Mitbewohner zieht plötzlich aus und nimmt alles mit

5 Antworten

Was du in Hinsicht Kündigungsfrist deines Nestflüchters schreibst, ist grundfalsch! Als Hauptmieter seid ihr beide im Mietvertrag als Partei genannt. Nur die Partei Mieter kann gemeinsam den MV kündigen. Einzelkündigungen sind nicht möglich. Da die Mutter deines WG-Genossen die Vermieterin ist, wird ja der Kontakt noch herzustellen sein. Teile Vermieterin und Mieter deine Meinung mit. Dein Mitmieter ist ohne gemeinsame Kündigung genauso zur Zahlung der Gesamtmiete verpflichtet wie du. Ich wäre begierig zu hören, wie die Vermieterin Ihren Sohn als Mieter aus dem Vertrag eisen will.

Solange es seine Sachen sind kann er damit machen was er will (bis auf deie kleinen sachen von dir=das ist Diebstahl).Ich würde es abhaken und mich um eigene sachen kümmern.Du kannst z.B. bei Otto auf raten bestellen ein sofa und eine waschamschine mit 24 std lieferung.Da hättest du deine Ruihe ;)

Du kannst ihn anzeigen wegen den Sachen, die dir gehören und die er mitgenommen hat. Das Problem ist, dass du wahrscheinlich nicht beweisen kannst, dass die dir gehören, oder hast du noch die Kassenzettel von diesen Putzmitteln und Getränken?

Was das Sofa angeht, da würde ich einfach die Bestellung von dem Sofa, das in 4-5 Wochen ankommt, stornieren und mir bei IKEA eines holen, das du gleich mitnehmen kannst.

Und vergiss den Mitbewohner - da ist jedes weitere Wort zu viel, das du mit ihm wechselst.

Achte darauf, dass er die Kündigungsfrist einhält, d.h. noch weiter seinen Anteil der Miete zahlt, bis die 3 Monate um sind.

Achte darauf, dass er die Kündigungsfrist einhält, d.h. noch weiter seinen Anteil der Miete zahlt, bis die 3 Monate um sind.

Er kann nicht alleine kündigen!

Mein Mitbewohner ist einfach von einem auf den anderen Tag ausgezogen - wir sind beide Hauptmieter - hat aber natürlich noch seine Kündigungsfrist und muss weiterhin die Miete zahlen.

Eine Teilekündigung ist nichtmöglich!

Gemeinsam geschlossene Mietverträge muss man gemeinsam kündigen oder Mieter und Vermieter machen einen Mietaufhebungsvertrag und der Vermieter macht, wenn er will, einen neuen Mietvertrag mit der Person, die in der Wohnung bleiben möchte.

Das Sofa, der Essenstisch, mit einer kurzen Notiz dass er "demnächst" die Waschmaschine holt.

Es gehört ihm, bzw. seiner Mutter und natürlich darf er es mitnehmen oder woanders lagern.

Zudem hat er noch einige Sachen die mir gehören und die ich bezahlt habe einfach mitgenommen (Putzzeug, Getränke) etc.

Das ist ärgerlich, aber kostete bestimmt nicht die Welt, ich würde es abhaken. Zudem wollen Sie in der Wohnung verbleiben und wenn Sie den Sohn der Vermieter ärgern, wird er vielleicht auf seine Mutter einwirken, so dass sie beide kündigen müssen, aber Sie keinen neuen Mietvertrag bekommen.

Den Mietvertrag lesen was genau du gemietet hast ob da Möbel, Waschmaschine usw. dabei ist. Ich würde mich auch um ein anderes WG Zimmer umsehen.