Mag sich seltsam lesen - Situation ist Folgende: Mein Schwiegersohn ist LKW Fahrer. Diese haben seit 1.1.08 die Pflicht (Gesetzesauszug) "...die Tachoscheiben der letzten 28 Tage (vor 08 21 Tage) und die des laufenden Tages mitzuführen". Nun hat er heute bei der Kontrolle 20 Tachoscheiben beginnend am 11.2.08 + die heutige bei sich gehabt. Nicht ausreichend Er hätte 28 Scheiben haben müssen und soll nun für jede Fehlende rund 100 € Strafe zahlen. Er dürfe sie auch nicht nachreichen. Wir haben nun gegoogelt und "geforumt" aber nichts weiter gefunden als obigen Satz, den wir immernoch so verstehen, dass Samstage und Sonntage in die Berechnung einzuziehen sind. Hat jemand damit Erfahrung?
ich deuete diese vorgabe so, dass damit die tage gemeint sind, an denen auch gefahren wird.
an den tagen wo der lkw nicht fährt braucht es ja keine tachoscheiben.
ergo zählen die standtage natürlich nicht.
na 28 Tage sind exakt 4 Wochen also wenn ich dich richtig verstehe eine Woche länger als bisher
Gruss

Bei uns wird es so gehandhabt, dass die Fahrtenschreiber der letzten 28 Kalendertage (mit Wochenende) und dem aktuellen Tag mitgeführt werden müssen. Wenn der Fahrer an manchen Tagen nicht gefahren ist, muß er die Bescheinigung über Ruhezeiten (AETR) vorlegen, die er vom Arbeitsgeber seit 01.02.08 erhalten muss und in dieser Frist mitführen muß. Wenn er sie länger als 28 Tage mitführt und nicht beim AG abgiebt, werden 250 Eur. Bußgeld je angefangene Woche fällig.
http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/LexUriServ.do?uri=OJ:C:2005:063:0011:01:DE:HTML unter 14.

Die Scheiben der letzten 28 Arbeitstage sind mitzuführen....wenn er Samstag und Sonntag u.s.w. nicht gearbeitet hat kannst Du Dir ausrechnen wieviel eine Zeit von 28 Tagen für dieses Gesetz bedeutet.

28 Tage sind 28 Tage. Wenn Arbeitstage gemeint wären, stünde es auch so da. http://kuerzer.de/VAguTvVz0
Für die Zeit wo nicht gefahren wird, müssen doch auch irgendwelche Nachweise geführt werden, die er dabei haben muss.
Es muß immer eine Tachoscheibe im Fahrtenschreiber sein, so kann er auch die Standzeiten über das Wochenende nachweisen. Es müssen nur 28 Tage lückenlos nachgewiesen werden. Das kann man bei Standzeiten von mehreren Tagen ja auch durch den Kilometerstand nachweisen.
So, ich fahr also zwei Mal am Wochenende 30 Kilometer zum LKW und wechsel die Tachoscheiben? Das kann´s nun auch nicht sein, oder? Freitag raus, Montag wieder eine rein und gut is. Dann hast du im Idealfall 5 Scheiben die Woche.
Freitag zu Feierabend eine neue rein, Montag zum Arbeitsbeginn eine neue, auf der Wochenendscheibe kann man dann erkennen, daß das Fahrzeug nicht bewegt wurde und der Kilometerstand gleich ist.

Die Tachoscheiben der letzten 28 Tage sind mitzuführen. Egal ob man gefahren ist oder nicht. Habe gehört die Strafe ist mind. EUR 150,00 je fehlende Tachoscheibe. Wenn er Selbstfahrer ist kann er sich auch den einen oder anderen Gelben Schein ausstellen.
Danke für eure Antworten. Er wird wohl in den sauren Apfel beissen müssen..