Bei einer Anlage von mehreren Eigentumswohnungen gibt es einen Verwalter, der die Rücklagen u.ä. verwaltet. Wie ist das bei einem Haus mit 6 Eigentümern?
Vielen Dank, ich kann leider keine DH mehr geben, habe meine 100 heute schon verschenkt.
es besteht die gesetzliche Pflicht eine Rücklage für die Instandhaltung zu bilden. Es ist auch völlig legal wenn du fragt - den Verwalter oder wenn schon akut den Verkäufer. Wenn der Verwalter eine tolle Abrechnung produziert, kannst du anhand dieser Abrechnung sehen, wieviel für die Wohnung, die dich interessiert angespart wurde. theoretisch - ob das auch in Festgeld angelegt ist - kann schon mal abweichen. Wichtig finde ich auch die Info ob es rückständige Eigentümer gibt - da alle Eigentümer gesamtschuldnerisch haften - haften alle übrigen Eigentümer in diesem Fall. Und les dir die Beschlüsse der letzten 3 JAhre durch - kann ja sein dass Sanierungsmaßnahmen, die viel Geld kosten, bald begonnen werden und du über die Sonderumlage zusätzlich zur Kasse gebeten wirst.
Hier standen mal mehrere Antworten. Wer hat sie gestohlen?