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Mitgliedsbeiträge als Spenden absetzen? Soll jetzt gehen - auch für Turnverein am Ort?

gefragt von silbermond am 06.12.2007 um 8:53 Uhr

Habel gehört, dass nun auch Mitgliedsbeiträge von der Steuer absetzbar sind. Trifft das auch für den Turnverein zu - ist ja irgendwie auch gemeinnützig, also für die Allgemeinheit. Kann mir dazu jemand Auskunft geben?


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Marabello
beantwortet von Marabello am 6. Dezember 2007 09:07
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Um Spenden absetzen zu können muss der Turnverein als gemeinnütziger Verein anerkannt sein. Diese Gemeinnützigkeit muss der Turnverein aber zuerst (ich glaube beim Amtsgericht) beantragen.


Niklaus
beantwortet von Niklaus am 6. Dezember 2007 09:12
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Nur wenn Verein gemeinnützig ist.


anonym
beantwortet von anjanni am 6. Dezember 2007 09:37
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"Gemeinnützigkeit" muß ein Verein beim Amtsgericht eingetragen haben, dann ist auch der Mitgliedsbeitrag absetzbar.

Und noch ein Tip:

Wenn Ihr vom Sportverein zu Spielen oder ähnlichem fahrt, kann sich der Fahrer der Truppe eine Bescheinigung ausstellen lassen und die Fahrt dann wie ein Spende von der Steuer absetzen. - Das ist vor allem für die Eltern interessant, die die Kinder-(Fußball-)Mannschaft durch die Gegend fahren. Üblicherweise sind das ja immer dieselben Eltern, und die müssen sich nun etwas weniger ärgern, daß die anderen nicht auch mal fahren.

Kommentar von 32ccd8b629b0d6a48e7f1fe40ee0d1d3smallArnd1 am 1. September 2008 18:22

Der Tipp mit den Fahrten im Sportverein interessiert mich, denn wir sind letztes Jahr auch ständig gefahren (haben halt einen Bus), und wenn der Fiskus sich beteiligt soll es mir nur recht sein. Nur sagt unser Verein aber, dass das vom Finanzamt nicht anerkannt werden wird. Ausnahme könnte höchstens sein, wenn der Verein satzungsgemäß die Fahrtkosten erstatten müsste und man darauf verzichtet - und dann quasi der Verzicht auf die Fahrtkostenerstattung als Spende behandelt wird. War das in deinem Beispiel auch so?

Kommentar von 32ccd8b629b0d6a48e7f1fe40ee0d1d3smallArnd1 am 2. September 2008 21:56

Hab das gerade noch mal selbst recherchiert: Das geht nur, wenn in der Vereinssatzung die Erstattung von Fahrtkosten verbrieft und auf den Anspruch verzichtet wird. Steht ziemlich eindeutig in EStG §10b Abs.3 Satz 4 unf 5.


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