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Miteigentümer möchte Mobilfunkmasten auf dem Dach montieren lassen! Kann ich mich dagegen wehren?

gefragt von rotebeeren am 24.09.2008 um 18:28 Uhr

Ich habe zusammen mit zwei weiteren Freunden ein Haus mit 8 Mietwohnungen gekauft, die wir nun auch vermieten. Ein Miteigentümer hat sich nun kürzlich dafür ausgesprochen, einen Sendemast auf dem Dach montieren zu lassen. Allerdins bin ich dagegen, da ich Angst vor einer Gesundheitsbelastung und der schlechteren finanziellen Verwertbarkeit des Hauses habe. Wenn die Mieter und die Miteigentümer für die Montage sind, muss ich mich dann anschließen? Habe ich Möglichkeiten, den Bau zu stoppen?


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anonym
beantwortet von Regenmacher am 24. September 2008 18:33
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Die Mieter haben keine Einspruchsmöglichkeit, denn die müssen nicht gefragt werden.

Für die Eigentümergemeinschaft zählt der Mehrheitsbeschluss, bei 3 Eigentümern ist das ja leicht zu berechnen.

Kommentar von Cbbbcac8a8964b610e4634a700781d12smallhajottka am 24. September 2008 18:34

So isses!


linuxopa
beantwortet von linuxopa am 24. September 2008 18:34
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So eine Entscheidung muss auf einer Eigentümervesammlung einstimmig beschlossen werden. Mit einer Gegenstimme gibt es also keinen Mobilfunkmast.


Kaffeesatz
beantwortet von Kaffeesatz am 24. September 2008 18:33
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Nur um dir deine Paranoia zu nehmen. Die Strahlung solcher Sendestationen streut bereits nach einem Meter so sehr, dass sie weit unterhalb aller Gefährdungsgrenzen liegt. Das ist eine reine Kopfsache. Wenn man denkt etwas macht einen krank, dann tut es das auch. Leider finde ich entsprechende Links nicht mehr. Falls aber doch, reiche ich sie nach.


Calignis
beantwortet von Calignis am 24. September 2008 18:33
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Da nachgewiesen wurde, dass die Strahlungen von diesen Sendemasten nicht gesundheitsschädlich sind kannst du da nichts dagegen machen. Wenn es dich stört musst du wohl ausziehen.


dock69
beantwortet von dock69 am 24. September 2008 18:33
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Ihr hab doch sicherlich einen GbR- bzw. Gesellschaftervertrag, der die Besitzanteile regelt. Daraus sollte auch hervorgehen, wie Entscheidungen zu treffen sind. Wenn Du ein Drittel der Anteile hältst und nichts anderes vereinbart wurde, können Dich die anderen Mitbesitzer überstimmen. Die Mieter spielen dafür keine Rolle.



Blindfuchs
beantwortet von Blindfuchs am 25. September 2008 09:15
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Die Installation einer Mobilfunkanlage bringt einiges an Erträgen, aber oft auch Unstimmigkeiten. Wenn das Haus eine Eigentümergemeinschaft nach dem WEG wäre, würde die Installation der Anlage eine bauliche Veränderung darstellen und nur einstimmig genehmigt werden können. Das scheint hier nicht dar Fall zu sein. Ich kann mich trotzdem nicht der Meinung anschließen, dass durch Mehrheitsbeschluss der anderen Miteigentümer eine solche Anlage installiert werden kann. Die Maßnahme stellt ja keine Instandsetzung, Renovierung oder Modernisierung dar. Unabhängig davon, ob so eine Anlage die Gesundheit beeinträchtigt oder nicht, wird davon ausgegangen, dass viele Mieter und Käufer jedoch dieser Meinung sind und somit ggfls. die Vermietbarkeit oder auch der spätere Verkauf beeinträchtigt sein kann. (Mietkürzungen bei lfd. Mietverhältnissen sind jedoch nicht möglich).

Deshalb glaube ich nicht, dass ein Mehrheitsbeschluss zur Installation der Anlage genügt. Wenn in keinem Vertrag (Kaufvertrag, Gesellschaftervertrag) dahingehend eine Regelung erfolgt ist, wird die Angelegenheit im Extremfall nur durch ein Gericht geklärt werden können. Ich würde auf jeden Fall empfehlen, zuerst einen Rat bei einem Anwalt einzuholen und auch die beiden anderen Eigentümer vor Vertragsabschluss mit einem Mobilfunkbetreiber auf die rechtlichen Bedenken in Bezug auf einen Mehrheitsbeschluss hinweisen.


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