Mittwoch wird meine Tochter 5 jahre. Weihnachten hat mir meine Freundin den Schlüssel für unsere Wohnung abgenommen und ich habe meine Tochter seit dem nicht mehr gesehen. Wenn ich anrufe sagt meine freundin nur das meine Tochter mit mir nichts mehr zu tun haben möchte... Was soll ich tun?
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Ein 5-jähriges Kind wird wohl kaum eine so weitreichende eigene Meinung haben, dass es den Vater nicht mehr sehen will, es sei denn, der Vater hat das Kind misshandelt. Als Vater hat man selbstredend Rechte. Die sollte man auch wahrnehmen. Natürlich sollte man sein Kind zum Geburtstag besuchen und ihm ein Geschenk bringen. Nötigenfalls muss das Besuchs-oder Umgangsrecht über ein Gericht eingefordert werden.
Ein KInd mit 5 Jahren sagt es nciht so einfach,ohne das es vorgeredet wird,...du solltest hinfahren,du bist der Papa!-und du solltest schauen das du regelmäßigen Kontakt hast,wenn die Mutter nicht einsichtig ist,geh zum JA die sollen dir helfen...
Natürlich hinfahren, was kann deine Tochter für euer Desaster?
Nicht aufgeben, sie ist doch auch Deine Tochter. Hinfahren!!!!
Hinfahren und nicht locker lassen.Irgendwann beruhigt sie sich wieder.Laß das Kind nicht in Stich
fahr da hin deine tochter kann nichts dafür und das sie dich nciht sehen will kann ich mir nicht vorstellen

Kuemmere Dich um Deine Tochter - egal was die Ex sagt. Deine Tochter wird Dich irgendwann fragen, ob Du es wenigstens versucht hast!
Stelle Dich darauf ein, dass die Lage vielleicht nicht so entspannt sein wird, dass Du lange bleiben kannst. Es soll ja nicht in Streit ausarten!
Also Karte und Geschenk einpacken und hinfahren! Unbedingt!!!
probier es einfach,sei aber nicht enttäuscht,wenn es nicht klappt
Fahr hin.
Das ist bestimmt keine Entscheidung Deiner Tochter. Wende Dich ans Jugendamt wegen einer Umgangsregelung. Auch als nichtehelicher Vater hast Du Rechte!!!

Sie kann dir doch nicht das Recht nehmen, deine Tochter zu besuchen! Und wenn das Kind das nicht will, soll es das dir selber sagen! Fahr hin

Suche eine Aussprache mit der Freundin,nicht abwimmeln lassen.
kuntzkids am 16. Februar 2009 23:53 Aber bitte nicht am Geburtstag der Tochter!
habe ich versucht...sie beschimpft mich nur und sagt ich gehöre in eine geschlossene Anstalt und wenn ich sie nicht in Ruhe lasse dann macht sie mich richtig fertig

wieso spricht deine ex für deine tochter? was kann das kind dafür? fahr hin und dann wirst du ja sehen.sonst kann es heißen du kümmerst dich nicht um dein kind.
ausserdem die kleine sagt nicht sie will nichts mit dir zu tun haben denke mir das deine ex das sagt..kinder kommen nicht auf sowas
Fahr auf jeden Fall dahin.Ein Versuch ist es wert. Sei nicht enttäuscht,wenn sie Dich nicht reinläßt. So kannst Du aber immer sagen,Du hast es nicht unversucht gelassen und Dir kann man später nie vorwerfen,Du seist nicht zum Geburtstag gekommen.
sie hat aus ihrer Ehe einen 8 jährigen sohn...dessen Vater wirft sie vor das er sich nicht meldet zu weihnachten oder zum Geburtstag
Siehst Du,und so würde es Dir später auch ergehen,wenn Du von Dir aus nicht hinfährst.Also,fahr dahin.
Siehst Du,und so würde es Dir später auch ergehen,wenn Du von Dir aus nicht hinfährst.Also,fahr dahin.
Siehst Du,und so würde es Dir später auch ergehen,wenn Du von Dir aus nicht hinfährst.Also,fahr dahin.

