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Möbelhaus verlangt Anzahlung-ist das überhaupt erlaubt?

gefragt von annika am 25.06.2007 um 9:48 Uhr

Ich habe eine kleine Küche in einem Möbelhaus gekauft, nach Abschluss des Kaufvertrages verlangte der Verkäufer dann eine Anzahlung. Hierzu stand aber nichts im Kaufvertrag und ich wollte die Anzahlung nicht zahlen, da ich erst noch den Eingang einer Sonderzahlung auf meinem Konto abwarten muss, bis ich mal eben 2.000 € anzahlen kann. Der Verkäufer meinte, er wäre absolut berechtigt, die Anzahlung zu verlangen und war ziemlich unfreundlich. Ich will heute nachmittag dorthin, um die Sache zu kären, was kann ich tun?


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Reply


anonym
beantwortet von Auskunft am 25. Juni 2007 10:08
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Anzahlung verweigern

Wer hochpreisige Möbel oder eine Einbauküche kauft, ist nicht verpflichtet, eine Anzahlung zu leisten.

Darauf weist die Verbraucherzentrale Hamburg hin. Viele Händler forderten eine solche Anzahlung "mit den abenteuerlichsten Begründungen und behaupten, das sei so üblich oder gar gesetzlich vorgeschrieben". "Das ist falsch", so die Verbraucherschützer. Das Gesetz sage sogar das Gegenteil: Die Zahlung sei erst bei der Lieferung beziehungsweise nach dem Einbau fällig.

Für den Kunden sind Anzahlungen in Höhe von oft vielen Hundert Euro ein hohes Risiko: Gehe der Händler pleite, sei das Geld weg, obwohl keine Möbel geliefert würden. Und: Für die oft monatelange Lieferzeit gibt der Kunde dem Händler einen zinslosen Kredit.

Rat der Verbraucherzentrale:

Anzahlungen grundsätzlich verweigern. Wenn der Händler darauf bestehe, solle man notfalls die Möbel anderswo kaufen. Sogar dann, wenn im Vertrag eine Anzahlung festgelegt worden sei, könne man "diese verweigern und eine Lieferung ohne Anzahlung verlangen". Habe nämlich der Händler darauf bestanden, gelte die Vereinbarung einer Anzahlung als "allgemeine Geschäftsbedingung" (AGB). Und per AGB darf man Anzahlungen nicht kassieren - so haben Gerichte entschieden (zum Beispiel Landgericht Potsdam, 8 O 627/94).

(http://www.berliner-mieterverein.de/magazin/online/mm0602/060207b.htm)

Kommentar von 1079a100179c7e88556a9448df89ed3dsmallKabark am 25. Juni 2007 10:20

Klasse, Auskunft. ;-)


Indy72
beantwortet von Indy72 am 25. Juni 2007 09:49
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Bei Sonderwünschen oder Bestellware ist eine anzahlung üblich, damit der Kunde nicht abspringt.

Kommentar von 1079a100179c7e88556a9448df89ed3dsmallKabark am 25. Juni 2007 09:56

Ja, aber dann soll er's vorher sagen. Ist doch keine Art so.

Kommentar von Simple_avatar1smallmarxx am 25. Juni 2007 10:09

keine korrekte Auskunft!

Kommentar von Simple_avatar1smallmarxx am 25. Juni 2007 10:09

@Indy72 keine korrekte Auskunft!


bommel65
beantwortet von bommel65 am 25. Juni 2007 09:57
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Auch bei teureren Anschaffungen oder individuellen Anfertigunggen (wie eine Küche) ist das durchaus üblich. Kommt manchmal aber auch auf das Geschäft an.

Wie teuer ist denn die Küche, bzw. wieviel Prozent Anzahlung will das Möbelhaus denn? Da könnte man vielleicht noch verhandeln...


anonym
beantwortet von susanne4321 am 25. Juni 2007 10:20
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Kein Käufer ist gesetzlich zu Anzahlungen verpflichtet. Das Gesetz schreibt Zahlung bei Lieferung vor. Auf Anzahlungsklauseln im Kleingedruckten kann sich der Händler nicht berufen, da diese regelmäßig unwirksam sind. Nur wer sich im Kaufvertrag durch seine Unterschrift mit einer Anzahlung einverstanden erklärt, muss diese bezahlen und riskiert im Insolvenzfall ihren Verlust. Es gibt für die Anzahlung jedenfalls keine gesetzliche Grundlage, dies solltest du dem Verkäufer oder ggf. dem Geschäftsführer direkt mitteilen.


Ysobel
beantwortet von Ysobel am 25. Juni 2007 11:14
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Selbst wenn eine Anzahlung in dem Moebelhaus ueblich ist, sind doch wohl 2000 Euro ein bisschen viel. Das ist doch wirklich kein Betrag den man so mit sich rumschleppt. Ausserdem wenn er direkt unfreundlich wird, kann man doch schon sehen wo der Hase herlaeuft....wuerd mir das mit der Kueche nochmal ueberlegen und eventuell woanders kaufen, dann hat er nicht nur seine Anzahlung verpeilt.





Kai aus  Berlin
beantwortet von Kai aus Berlin am 25. Juni 2007 11:19
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Wenn der Kaufvertrag bereits schriftlich geschlossen ist, ist er zu den vereinbarten bzw. schriftlich fixierten Bedingungen geschlossen. Wenn also nichts im Kaufvertrag von einer Anzahlung steht, musst Du es auch nichts vorschiessen.

Trotzdem ist eine Anzahlung eim Möbelkauf nicht unüblich, da die Ware erst nach Bestellung für den Kunden hergestellt wird. Leider ist es nicht selten, dass sich Kunden spontan umentscheiden udn der Händler sitzt dann auf seiner bestellten und von ihm bezahlten Ware. Ich finde daher eine Anzahlung von 10% akzeptabel.

Früher habe ich meine Leistungen auch erst nach Erbringen bzw. nach Lieferung berechnet und hohes Lehrgeld zahlen müssen. Daher werden bei Kauf- bzw. Werksvertragsabschluß mit Neukunden zwischen 10% und 100% der Gesamtsumme fällig. Bisher hat noch kein Kunde ein Problem damit gehabt und ich hab keinen "Trödel" mehr mit dem Geld.


anonym
beantwortet von Regenmacher am 25. Juni 2007 10:26
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Auch wenn Gerichte anders lautende Urteile gefällt haben, die Forderung einer Anzahlung im Möbelhandel ist durchaus üblich und bei der Bestellung einer geplanten Küche durchaus nachvollziehbar.

Der Möbler plant eine Küche, die im Werk individuell hergestellt wird. Bei Lieferung sagt der Kunde plötzlich ätsch, ich habe kein Geld, eine billigere gefunden, oder irgend eine andere Ausrede.

Diese Küche ist anderweitig nicht mehr abzusetzen. Und wenn, dann nur mit großem Verlust. Jetzt muss das Möbelhaus hinter seinem Geld herlaufen, denn auf die Abnahme der Küche hat es einen gesetzlichen Anspruch.

Üblich sind im Möbelhandel Anzahlungen in Höhe von 25% des Kaufpreises. Denn das ist auch der Betrag, denn der Verkäufer verlangen kann, wenn ein per Kaufvertrag geschlossener Verkauf vom Kunden nicht erfüllt wird. Mal ganz einfach die AGB eines Möbelhauses lesen, da steht das geschrieben, wie teuer es wird, wenn man bestellte Möbel nicht abnimmt




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