren Erben der mir bei der Arbeit behilflich ist. Aus paritäts-Gründen müßte es sich aber um ein begabten allround-Handwerker handeln. Ich habe aber direkt Angst auf einen "Gauner" hereinzufallen. Ich hätte gerne mal Ihre Meinung was man da so vorbeugend machen kann ? Welche Sicherheiten man da einsetzen kann ?

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Vererben x 22

kugel
beantwortet von kugel am 14. Mai 2009 16:39
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Würde nicht gleich nach einem "Erben" suchen, sondern eher jemand der Dir gerne und zuverlässig, mit Herz und Verstand an die Sache rangeht.

Gib eine Anzeige auf, in der Du Hilfe zur Pflege gegen einen Obolus suchst. Stellt es sich heraus, dass es durchaus jemand gibt, dem der Grund nicht nur als "Wert" sondern als "Herzstück" wert ist, dann würde ich den nehmen.

Bleib mit dem Erbgedanken jedoch noch eine Zeitlang im Hintergrund!

Ist die passende Person gefunden - dann einen Vertrag beim Notar mit den Details

PS - auch ein Obst- und Gartenbauverein freut sich darüber, wenn er ein solch belassenes Grundstück "erben" kann (z. B. Streuobstwiese, Wildkräuter, Naturschutzgelände zur Ansicht etc.)


anonym
beantwortet von Nordler am 14. Mai 2009 16:35
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Ich würd erst mal in der Zeitung inserieren, das sie jemanden benötigen, der Ihnen im am Grundstück/Garten zur Hand gehen kann. Ich denke, wenn Vertrauen aufgebaut ist und sie ihm nicht gleich die Erbschaftabsichten mitteilen, können Sie besser entscheiden.


anonym
beantwortet von ThunderHawk am 14. Mai 2009 16:34
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Zum Notar, entsprechenden Vertrag machen. Hält er sich nicht dran ist das Grundstück weg.

Kommentar von 4b5d95a75ff60c095b723ba24cb4e871smallGerd2 am 14. Mai 2009 16:41

Hier hat er noch Erben //////////////// Stiftung kündigen,-auflösen? gefragt von Barum am 15.03.2009 um 15:56 Uhr Guten Tag, können meine gesetzlichen Pflichtteil-Erben eine von mir errichtete Stiftung, nach meinem Tod, kündigen-auflösen, und die Werte an sich nehmen ? ///////////////////////////////// Vielleicht muss der Allroundhandwerker lieber aufpassen damit er nicht auf jemand reinfällt .

Kommentar von ThunderHawk am 14. Mai 2009 16:47

Dann würde ich sogar von dessen Seite auf einen notariellen Vertrag bestehen, sonst macht er die Arbeit und andere haben da Vergnügen.

Kommentar von Barum am 14. Mai 2009 17:13

Es gibt auch entfernte Erben 3.Grades

Kommentar von thomaszg2872 am 27. August 2009 18:29

das liegt daran wie man die stiftung einrichtet, ob sie zum vermögen gehören oder nicht, in der regel tun selbständige stiftungen das nicht. deshalb auch kein zugriff der erben.


aurata
beantwortet von aurata am 15. Mai 2009 00:24
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Jemanden Fremden etwas zu vererben ist eine heikle Sache.

HIER findest du sicherlich keinen fachlichen Rat.

Bevor du deine Geadnken weiter spinnst, solltest du dir einen fachlich kompetenten Rat holen bei einem Anwalt für Erbrecht.

Vorab kannst du dich unverbindlich und online erkundigen und das am besten hier:

http://www.recht.de/phpbb/viewforum.php?f=14&sid=f275c253bec906930a596e7eb82...


firstguardian
beantwortet von firstguardian am 14. Mai 2009 17:02
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Übertrage mir das Grundstück und gut ist!


firstguardian
beantwortet von firstguardian am 14. Mai 2009 17:01
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Du reitest jetzt schon seit über einem halben Jahr auf dem gleichen Mist herum! lass´mal gut sein!

beantwortet von firstguardian am 6. Dezember 2008 16:18 1x Sowohl die Voraussetzungen für die Gründung einer Stiftung wie die zur Bestellung eines Erbbaurechtes sind ein recht komplexer Vorgang und hier in Kürze unmöglich zu erläutern. Da gehört ein Fachanwalt her oder ein Notar, die sich aber eine solche Komplexität fürstlich honorieren lassen - also erstmal nachfragen!

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beantwortet von Eddy21 am 8. Dezember 2008 15:25 1x Wenn es sich um ein bebauungsfähiges Grundstück handelt wird der NABU es auf Dauer nicht halten können ! Gibt es keinen dem Du es mit Auflagen übergeben kannst ?

[Inhalt beanstanden] [Mail-Nachricht bei Kommentar erhalten] [Antwort kommentieren] Kommentar von Barum am 8. Dezember 2008 18:57 Hallo Eddy21, das Grundstück ist schon mit einem einfamilien-Haus bebaut. Ich habe schon einer humanistischen Organisation angeboten, aber die wollen wenn sie das Grundstück nicht kapitalisiern dürfen dann das Haus vermieten. Ich hatte eher an ein Nießbrauchrecht gedacht; oder zumindest das Die das Grundstück pflegen. Es sieht so aus als wenn die Bewerber lieber Geld ohne Arbeit und Gegenleistung haben wollen.

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ziuwari
beantwortet von ziuwari am 14. Mai 2009 16:35
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ich bin ein rüstiger vorruheständler, wohne aber sicher an der falschen stelle.

mit einem fremden würde ich das nicht machen...


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