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Mitvertrag fristloskündigen wegen lärmbelästigung

gefragt von moggi2001 am 23.03.2009 um 12:56 Uhr

> Folgendes Problem liegt zu Tage. > Nach der Besichtigung am 16.03.09 mit einer marklerin bin ich am Freitag, den > 20.03.09 in die Wohnung eingezogen. > Bei der Besichtigung habe ich extra gefragt, ob die Wohnung ruhig ist und > ob es irgendwelche Lärmquellen gibt. Es wurde verneint und die vermieterin > meinte noch es wäre sehr ruhig in diesem Haus. > Am Freitag abend vor dem zu Bett gehen fiel mir und meinem Freund dann auf > das die Heizung (direkt neben dem schlafzimmer) in einem Rythmus von 30 > min anspringt und für ca 10 min anbleibt. Dieser Krach ist für mich nicht > erträglich und lässt mich nicht schlafen. > Ich habe die vermieterin dann gleich am Samstag morgen darüber informiert das > Sie mir das beim Einzug hätte sagen müssen, dann hätte ich die Wohnung nie > genommen.  Ein weiterführen des Mietverhältnisses ist für mich nicht > tragbar. (mietvertrag läuft offiziell auch erst ab 01.04.09). Die maklerin stellt nun auf stur und meint ich solle halt normal kündigen. ausserdem verlangt die vermieterin das ich die wohnung streiche.. kann ich da irgendetwas machen? wie sieht es mit der maklercourtage aus?? danke für eure hilfe


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Malkia
beantwortet von Malkia am 23. März 2009 13:07
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Laute Geräusche der Heizung sind zwar ein Mangel, aber keine Lärmbelästigung die dazu berechtigt, fristlos zu kündigen. Da wirst du schlechte Karten haben. Du kannst die Vermieterin auffordern, diesen Mangel zu beseitigen, wenn er denn einer ist.


anonym
beantwortet von jockl am 23. März 2009 13:00
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Zieht sofort aus, der Vertrag gilt erst 01.04.09. Ein nicht gültiger Vertarg kostet auch nichts. Eine Beratungsgebühr bei einem Anwalt sollte der "Spass" wert sein.

Kommentar von Auskunft am 23. März 2009 13:10

Wieso sollte der Vertrag nicht gültig sein ?

Kommentar von Feb957061a2060d546bc641aa3e6a384smallMedienmensch am 23. März 2009 13:16

"(mietvertrag läuft offiziell auch erst ab 01.04.09)", wie uns moggi mitteilt.

Kommentar von E7cd1c44f6b48125d3670b78d3e5ae3bsmallMalkia am 23. März 2009 13:22

Ab wann der Vertrag läuft, ist hier nicht relevant. Vertrag ist Vertrag, den man nur mit der gesetzlichen Frist kündigen kann.

Kommentar von daevers am 23. März 2009 13:42

@Jokl und Medienmensch:wo habt ihr euer Fachwissen her?


Gonzoline
beantwortet von Gonzoline am 23. März 2009 13:00
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Ich denke Geräusche von der Heizung sind normal, aber vielleicht ist die Heizung auch defekt und mach deswegen mehr Geräusche. Evtl. mal überprüfen lassen.

Kommentar von jockl am 23. März 2009 13:45

Diese Geräusche der Heizung sind Reibungsgräusche Metall auf Putz. Mit jedem Wärmestoss dehnen sich die Rohre, auch in der Länge, aus. Das ist bei guter Isolierung der wärmeführenden Rohre nicht möglich.


pepe33
beantwortet von pepe33 am 23. März 2009 13:02
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Das mit dem Lärm hängt sehr von der Zumutbarkeit ab. Hast Du denn Zeugen für Deine Frage nach anderen Lärmquellen und der falschen Antwort. Sonst wäre eine Klage ohnehin zwecklos. Das beste ist wirklich Mieterschutzbund oder entsprechende Forenseiten. Viel Glück!


anonym
beantwortet von daevers am 23. März 2009 13:43
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Du wirst den Mietvertrag normal kündigen müssen.


bavariamaus
beantwortet von bavariamaus am 23. März 2009 12:59
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Frag doch mal beim Mieterschutzbund nach. streichen musst du auf keinen Fall, außer du hast kräftig in Farben investiert


anna74rg
beantwortet von anna74rg am 23. März 2009 13:03
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dreh die Heizung aus-dann dürfte sie nicht anspringen.Und wenn doch liegt ein Fehler an der Heizung vor der repariert werden muß.


