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Möbel herrasugeben

gefragt von dolera am 03.11.2009 um 11:48 Uhr

Was ist mit den Möbeln der Mieter ? Muß ich diese herraus geben obwohl sie einfach weg sind ?

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anonym
beantwortet von urmel1981 am 3. November 2009 11:55
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Hilfreichste Antwort

Agenommen, sie sind einfach abgehauen und du räumst die Wohnung, so musst du diese sogar einlagern. Und ja, du hast kein Anrecht auf dessen Eigentum. Wenn du noch Geld bekommst, musst du das über das Gericht laufen lassen, du kannst ja nicht einfach sagen"so das behalte ich weil ihr mir noch etwas schuldet"!!! Das wäre ja selbstjustiz


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ungererbad
beantwortet von ungererbad am 3. November 2009 11:48
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Bitte mehr Information. Diese Frage kann so nicht beantwortet werden.

Kommentar von 517dfdf405b70c95889a7289d024deb9smallungererbad am 3. November 2009 13:01

Ich liebe solche Fragesteller! Eine Frage so hinwerfen, dass man nur Bahnhof versteht und sich dann ausloggen...

Kommentar von dolera am 3. November 2009 17:50

Sorry , die Frage ist die, ein Ehepaar aus unserem Haus ist einfach ohne Vorankündigung ausgezogen,die Möbel stehen noch in der Wohnung.Der Mietvertrag von den Beiden, wurde jetzt per Post gekündigt, mit sofortiger Wirkung,wie verfahre ich mit den Möbeln ?

Kommentar von 517dfdf405b70c95889a7289d024deb9smallungererbad am 3. November 2009 20:13

Die Möbel musst Du wohl oder übel einlagern und den Mietern schnellstmöglich mitteilen, dass sie ihre Sachen unverzüglich abholen müssen. Das Einlagern geht auf DEREN Kosten! Hast Du noch Ausstände an die Mieter? Die kannst Du mit einem Verkauf der Sachen verrechnen, Du benötigst aber einen Titel, erhältlich bei Gericht. Geh in dem Fall zum Anwalt. Einfach verkaufen geht leider nicht.

Kommentar von dolera am 4. November 2009 20:55

,,,Danke,,,


anonym
beantwortet von Morti am 3. November 2009 11:49
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Solange du keinen rechtsgültigen Titel über ihre Verbindlichkeiten hast, musst du ihnen ihr Eigentum überlassen.

Kommentar von B9476e6d4ce00eb39a5307ef30fc4d8fsmallranke41 am 3. November 2009 11:52

DH


eva130254
beantwortet von eva130254 am 3. November 2009 11:48
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Wer ist weg ... die Möbel oder die Mieter ???

Kommentar von dolera am 3. November 2009 17:50

Sorry,,, die Mieter


Wolfspaladin
beantwortet von Wolfspaladin am 3. November 2009 11:54
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ja du kannst soweit ich weiß das zeug verkaufen um deine miete reinzubekommen aber sonst musst du sie rausgeben aber wenn du die verkaufst willst musst du mit dem amt reden

Kommentar von urmel1981 am 3. November 2009 11:56

ihm/ihr gehören die sachen nicht...und man darf fremdes eigentum nicht verkaufen


anonym
beantwortet von flipflop999 am 3. November 2009 11:50
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was soll denn das für eine Frage sein

Kommentar von dolera am 3. November 2009 17:52

Sorry,, hab zur Zeit nur Mist um die Ohren, war eine blöde Frage


helrich
beantwortet von helrich am 3. November 2009 11:49
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Für eine brauchbare Antwort fehlen Informationen von Dir zu den Hintergründen Deiner Frage.


Eselin
beantwortet von Eselin am 3. November 2009 11:49
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kannst du das bitte etwas genauer beschreiben - du wohnst in einer Wohnung, hast diese möbiliert gemietet (?) und nun will der Vermieter die Möbel wiederhaben?


anonym
beantwortet von Quickfinger am 3. November 2009 11:48
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Wem denn herausgeben?

Kommentar von dolera am 3. November 2009 17:51

einer Umzugsfirma


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