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Mitgliedschaft kündigen

gefragt von allleskonner am 02.11.2009 um 10:51 Uhr

Wenn ich die Mitgliedschaft in z.B. einen Verein kündigen will wie soll der Brief dan aufgebaut sein

und soll er Handgeschrieben sein oder am pc?


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anonym
beantwortet von GWIFACH am 2. November 2009 10:53
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wenn du schön schreibst, kann das auch Handschrift sein. Ich mach sowas aber immer per PC-Brief. Drinstehen muss, dass du zum ...... fristgerecht kündigen willst und um eine Bestätigung bittest. Gleichzeitig soll die Einzugsermächtigung erlöschen (sofern vorhanden)

Mitgliedsnummer/Adresse und Datum+Unterschrift sind ja eh Selbstverständlichkeiten die drinstehen müssen.


Pedi389
beantwortet von Pedi389 am 2. November 2009 10:54
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Die Kündigung kannst Du ganz kurz halten, z.B. "Hiermit kündige ich die bestehende Mitgliedschaft fristgemäß zum ..... usw. usw.

Die Kündigung kannst Du handschriftlich als auch am PC schreiben, nur Deine Unterschrift sollte original sein.


anonym
beantwortet von anjanni am 2. November 2009 10:52
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Unterschrieben und mit Datum versehen und rechtzeitig abgeschickt (am besten per Einwurfeinschreiben, sonst per Boten - kann ein Bekannter sein - abgeben)...

Wichtiger Bestandteil sind die Adresse des Vereins, die Mitgliedsnummer (falls vorhanden) und das beabsichtigte Ende der Mitgliedschaft.

Sonstige Formalitäten sind nicht einzuhalten.


antidepri
beantwortet von antidepri am 2. November 2009 10:53
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An sich völlig egal, nur die "Unterschrift" muss sinnigerweise handschriftlich erfolgen. Aus Erfahrung rate ich zur "Printversion", da meine Handschrift (Text) kaum jemand lesen kann.


djfreiflug
beantwortet von djfreiflug am 2. November 2009 10:53
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Dein Name dein Geburtstag der Name des Vereins, schriftlich oder mit PC ist egal, wichtig zu welchem Datum du kündigen willst und wichtig deine persönliche Unterschrift



anonym
beantwortet von Felixguido am 2. November 2009 10:54
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In den Statuten eines Vereines sind die Formen der Beendigung einer Mitgliedschaft festgelegt.Bitte dort nachfragen. Dazu müsste ein/e Funktionär/in des Vereins, üblicherweise der/die Schriftführer/in, Auskunft geben können.


Qetan
beantwortet von Qetan am 2. November 2009 10:52
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Das ist völlig egal.


derapo
beantwortet von derapo am 2. November 2009 10:52
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handgeschrieben komt persönlicher rüber

Kommentar von 80cfd8fe29e38b8f9441001867ad5841smallWenne am 2. November 2009 10:58

Es soll kein Liebesbrief sein, sondern die Ankündigung zu einem Verwaltungsakt (Mitgliedschaft erlöschen lassen). Da ist, vor allem je nach Grund des Austritts, Persönlichkeit fehl am Platz. ;-)


Ulieule
beantwortet von Ulieule am 2. November 2009 10:54
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Geht beides. Achte bitte auf die Kündigungsfrist. Am besten per Einschreiben verschicken, dann hast Du auch einen Beleg.


toedti2000
beantwortet von toedti2000 am 2. November 2009 10:58
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Die Kündigung bedarf im Regelfall der Schriftform. Das war es aber auch schon. Was du da nun hinein schreibst, außer: Ich kündige, das ist dir überlassen. Empfehlen kann ich allerdings, dass Kunden- oder Mitgliedsnummer vermerkt wird, damit eine eindeutige Zuordnung erfolgen kann. Das Ganze ist eine Willenserklärung deinerseits. Es sollte dann auch entsprechend von dir unterschrieben sein. Unterschriften im Auftrag oder in Vertretung werden nur anerkannt, wenn dies bereits dem Verein oder der Firma bekannt ist, dass die Person X in deinem Namen Rechtsgeschäfte tätigen darf.

Kommentar von JotEs am 7. November 2009 07:03

Wie du schon selbst schreibst, ist eine Austrittserklärung im rechtlichen Sinne eine Willenserklärung. Willenserklärungen sind aber nicht an eine bestimmte Form gebunden, es sei denn, dies wäre durch ein Rechtsgeschäft (bei Vereinen also in der Satzung) so vereinbart. Schreibt die Satzung die Schriftform nicht ausdrücklich vor, dann kann der Austritt auch mündlich oder in anderer Form wirksam erklärt werden.


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