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Möchte Eigentumswohnung kaufen.

gefragt von BlauerEngelBlauerEngel am 24.10.2008 um 23:52 Uhr

Bei einer Anlage von mehreren Eigentumswohnungen gibt es einen Verwalter, der die Rücklagen u.ä. verwaltet. Wie ist das bei einem Haus mit 6 Eigentümern?


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BlauerEngel
beantwortet von BlauerEngel am 24. Oktober 2008 23:56
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Vielen Dank, ich kann leider keine DH mehr geben, habe meine 100 heute schon verschenkt.

Kommentar von Simple_avatar4smallBlauerEngel am 28. Oktober 2008 19:36

Hier standen mal mehrere Antworten. Wer hat sie gestohlen?


Tabaluga1961
beantwortet von Tabaluga1961 am 20. November 2008 16:28
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es besteht die gesetzliche Pflicht eine Rücklage für die Instandhaltung zu bilden. Es ist auch völlig legal wenn du fragt - den Verwalter oder wenn schon akut den Verkäufer. Wenn der Verwalter eine tolle Abrechnung produziert, kannst du anhand dieser Abrechnung sehen, wieviel für die Wohnung, die dich interessiert angespart wurde. theoretisch - ob das auch in Festgeld angelegt ist - kann schon mal abweichen. Wichtig finde ich auch die Info ob es rückständige Eigentümer gibt - da alle Eigentümer gesamtschuldnerisch haften - haften alle übrigen Eigentümer in diesem Fall. Und les dir die Beschlüsse der letzten 3 JAhre durch - kann ja sein dass Sanierungsmaßnahmen, die viel Geld kosten, bald begonnen werden und du über die Sonderumlage zusätzlich zur Kasse gebeten wirst.



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