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Möbellieferung

Frage von Lizzyzuet Lizzyzuet

Was ist eigentlich, wenn die Möbel, die einem angeliefert werden sollen, nicht durch das Treppenhaus passen? Muss man dann die Kosten für eventuellen Kran/durch's Fenster-Transport selber zahlen? Oder sind die dafür verantwortlich, wie die meine Möbel hier hereinbekommen?

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Antworten (10)

  • 3
    Antwort von MikeFFM MikeFFM

    Kommt auf die Vereinbarung an. Wenn z.B. Lieferung zum Aufstellort und Montage zu einem Pauschalpreis vereinbart wurde, muss sich die Spedition etwas einfallen lassen, auch wenn sie dabei draufzahlt. Bei Lieferung bis Bordsteinkante oder bis zur ersten Tür hat der Kunde das Problem an der Backe. Also ganz genau die Liefervereinbarungen lesen, ganz besonders das Kleingedruckte...

    Kommentar von tuppergirl tuppergirltuppergirl

    absolut korrekt!

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    Antwort von Husband Husband

    Das musst Du natürlich selbst bezahlen. Ich hatte übrigens denselben Fall und das Möbelhaus war kulant. Die kamen nochmal mit 4 Personen und haben das Sofa durchs Wonhzimmerfenster im 1. Stock gehoben.

    Gekostet hat mich das gar nichts, so dass ich dort natürlich gern wieder etwas kaufe.

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    Antwort von missisZahni missisZahni

    PP

    Persönliches Pech.

    Für Mehrkosten muss der Käufer aufkommen

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    Antwort von Benjy Benjy

    Schwierige Entladeverhältnisse sind so gut wie nie beinhaltet. Ich habe aber schon oft gesehen, dass die Möbelfahrzeuge mit einem kleinen "Stecklift" ausgestattet sind. Dieser wird vor Ort aufgestellt. Dann kann alles ganz einfach durchs Fenster verbracht werden.

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    Antwort von Guppy194 Guppy194

    sollte es sich um eine Lieferung "frei Haus" handeln, so heißt das nichts anderes, als dass der Verkäufer abweichend von den gesetzlíchen Bestimmungen die Kosten des Versandes übernimmt (also Umwandlung ein Holschuld in eine Schickschuld) und auch die Gefahr eines Unterganges der Ware übernimmt; eine Verpflichtung, die Ware zu dem genauen Aufstellort zu liefern, bedeutet dies jedoch nicht; grundsätzlich ist eine Lieferung nach den állgemein üblichen Bedingungen geschuldet, d.h. also Lieferung zur Haustür; übernimmt der Anlieferer auch den Transport in die Wohnung ist dies eine freiwillige Leistung des Verkäufers/Lieferers.

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    Antwort von lenzing42 lenzing42

    In den meisten Kaufverträgen für Möbel steht:

    Achtung:Ist das Treppenhaus groß genug?

    Für Sonderleistungen wie Kran und dann durchs Fenster muss der Käufer aufkommen.

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    Antwort von cashbizzer cashbizzer

    ich denke über solch Einzelheiten hat sich der Käufer vorher Gedanken zu machen, ist ja das selbe wenn du z.b. in einem grossen SB Möbelkaufhaus dir den Wagen vollpackst und es dann nicht in dein Auto passt ...alle sin allem gilt: vorher einplanen

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    Antwort von firstguardian firstguardian

    Ja, diese Sonderkosten trägt der Empfänger. Das gilt auch für den Ab- und Wiederaufbau des Gebäudes, falls es nicht anders reinpasst! Es empfiehlt sich schon, vorher mal nachzudenken!

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    Antwort von jaws71 jaws71

    Transport selber zahlen

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    Antwort von Taipan888 Taipan888

    Lieferung gilt bis Haustür des Empfängers...

    Kommentar von Lizzyzuet LizzyzuetLizzyzuet

    Nein, in diesem Falle heißt es definitiv, dass sie bis in die Wohnung liefern.

    Kommentar von Husband HusbandHusband

    Im Kleingedruckten steht normalerweise, dass der Käufer sich vorher schlau machen muß, dass die Lieferung auch durch den Flur passt.

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