gutefrage.net, die Ratgeber Community
Login   |  Registrieren   |  Forum |  Richtlinien & FAQ

Mitschreiber im Gericht

gefragt von CrazyCounter am 16.11.2007 um 18:11 Uhr

Hallo, ich würde liebend gern die genaue Berufsbezeichung für die Leute, die im Gericht alles mitschreiben wissen. Bitte die genaue Bezeichnung!!!

Und wenn ihr auch noch wisst, was die verdienen (Netto) wäre das noch besser!

Danke schonmal für eventuelle Antworten.

MfG Madlyn

Frage beantworten

Hier finden Sie weitere Fragen zu den Themen:

10 x 209

waterlilies
beantwortet von waterlilies am 16. November 2007 18:51
13x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Die Schreiber heissen Protokollführer und sind entweder Justizangestellte oder Beamte des mittleren Dienstes (Justizwirte). Der Verdienst ist von der Einstufung abhängig, das kann man hier nicht so pauschal sagen - üppig ist es nicht. Die Protokolle werden entweder mitstenografiert und dann in Reinschrift übertragen oder direkt in den PC geschrieben und vor dem Ausdruck nochmal überarbeitet. Allzulange wird es diesen Beruf allerdings nicht mehr geben, soweit ich weiß, sollen die Protokollführer mittelfristig abgeschafft werden.


ratpacker
beantwortet von ratpacker am 16. November 2007 18:25
5x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

gerichtsschreiber/in, gerichtsstenograph/in hiessen die früher mal


Shira
beantwortet von Shira am 16. November 2007 18:14
3x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Meines Erachtens nennt mann die ganz einfach Gerichtsschreiber. Gehalt ist mir unbekannt.

Kommentar von 93a45bf028f798d8b3dd6dd3c4127f8fsmallcmk7145 am 16. November 2007 18:20

frau aber auch :-)


thebrain
beantwortet von thebrain am 16. November 2007 19:45
1x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Wie waterlilies schon fast richtig sagte, den Protokollführer als eigenständigen Beruf an sich gibt es nicht, den des Gerichtsschreibers schon gar nicht. Protokollführer sind eigentlich Justizfachwirte oder Justizfachfrauen. Auch Justizsekretäre (Justizsekretärinen) genannt. Das ist Besoldungsgruppe A6 (mittlerer Justizdienst) in der Anfangsstufe. Der Verdienst beträgt Netto ca. 1400 euro Anfangsgehalt (nach Beamtenbesoldungsgesetz). Auch Justizangestellte und in seltenen Fällen auch Gerichtswachtmeister (einfacher Justizdienst) übernehmen diese Tätigkeit. Es bleibt aber eine Nebenaufgabe. Die Hauptaufgabe der Justizsekretäre (und innen) ist die Aktenverwaltung auf der Geschäftsstelle bei Gericht und bei den Staatsanwaltschaften. Ob man diese Tätigkeit überhaupt ausführt hängt von der Abteilung ab in der man eingesetzt wird. Ich beispielsweise musste es schon lang nicht mehr machen. Man kann sich die Tätigkeit auch nicht wirklich aussuchen sondern wird zugeteilt. Stenographiert wird schon lange nicht mehr, seit ca. 2002 ist Stenographie auch keine Voraussetzung mehr für den mittleren Dienst. Protokolle werden heutzutage direkt in den PC übertragen oder auf Formblättern vorgefertigt und dann "ins reine geschrieben".

Kommentar von B1e7156b56f68f91ca896274da6882d9smallwaterlilies am 17. November 2007 10:07

Justizsekretär ist man nicht sein Leben lang (zumindest die meisten wohl nicht ;-))! Es gibt auch Ober- und Hauptsekretäre und Inspektoren. Sekretär/in ist das Eingangsamt. Ich kenne auch eine Justizhauptsekretärin die Protokolldienst macht. Bei uns wird übrigens nur noch in Strafsachen ein Protokollführer eingesetzt. Der Rest läuft mit Diktiergerät und wird von Schreibkräften übertragen.


anonym
beantwortet von klbklb am 16. November 2007 18:18
1x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Stenotypisten oder Protokollführer


anonym
beantwortet von mitSCHRIFT am 22. Juli 2009 11:02
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Heute gibt es Computerstenografen, die diese Aufgaben übernehmen können. die Einsatzgebiete für Computerstenografen ist vielseitig. Sie werden Eingesetzt als:

Protokollführer Gerichtsschreiber Schriftdolmetscher

Zu finden ist das zum Beispiel hier www.mitschrift.biz/index.php/leistung


Frage beantworten

Verwandte Fragen

Verwandte Fragen

Noch nicht die richtige Antwort? Dann hier in allen Fragen und Tipps suchen:




Die unter gutefrage.net angebotenen Dienste und Ratgeber Inhalte werden nicht geprüft. Die Richtigkeit der Inhalte wird nicht gewährleistet. Bitte lesen Sie hierzu auch unsere Rechtlichen Hinweise.