es ist doch Deine Tochter und sie braucht Mama und Papa

Das sind nicht die Worte einer 5jährigen. Lass Dir Deine Rechte nicht nehmen. Geh zum Jugendamt und fordere Dein Umgangsrecht ein. Deine Tochter wird es Dir zeigen das sie Dich vermisst hat, aber nicht unterkriegen lassen.
Nicht aufgeben und wenn deine Ex keinen Kontakt zulassen will, dir aber daran liegt, geht zum Anwalt, du hast als Vater ein Recht darauf deine Tochter zu sehen, auch wenn ihr nicht verheiratet wart.
Vorher versuch aber noch einmal mit ihr zu reden, das Kind kann doch nichts dafür, wenn ihr zwei euch nicht mehr versteht.
Warum sind die Leute nur so uneinsichtig und lassen immer die schwächsten unter ihren Problemen leiden!!!
das ganze ist leider sehr einseitig..siehe auch meine letzten fragen...ich selbst habe bis zum Schluss für meine familie gekämpft...leider ist ihr "Jugend-Kumpel" zuständiger Sachbearbeiter beim JA
aber nicht beim Gericht! Du kannst das einklagen!
donnerunddoria am 16. Februar 2009 23:49 @ xxhtcxx: ach du Sche.isse, entschuldige, aber da dürften persönliche Kumpeleien nicht geduldet werden. Wende Dich an den Vorgesetzten des Sachbearbeiters, bitte :o)
das ist da echt klasse..ich war ja da und wurde behandelt wie ein verbrecher...kaum war ich dort raus rief sie an und drohte mir damit das sie ja besondere kontakte zum JA habe und wenn ich so weitermache ich niemals wieder meine Tochter sehen würde
hinfahren! und wenn du dich um deine tochter kümmern möchtest, kannst du zumindest ein regelmäßiges besuchsrecht durchsetzen. Sonst würde ich an Stelle der Tochter auch wirklich bald nichts mehr mit Dir zu tun haben wollen. Sie versteht doch nicht, WARUM Du dich nicht blicken lässt.

Kinder sollten nie unter der Trennung der Eltern leiden müssen, ich bin mir sicher, die Kleine wartet auf ihren Papi und wird sich sehr freuen Dich zu sehen.
Fahr hin und lass Dich nicht abwimmeln, versuch es im Guten eurem Kind zu liebe.
Ich sprech aus Erfahrung
danke...tut gut...

Ich habe Deine vorhergehenden Fragen gelesen. Du wohnst jetzt anscheinend wieder bei Deinen Eltern, ja? Das sind doch auch die Großeltern Deiner Tochter. In Anbetracht dessen, was Du in Deiner vorhergehenden Frage geschrieben hast, würde ich Deine Eltern mitnehmen, damit es nicht wieder zu solchen Vorfällen kommt. Vielleicht kann Deine Mutter einen Kuchen für die Kleine backen.
Ich kann mir nicht vorstellen, dass eine Fünfjährige von sich aus keinen Kontakt zum eigenen Vater haben will. Ich vermute, dass Deine Freundin Dich anlügt.
Und bitte kläre das Umgangsrecht/Besuchsrecht oder wie das heisst beim zuständigen Jugendamt ab. :o)
es tut doppelt oder auch dreifach weh...hätte alles für diese frau gegeben und auch für die Kinder...schlimm ist das ich hier bei meinen Eltern jeden tag meine Mutter weinen sehe, da sie seit Monaten ihre Enkeltochter nicht mehr gesehen hat...
donnerunddoria am 16. Februar 2009 23:53 Ja, siehst Du, das habe ich mir doch gleich gedacht! Also pack sie ins Auto und besucht das Mädelchen. Ich weiss, das sie sich freuen wird und auf den Pappi und die Grosseltern wartet :o)
ich kanns nur wiederholen: nimm Dir einen Anwalt und klage Dein Umgangsrecht ein. Übrigens haben selbst Großeltern ein Umgangsrecht, wenn sie eine Beziehung zum Enkelkind aufgebaut haben.
Auch wenn sie Kontakte zum Jugendamt hat, nimm dir nen Anwalt, leg dem vor wie deine Ex das JA manipuliert, und geh vor Gericht! Kinder brauchen auch ihren Vater. Und erst recht wenn du die Kleine so vermisst, ich würd an deiner Stelle bis in die letzte Instanz gehen - schon alleine damit du deiner Tochter zeigen kannst dass du alles getan hast sie sehen zu dürfen, denn irgendwann suchen alle Kinder den Kontakt zum fehlenden Elternteil.
Und fahr zu ihrem Geburtstag!! Mit der Omi zusammen, die Kleine ist bestimmt überglücklich!
alter klqar fahr hin man ..bin selber getrennt und weiss wie es ist..ber ich verstehe mich sehr gut mit meiner ex und habe meine Tochter sehr oft bei mir..würde sterben ,wenn ich sie nicht sehe..Glaub mir geh hin sie wird sich freuen ...
geht mir auch so...ich bin seit Wochen wie gelähmt und als erwachsener Mann habe ich täglich tränen in meinen Augen...

hinfahren und es versuchen später hält sie es dir vor das du es nich wolltest und dich net gekümmert hast so bist du auf der sicheren seite wenn ihr streit habt und die kleine bekommt es doch auch irgendwie mit wenn du öfter was von dir hören lässt
Das fragst Du noch?
Tragt Eure Krisen doch nicht auf dem Rücken der Kinder aus. Die Kleine braucht Dich.
Weiß ja nicht ob deine Tochter zu ihrem Geburtstag nun gesehen hast. Hoffe es für dich und deine Tochter das alles reibunslos geklappt hat. Wenn nicht wende dich an den "Väteraufbruch (vafk)" in deiner Nähe. Die könnten dir ggf. weiterhelfen. Wünsch dir alles Gute!!!

Rede mit Ihr. Das Kind soll selbst entscheiden, ob sie keinen Kontakt haben will.