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Mobbing am Arbeitsplatz!!! ist dies wirklich strafbar?

gefragt von hibiskusshibiskuss am 02.07.2009 um 10:24 Uhr

ist mobbing am Arbeitsplatz wirklich strafbar? Gibt es einen entsprechenden § hierzu?

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Arbeitsrecht x 2.176

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bueten
beantwortet von bueten am 2. Juli 2009 10:26
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Hilfreichste Antwort

Mobbing (Arbeitsrecht) – Wikipedia

Mobbing am Arbeitsplatz ist in der Bundesrepublik Deutschland kein Straftatbestand. Einzelne Mobbinghandlungen sind jedoch strafbar und können auch zur Anzeige ... Dies ergibt sich aus Art. 1 und Art. 2 des deutschen Grundgesetzes. ...

http://de.wikipedia.org/wiki/Mobbing_(Arbeitsrecht)


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Panikgirl
beantwortet von Panikgirl am 2. Juli 2009 10:26
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Mobbing ist so eine Sache. Man muss es auch beweisen können, dass gemobbt wird. Viele fühlen sich ja heutzutage schon gemobbt, wenn sie eine kleine Kritik bekommen - und reden dann schon davon. Wenn richtiges Mobbing auffliegt, wo ein Mensch regelrecht drangsaliert wird o. ä. dann ist es auf jeden Fall strafbar!

Kommentar von 2004f41eb58c291c21193025fb52a479smallhibiskuss am 2. Juli 2009 10:31

Hast du die Frage gelesen? Wenn ja, dann behalte deine Meinung für dich, denn nach der habe ich nicht gefragt!

Kommentar von C92440f5e563d502fce5684ac86d5a85smallPanikgirl am 2. Juli 2009 10:47

Dann gehe gefälligst zu einem Anwalt - der kann Dir den Paragraphen nennen. So wie Du Menschen hier rechtfertigst - sie sollten ihre Meinung für sich behalten ect. pp - so einen Menschen könnte ich in meinem Arbeitsumfeld auch nicht ertragen.

Kommentar von C92440f5e563d502fce5684ac86d5a85smallPanikgirl am 2. Juli 2009 10:50

Ferner habe ich Dir die eine Frage bereits beantwortet - ist ist definitiv strafbar - muss aber zunächst bewiesen werden! Mobbing ist nicht gleich Mobbing.

Kommentar von Simple_avatar1smallEGon42 am 2. Juli 2009 13:01

Meine Fresse. Ist Dir eigentlich bewußt, dass Google Dir Deine Frage mit zwei Suchbegriffen "mobbing strafbar" innert Sekunden beantwortet hätte?!

Vermutlich nicht. Und dann noch rumstänkern. Ganz toll. Benimmst Du Dich am Arbeitsplatz auch so?

Kommentar von 2004f41eb58c291c21193025fb52a479smallhibiskuss am 2. Juli 2009 13:05

Ihr seid so was von selbstgerecht. Ich wollte die Frage beantwortet haben, und nicht euere Meinung dazu hören. Sonst hätte ich danach gefragt.

Kommentar von C92440f5e563d502fce5684ac86d5a85smallPanikgirl am 2. Juli 2009 14:28

Ne - Du bist selbstgerecht. Du hast gewiss den einen Satz von mir - dass manche bereits keine Kritik vertragen - auf Dich persönlich gemünzt. Aber dies ist Dein Problem. Wenn Du auf der Arbeit auch bei allen Kleinigkeiten gleich so reagierst, kann ich mir schon vorstellen, dass Leute Dich irgendwann ignorieren werden, weil sie keine Lust haben auf Auseinandersetzungen mit Dir. Manchmal ist der Mensch es auch selber in Schuld, wenn er von anderen nicht immer toll behandelt wird. Denn wie es in den Wald schallt - so schallt es auch hinaus.

Kommentar von 2004f41eb58c291c21193025fb52a479smallhibiskuss am 2. Juli 2009 15:34

Mein liebes Kind, ich denke, dass du noch sehr jung bist und noch nicht viel Ahnung vom Leben hast. Ich habe die Frage gestellt, weil ich dies vor kurzem gelesen hatte. Die Frage hat mit mir persönlich absolut nichts zu tun.


