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Mitfahrgelegenheit: Was tun mit Mitfahrern, die gar nicht oder weniger zahlen wollen als vereinbart?

gefragt von gerterd am 30.09.2009 um 12:50 Uhr

... wenn man am Zielort schon angekommen ist.

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zahlen x 484 Mitfahrgelegenheit x 72 mündlicher-Vertrag x 29

lenticularis
beantwortet von lenticularis am 30. September 2009 12:52
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dumm gelaufen würd ich sagen. draus lernen und nächstes mal das geld vorher verlangen

Kommentar von Be90c4d3540fc2eca4668e7ff1e557dcsmallbibi8888 am 30. September 2009 12:52

das ist wirklich alles, was man dazu sagen kann. DH!

Kommentar von A75399c3647c31d10430a48307eb5770smallmel13b am 30. September 2009 12:53

DH


anonym
beantwortet von boellchen am 30. September 2009 12:53
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Mir gings auch schon so - habe mir dann angewöhnt voeher abzukassieren. Hilft Dir in der Situation wenig - ich habe damals gesagt, dass wir einen mündlichen Vertrag miteinander geschlossen haben, er in meine Bedingungen eingewilligt hätte und ich die Polizei hole, falls es nicht zahlt. Hat dann doch geklappt. Aber ich habe draus gelernt.


derwessi
beantwortet von derwessi am 30. September 2009 12:52
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Kannste nicht viel machen. Der ADAC hat empfohlen das vorher schriftlich zu machen.

Kommentar von gerterd am 30. September 2009 12:54

Schriftlich??? Mach Witze.

Kommentar von 6eb33eb7385b8f7d42e6d88f12789c6esmallderwessi am 30. September 2009 12:55

Heutzutage nur so. Wirst eh überall be....sch!


anonym
beantwortet von Engelchen1982 am 30. September 2009 12:53
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Da kannst du wohl nichts mehr machen... Das nächste mal vorher abkassieren... Sollte dir eine Lehre sein...


niaweger
beantwortet von niaweger am 30. September 2009 13:03
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Wie bist du denn an diese Mitfahrer gekommen? Über eine Mitfahrzentrale? Dann solltest du der Zentrale auf jeden Fall eine entsprechende Meldung machen - die werden die Leute abmahnen und sie bei wiederholten Beschwerden nicht mehr vermitteln.
.
Ansonsten ist es leider so, dass du zwar das Recht auf diese Geld hast und es auch theoretisch vor Gericht einklagen kannst - allerdings ist bei einer mündlichen Vereinbarung der Nachweis über die Höhe nahezu unmöglich und eine Klage daher chancenlos...


anonym
beantwortet von Meinereiner67 am 30. September 2009 12:56
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Moin, Wenn nix vereinbart ist, wäre bei mir der Zielort plötzlich gaaanz woanders, -ich werde dann immer begriffsstutzig, wenn ich vera... werde-- Also:- Gas geben u. erstmal 10 KM woanders hin fahren.- Am besten irgentwo inne Pampas.-- Wenn dann kein Moos rüberwächst lässte die/den einfach da stehen.--


sonstewer
beantwortet von sonstewer am 30. September 2009 12:58
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Hallo gerterd!

Wie ist die Mitfahrgemeinschaft denn organisiert worden? Wenn es über eine Mitfahrzentrale gelaufen ist, haben die Zahlungspreller einen Vertrag unterschrieben, auf dessen Erfüllung du pochen kannst. Zumindest kannst du der MFZ eine Rückmeldung geben, dass es Probleme gab.

Ansonsten sehe ich keine (rechtlich angemessene) Möglichkeit. Du kannst ja schlecht zurückfahren und sie am Startpunkt wieder aussetzen...

Moralisch/menschlich halte ich solches Verhalten für "grmblfx". Mein Vorschlag: Verbuche den Schaden und den Frust über dieses Erlebnis unter "Lebenskonto Erfahrungen Sollseite" - dann lerne daraus und kassiere den Betrag beim nächsten Mal vor Fahrtbeginn.

Egal ob Bus, Bahn, Flugzeug, Schiff - überall sonst auch müssen Tickets im voraus bezahlt werden und nicht erst beim Aussteigen ....

Kommentar von Meinereiner67 am 30. September 2009 13:06

Moin,-- Ich sachätze, das ware mitfahrer die der inrgestwo aufgegabelt hat.--Ich denke sooo schleu wäre der Fragesteller selbst wenn das über ne MFZ gelaufen wäre.-- Aber zurückbringen und rauswerfen ist gut.--Man muss ja nicht bis zum Startpunkt fahren.-- Außerhalb, wo bestenfalls ne Bushaltestelle ist, die nur so ca. 2 mal am Tag angefahren wird.- da setzt man solche Preller aus.


marijo2
beantwortet von marijo2 am 30. September 2009 12:54
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Dann pack ihn am Schlafittchen und droh ihm mit Prügel - was meinst du, wie schnell das dann klappt...!


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