anonym
beantwortet von moggi2001 am 23. März 2009 14:23
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es ist ja nicht die heizung in der wohnung sondern die heizungsanlage des hauses.. ich wusste ja nicht das diese sich direkt neben meinem schlafzimmer befindet..


albatros
beantwortet von albatros am 23. März 2009 14:33
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ich verstehe dich so, dass direkt neben deinem schlafzimmer (im benachbarten raum?) eine umwälzpumpe automatish aller dreißig min. anspringt und nach 10 min. wieder automatisch abschaltet. da diese pumpe arbeitsgeräusche generiert, hätte dort eine entsprechende schalldämmung vorhanden sein müssen, was aber offensichtlich nicht der fall ist. die übertragung dieser geräusche, insbesondere natürliche ihrer wahrnehmung in deiner wohnung stellt einen mangel an der mietsache dar und ist abzustellen. bis dahin könnte die miete gemindert werden, zumal dieser mangel bei einzug nicht bekannt war und als solcher auch nicht bekanntgegeben, vielmehr sogar verneint wurde. die höhe richtet sich nach dem grad der beeinträchtigung, zumal sowas sehr oft subjektiv wahrgenommen wird. ich würde also zunächst den mangel schriftlich und nachweisbar mit fristsetzung anzeigen und gleich mit die mietminderung ankündigen, welche natürlich für die gesamte zeit des vorliegens des mangels anzuetzen ist und prozentual im verhältnis zur bruttomiete. eine fristlose kündigung ist irrelevant, es kann nur mit der gesetzlichen kündigungsfrist zum 30.06.09 gekündigt werden, auch wenn der mietbeginn erst der 1.4.09 ist. auf jeden fall ändert sich nichts an der gültigkeit des mietvertrages.

Kommentar von moggi2001 am 23. März 2009 14:43

danke für deine antwort. die heizungsanlage des hauses (ölheizung) befindet sich direkt neben meinem schlafzinmmer. der raum in dem die héizung steht ist sehr klein und besteht keine chance eine isolierung oder schalldämmung anzubringen.

Kommentar von E7cd1c44f6b48125d3670b78d3e5ae3bsmallMalkia am 23. März 2009 18:32

Wenn denn mal eine Frage richtig formuliert werden würde, würde es hier mit Sicherheit nicht so viele falsche oder ungenaue Antworten geben.
Unter Heizung verstehe ich das Ding, das an der Wand hängt, deren Rippen so schön warm werden.
Warum wurde nicht gleich die Heizungsanlage erwähnt? Da braucht sich der Fragesteller über die Antworten nicht zu wundern.

Kommentar von E7cd1c44f6b48125d3670b78d3e5ae3bsmallMalkia am 24. März 2009 10:58

Ein Mietvertrag kann ausnahmsweise durch einseitige Erklärung wegen Irrtums (§ 119 BGB) oder arglistiger Täuschung (§ 123 BGB) mit der Folge angefochten werden, dass der Mietvertrag von Anfang an nichtig wird. Ein Vermieter muss bestimmte Tatsachen, auf die der Mieter besonderen Wert legt, mitteilen. So ist es für den Mieter von Wichtigkeit, ob die Mietwohnung frei von Mängeln ist.

Kommentar von C741c538c26b1430e074d07ec6c91474smallalbatros am 23. März 2009 19:01

hallo moggi2001, gerade hatte ich nach lesen deines kommentars eine ausführliche ergänzende antwort niedergeschrieben, als dann beim absenden plötzlich, wie schon mehrmals in der vergangenheit,ich aufgefordert wurde, mich anzumelden. danach war meine antwort weg. deshalb meine bitte an die administratoren: ändert das!!!! ich schrieb folgendes: für mich sieht es nunmehr in deinem fall nach arglistiger täuschung aus, das erfüllt nach meiner rechtskenntnis den straftatbestand des betruges lt. § 263 stgb. das bedeutet anzeige bei der staatsanwaltschaft. weder maklerin noch eigentümer der wohnung können glaubhaft machen, dass sie von dieser sache nichts wussten. vermutlich ist der vormieter deswegen sogar ausgezogen. versuche ihn zu kontaktieren, er wäre als zeuge wichtig. außerdem selbstverständlich den vermieter schriftlich und nachweisbar auffordern, den vertrag von anfang an für ungültig zu erklären und alle aufwendungen zu ersetzen, incl. umzugskosten, maklerge-bühr, kaution etc.. hierbei rate ich dringend zur inanspruchnahme professioneller hilfe, sprich rechts-anwalt und/oder mieterverein. das alles schnellstens durchziehen


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