Mitbewohner hält sich nicht an Putzplan - Möglich ihm eine Putzfrau in Rechnung zu stellen?

4 Antworten

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Der Untermietvertrag enthält also Regeln, die etwa einer Hausordnung entsprechen. Wenn der Untermieter mit seiner Vertragsgenehmigung diese Hausordnung anerkannt hat, dann muss er sich auch daran halten. Wenn du diese Regeln ändern oder ergänzen willst, bedarf es der ausdrücklichen Zustimmung des Untermieters. Du sprichst von "Entwurf" per e-mail verschickt. Diese Art der Aktualisierung kann nicht als gesetzeskonform anerkannt werden.

die Rechnung wird dir zur last gelegt wenn er nicht zahlt

Gut, und wenn ich selbst putzen würde und es einfach verlange?

Danke für die Antwort =)

Stell ihm eine Rechnung, aber so, wie Du ihn schilderst, wird er nicht zahlen.

Sofern im Untermietvertrag keine Sanktionen wegen der nachlässigen Reinigung gemeinsam zu nutzender Räume festgelegt sind, ist auch die Bezahlung der Putzhilfe nicht einklagbar. Möglich ist die Ersatzvornahme nach fruchtloser Aufforderung und danach eine Klage auf Schadensersatz. Der Schaden muss beweisbar entstanden sein.

Hi, danke für die Antwort zunächst mal =)

Aber im Untermietvertrag steht dass es WG-Regeln gibt, die aktualisiert werden könnten. Den ersten Entwurf habe ich bereits letztes Jahr herumgeschickt. Jede Aktualisierung würde per E-Mail mitgeteilt werden. Da könnte ich es ab sofort mit Aufnehmen und ein Update herumschicken. So denke ich das... ich weiß nicht ob es rechtens ist bzw. wäre :-/ Nicht dass er sich noch vorzeitig aus dem Mietvertrag deshalb verflüchtigen könnte und keine Miete mehr zahlen müsste, weil das würde mir, wenn auch nur für den letzten Monat, schwer zu schaffen machen.

LG Gecko