mobiler Blitzer quer zur Fahrbahn erlaubt?

5 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Wiederspruch kann man immer einlegen - in wie weit erfolgreich hängt auch ein wenig von deinem Anwalt ab in wie weit er sich mit Verkehrsrecht + Blitzersoftware auskennt.

Grundsätzlich werden die Blitzer ausgerichtet + auch nur dann wenn sie ordnungsgemäß justiert wurden blitzen sie auch!

danke für den Stern... ;-))

hehe tut mir leid ich schaffs leider nich immer akte zu gucken :P hab das trotzdem mal irgendwo gehört. aber wenn ichs schon genau wissen würde, würd ich ja nich fragen.

jetz aber mal was anderes. wie richten die das denn im fahrzeug genau aus!? und isses nich aufgrund der gewünschten mobilität sinnvoller das gerät im fahrzeug einmal auszurichten und dann das fahrzeug als gesamtes am neuen einsatzort wieder auszurichten weil das möglicherweise einfacher ist, schneller geht udn genauer ist!?

jetz aber mal was anderes. wie richten die das denn im fahrzeug genau aus!?

Ob die Anlage nun in einem Fahrzeug installiert ist oder am Straßenrand steht ist unbedeutend.

Wichtig ist das die Abstimmung zwischen dem Radar und der Kamera stimmt sowie die nötigen Einstellungen zum Blitzobjekt richtig sind.

und isses nich aufgrund der gewünschten mobilität sinnvoller das gerät im fahrzeug einmal auszurichten und dann das fahrzeug als gesamtes am neuen einsatzort wieder auszurichten weil das möglicherweise einfacher ist, schneller geht udn genauer ist!?

Auch ein Blitzer der aus dem Heck heraus arbeitet muss nach einem Standortwechsel neu justiert werden. Damit ist es auch egal ob er hinten oder zur Seite raus blitzt. Oft wird auch nach hinten und gleichzeitig die Gegenfahrbahn nach vorn gemessen, diese Anlage kann ja bei einem Standortwechsel nicht auf dem Armaturenbrett aufgebaut bleiben.

Es kommt nicht auf den Standpunkt des PKW an, der hat ja keinen Einfluss auf das Messergebnis.Wenn das Radargerät korrekt ausgerichtet ist dann ist die Messung auch verwertbar.

Wo hast du das den her? Wichtig ist das das Radargerät so ausgerichtet ist das eine korrekte Messung möglich ist, aber der Spielraum ist bei modernen Geräten sehr groß. Ich würde mir drei mal überlegen Widerspruch ein zu legen wenn du, die Geschwindigkeitsüberschreitung begngen hast. Wenn dir die Gemessene Geschwindigkeit aber zu hoch erscheint macht es eventuell Sinn Widerspruch ein zu legen.

Soweit ich weiß müssen die Fahrzeuge ganz genau zur Fahrbahn ausgerichtet sein (Räder müssen exakt gleichen Abstand zur Fahrbahn haben) und das auch nachweisen können.

lol, Akte-Zuschauer wissen mehr & die Polyscan Speed lebe hoch ;-)