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Möbellieferung

gefragt von LizzyzuetLizzyzuet am 07.04.2009 um 9:48 Uhr

Was ist eigentlich, wenn die Möbel, die einem angeliefert werden sollen, nicht durch das Treppenhaus passen? Muss man dann die Kosten für eventuellen Kran/durch's Fenster-Transport selber zahlen? Oder sind die dafür verantwortlich, wie die meine Möbel hier hereinbekommen?

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MikeFFM
beantwortet von MikeFFM am 7. April 2009 09:52
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Kommt auf die Vereinbarung an. Wenn z.B. Lieferung zum Aufstellort und Montage zu einem Pauschalpreis vereinbart wurde, muss sich die Spedition etwas einfallen lassen, auch wenn sie dabei draufzahlt. Bei Lieferung bis Bordsteinkante oder bis zur ersten Tür hat der Kunde das Problem an der Backe. Also ganz genau die Liefervereinbarungen lesen, ganz besonders das Kleingedruckte...

Kommentar von B412a50c117f2a0fe1f5361e4d36ad99smalltuppergirl am 7. April 2009 09:58

absolut korrekt!


Husband
beantwortet von Husband am 7. April 2009 09:51
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Das musst Du natürlich selbst bezahlen. Ich hatte übrigens denselben Fall und das Möbelhaus war kulant. Die kamen nochmal mit 4 Personen und haben das Sofa durchs Wonhzimmerfenster im 1. Stock gehoben.

Gekostet hat mich das gar nichts, so dass ich dort natürlich gern wieder etwas kaufe.


missisZahni
beantwortet von missisZahni am 7. April 2009 10:28
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PP

Persönliches Pech.

Für Mehrkosten muss der Käufer aufkommen


Benjy
beantwortet von Benjy am 7. April 2009 09:59
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Schwierige Entladeverhältnisse sind so gut wie nie beinhaltet. Ich habe aber schon oft gesehen, dass die Möbelfahrzeuge mit einem kleinen "Stecklift" ausgestattet sind. Dieser wird vor Ort aufgestellt. Dann kann alles ganz einfach durchs Fenster verbracht werden.


Guppy194
beantwortet von Guppy194 am 7. April 2009 09:58
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sollte es sich um eine Lieferung "frei Haus" handeln, so heißt das nichts anderes, als dass der Verkäufer abweichend von den gesetzlíchen Bestimmungen die Kosten des Versandes übernimmt (also Umwandlung ein Holschuld in eine Schickschuld) und auch die Gefahr eines Unterganges der Ware übernimmt; eine Verpflichtung, die Ware zu dem genauen Aufstellort zu liefern, bedeutet dies jedoch nicht; grundsätzlich ist eine Lieferung nach den állgemein üblichen Bedingungen geschuldet, d.h. also Lieferung zur Haustür; übernimmt der Anlieferer auch den Transport in die Wohnung ist dies eine freiwillige Leistung des Verkäufers/Lieferers.


lenzing42
beantwortet von lenzing42 am 7. April 2009 09:54
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In den meisten Kaufverträgen für Möbel steht:

Achtung:Ist das Treppenhaus groß genug?

Für Sonderleistungen wie Kran und dann durchs Fenster muss der Käufer aufkommen.


cashbizzer
beantwortet von cashbizzer am 7. April 2009 09:53
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ich denke über solch Einzelheiten hat sich der Käufer vorher Gedanken zu machen, ist ja das selbe wenn du z.b. in einem grossen SB Möbelkaufhaus dir den Wagen vollpackst und es dann nicht in dein Auto passt ...alle sin allem gilt: vorher einplanen


firstguardian
beantwortet von firstguardian am 7. April 2009 09:52
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Ja, diese Sonderkosten trägt der Empfänger. Das gilt auch für den Ab- und Wiederaufbau des Gebäudes, falls es nicht anders reinpasst! Es empfiehlt sich schon, vorher mal nachzudenken!


anonym
beantwortet von jaws71 am 7. April 2009 09:50
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Transport selber zahlen


Taipan888
beantwortet von Taipan888 am 7. April 2009 09:50
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Lieferung gilt bis Haustür des Empfängers...

Kommentar von Simple_avatar9smallLizzyzuet am 7. April 2009 09:50

Nein, in diesem Falle heißt es definitiv, dass sie bis in die Wohnung liefern.

Kommentar von Bffb33e4a869f24d3363c9bd160a1e30smallHusband am 7. April 2009 09:52

Im Kleingedruckten steht normalerweise, dass der Käufer sich vorher schlau machen muß, dass die Lieferung auch durch den Flur passt.


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