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Möchte den Zahnarzt wechseln

gefragt von Destinys09 am 28.06.2009 um 18:56 Uhr

Ich hatte eine feste Zahnspange 2 Jahre lang und nun hab ich eine lose für nachts von meinem Zahnarzt, ich möchte aber den Zahnarzt wechseln, weil ich noch an meinen Zähnen was verändern möchte, zum Beispiel muss ich ein Frontzahn von innen aufhellen lassen und ich möchte auch Bleaching machen und wenn ich mein jetzigen Zahnarzt drauf anspreche sagt er ja des machma in nem halben jahr...so ein Schwachsinn! Ich kann immernoch nicht richtig lachen wegen dem wurzelbehandelten Frontzahn und wenn jemand sagt "cool deine Spange ist drausen" kann ich trotzdem nicht frei meine Zähne wegen diesem dunklen Zahn zeigen. Ich will zu nem anderen Zahnarzt, damit ich endlich unbeschwert lachen kann, schließlich hab ich 2 Jahre mit Zahnspange aushalten müssen, das oft schmerzhaft war und unbequem, auch alles andre als attraktiv...Kann ich einfach den Zahnarzt wechseln trotz neuer loser Spange?

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Arzt x 2.919

Franticek
beantwortet von Franticek am 29. Juni 2009 13:07
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Hat du einmal darueber nachgedacht, warum der jetztige Zahnaarzt das erst in einem halben Jahr machen will? Er hat die ganze Behandlung durchgefuehrt, er kennt deine Zaehne genau, und er weiss, wie lange oder wie schnell nach dieser ganzen Behandlung so etwas erst gemacht werden kann oder sollte.
Du schreibswt auch, dass du fuer nachts eine lose Spange bekommen hast. D.h. die Behandlung hat guten Erfolg gehabt und ist wohl auch bald zu Ende, - aber sie IST noch nicht ganz zu Ende, so dass andere Veraenderungen im Moment vielleicht sogar schlecht sind. Du solltest hier wirklich deinem Zahnarzt vertrauen, der ja auch den ganzen Behandlungsverlauf bei dir kennt.


anonym
beantwortet von TanteBertha am 28. Juni 2009 19:02
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Wärend der Kiefer-orthopädischen Behandlung ist man i.d.R. an den Zahnarzt gebunden, wo die Behandlung begonnen wurde. "Aussteigen" kann man, wenn schwerwiegende Gründe vorliegen. Man sollte sich hier an die Krankenkasse wenden. Dort gibt es die Marschrute wie dieses Verfahren zu laufen hat.


augustkoenigin
beantwortet von augustkoenigin am 28. Juni 2009 18:59
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Mit Beginn des neuen Quartals null Problemo. Und der 1.7. steht ja vor der Tür.


kittykat77
beantwortet von kittykat77 am 28. Juni 2009 18:57
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Klar kannst du, die Sachen die du machen willst musst du eh selbst zahlen und an wen ist doch völlig egal


schubidu2906
beantwortet von schubidu2906 am 28. Juni 2009 18:57
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sicher kannst du das. bist ja nciht vertraglich an deinen gebunden.

Kommentar von TanteBertha am 28. Juni 2009 19:01

Wärend einer Kiefer-orthopädischen Behandlung ist man i.d.R. an den Zahnarzt gebunden, bei dem die Behandlung begonnen wurde, in Auftrag gegeben wurde.


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