KriLu
beantwortet von KriLu am 2. Juli 2009 10:27
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ja, ist strafbar. allerdings gibt es hierzu keinen paragraphen, sondern mobbing zählt zur einschränkung des rechts auf individualität, selbstbestimmung bzw. -entfaltung, das durch das GG bzw. das Menschenrecht, jedem Menschen bei der Geburt zugeschrieben wird


RuleBritannia
beantwortet von RuleBritannia am 2. Juli 2009 10:29
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Den Begriff "Mobbing" als eigenen Straftatbestand gibt es im StGB leider (noch) nicht. Es muss also im Einzelfall geprüft und bewiesen werden, ob und welche anderen Tatbestände erfüllt sind. In Frage kommen Beleidigung, Üble Nachrede, Falsche Verdächtigung, Nötigung usw.


DerEntomologe
beantwortet von DerEntomologe am 2. Juli 2009 10:28
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Über Arbeits- und Sozialrecht gibt es einige Wege, sich gegen Mobbing zu wehren. Es gibt mittlerweile sogar einen "Mobbing-Paragraphen". Tante Google müsste den kennen, schau nach. Generell ist immer das Problem, das Mobbing nachzuweisen. Es funktioniert ja deshalb leider so gut, weil es sich oft nicht sofort beweisen lässt.


anonym
beantwortet von Memmenie am 2. Juli 2009 10:26
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natürlich ist mobbing am arbeitsplatz strafbar. Leider muss man es auch nachweisen .


Melly1878
beantwortet von Melly1878 am 2. Juli 2009 10:28
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http://www.palverlag.de/Mobbing.html

Tja- es muß bewiesen werden, was fast unmöglich ist.

  1. Nutzen Sie Ihr Beschwerderecht bei Ihrem Arbeitgeber. Nach dem Betriebsverfassungsgesetz (§ 84 I BetrVG) ist allen erlaubt, sich über ungerechte Behandlungen bei ihm zu beschweren. Der Arbeitgeber muss dann entscheiden, ob er die Beschwerde für zulässig hält. Wenn ja, muss er sich der Angelegenheit annehmen und für eine Verbesserung der Situation sorgen. Er kann eine Abmahnung androhen oder aussprechen, eine Versetzung veranlassen oder sogar kündigen.
  2. Nutzen Sie das Beschwerderecht beim Betriebsrat (nach § 85 I BetrVG). Dieser wir sich mit dem Arbeitgeber auseinandersetzen, wenn er die Beschwerde für berechtigt hält.
  3. Fordern Sie den Belästiger schriftlich zur Unterlassung auf.
  4. Schalten Sie die Sozialberatung Ihrer Firma ein.

anonym
beantwortet von resy1964 am 2. Juli 2009 10:27
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Mobbing, ist Auslegungssache. Sicher ist es strafbar. Hab aber noch von keiner Verurteilung gehört. Man kann nur an die Vernunft der Arbeitskollegen appelieren.


ewunia99
beantwortet von ewunia99 am 2. Juli 2009 10:26
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es muß erstmal bewiesen werden - und das ist sehr problematisch :-)

Kommentar von 2004f41eb58c291c21193025fb52a479smallhibiskuss am 2. Juli 2009 10:27

ich habe nicht danach gefragt, ob es bewiesen werden muss, sondern ob es einen entsprechenden § dafür gibt!!!

Kommentar von Simple_avatar1smallTomSelleck am 2. Juli 2009 10:28

Das weiss ewunia99 aber offenbar nicht und sie wollte trotzdem etwas zum Thema sagen. Ihre Portion Aufmerksamkeit hat sie ja jetzt bekommen...

Kommentar von 67285b8ae58e8fc74e50db6e2e378cc4smallewunia99 am 2. Juli 2009 10:29

s. Antwort von bueten :-)

Kommentar von 67285b8ae58e8fc74e50db6e2e378cc4smallewunia99 am 2. Juli 2009 10:36

es gibt ganz einfach keinen Paragraphen dafür. Es wird von Fall zu Fall vorm Gericht verhandeln:-)


tradaix
beantwortet von tradaix am 2. Juli 2009 10:31
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Mobbing-Opfer kann vom Arbeitgeber Schmerzensgeld verlangen - Anspruch auf Entlassung des mobbenden Kollegen besteht nicht http://www.kostenlose-urteile.de/newsview5061.htm


NOMAAM
beantwortet von NOMAAM am 2. Juli 2009 10:28
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Vergewaltigung ist auch strafbar. Trotzdem gibt es eine hohe Dunkelziffer, weil die Opfer sich (weil meist keine Beweise vorliegen) z.B. vor Gericht wenig Chancen ausrechnen


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