Mitgliedsbeitrag Fitnessstudio: Einzug der Preiserhöhung für den Zeitraum eines Jahres

gefragt von wiredmind am 01.04.2009 um 11:11 Uhr

Habe von meinem Fitnessstudio - befristeter Vertrag bis 31. August, werde ich rechtzeitig kündigen - letzte Woche 2 Schreiben erhalten:

  1. Umstellung auf 4-wöchentliche Abbuchung statt monatsweise: Im Vertrag ist ganz klar monatliche Zahlung vereinbart. Telefonisch ist nie jemand zu erreichen in der verwaltung. Ich gehe davon aus, dass die Herrschaften den Beitrag nicht entsprechend vermindern werden, da ja so künftig 13 statt 12 Monatsbeiträge fällig sind.

  2. Zusätzlich erheben die jetzt eine Preiserhöhung von 5,3 %, die sie bezogen auf einen Jahresbeitrag pauschal abbuchen möchten. In den AGBs steht: "...sind berechtigt, den Mitgliedsbeitrag entsprechend dem allgemeinem Preissteigerungsindex anzupassen, jedoch max. 3 %." Gegen die 5,3 % möchte ich mich zum einen also wehren. Zum anderen: Sind die berechtigt, rückwirkende Beiträge zu erhöhen??? Denn der Zeitraum eines Jahres ist im Brief nicht näher spezifiziert. Sofern es sich aber um das aktuelle Jahr oder die kommenden 12 Monate handelt, sehe ich es nicht ganz ein, denn mein Vertrag läuft ja erstmal nur bis August. Dann wären die doch eigentlich nur berechtigt, AB JETZT bis August die Beiträge zu erhöhen oder die 5 mal 3 % des monatl. Beitrags einzuziehen.

Was kann ich tun?

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anonym
beantwortet von mcjodele am 8. Mai 2009 15:21
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Dazu hat die Verbraucherzentrale Badenwürttemberg ein Urteil erwirkt.

http://suedbaden.business-on.de/urteil-fitness-studiokette-easy-sports-darf-prei...


anonym
beantwortet von aggala am 1. Mai 2009 15:42
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Was kann man denn machen wenn die so gar nicht reagieren? Hat jemand von euch schon etwas unternommen??


anonym
beantwortet von aggala am 21. April 2009 19:29
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Bei mir ist genau das gleiche Problem mit der Firma Easy Sports. Zuerst die Preiserhöhung mit 5,99 euro im Monat... dann noch mal die Preiserhöhung um 5,3 % und die Fitnesscardgebühr für 19,90 €. Ich habe den gesamten Betrag dann bei der Bank zurückgefordert. Nun wurde einen Monat später wieder das Selbe abgezogen inkl. einer Mahngebühr über 3 Euro. Auf Email wird garnicht reagiert. Wenn man anruft geht entweder keiner ran oder man wird aus der Leitung geworfen. Dann habe ich eine Brief per Einschreiben mit Rückschein geschickt und meinen Abbuchungsauftrag widerrufen. Auch darauf keinerlei Reaktion. Ich weiß im Moment echt nicht weiter. Weiß jemand was man hier unternehmen kann?? Hat jemand schon rechtliche Schritte gegen Easy Sport unternommen?


anonym
beantwortet von Ingewolf am 17. April 2009 09:18
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Hallo, ja, bei mir genau das gleiche. easy-sports? ich habe das Geld wieder zurückgeholt, und werde mich schlaumachen, wegen der gesetzlichen Seite, und Briefe zurückschreiben, mich wehren! IngeWolf

Kommentar von aggala am 1. Mai 2009 15:43

Haben Sie schon etwas unternommen ? Wenn ja was kann man da tun?

Danke im voraus.


anonym
beantwortet von wiredmind am 1. April 2009 11:29
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NEIN, 4 Wochen sind NICHT 1 Monat!!!

Das Jahr hat bekanntlich 52 Wochen. 12x4 gibt aber 48!!! Das bedeutet, dass 4 Wochen Bezahlung dazukommen, bei Umstellung also 1 Monatsbeitrag mehr!!! Sofern die Preise nicht reduziert werden.

In dem Laden bin ich maximal bis AUgust!!! Und es drängt sich mir der Verdacht auf, dass die wohl knapp vor der Insolvent stehen.

Aber was kann ich denn nun machen? Habe ich bspw. bei der zweiten Angelegenheit rechtl. Dinge in der Hand?


stinakind
beantwortet von stinakind am 1. April 2009 11:14
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sind 4 Wochen nicht 1 Monat.Oder hat sich an der Zeitrechnung was verändert?


anonym
beantwortet von IoiI44 am 1. April 2009 11:12
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und dann bist du noch in dem Laden?


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