Also.. Ich kämpfe seit einiger Zeit für die Rente. Ich bin 58, habe einige Beschwerden, so dass ich zur Zeit auf einen GdB (Grad der Behinderung) von 40 % komme. Diesen GdB kann man auch in Punkten aufschlüsseln, so dass ich zur Zeit auf 100 Punkte komme (z.B. 20 Punkte für Schulter, 20 Punkte für Wirbelsäule, usw...) Laut VDK (Sozialverband) bekommt man bei 100 Punkten aber 50% GdB. Ich habe bereits 100 Punkte, mir wurde aber bei einem erneuten Verschlechterungsantrag bei der Rentenkasse die 50% Gdb NICHT zugesprochen! Wie wird das nun gerechnet mit den Punkten und dem GdB in Prozenten? Ab wann bekomme ich den nun endlich 50%? Hat jemand ähnliche Probleme / Erfahrungen? Bitte helfen

Wenn Du "nur" Gelenkerkrankungen hast, ziert sich das Versorgungsamt sehr. Wenn Du im Sozialverband bist, so lass' die doch für Dich tätig werden, sprich zur Not klagen. Wie die Punkte errechnet werden, kannst Du im Internet recherchieren. Dafür gibt es Listen, aber immer nur als Anhaltswert. Die Rente hat nicht unbedingt etwas mit der Schwerbehinderung zu tun. Das ist ein weitverbreiteter Irrtum. Die Schwerbehinderung kann bei der Rentendurchsetzung behilflich, aber nicht ausschlaggebend sein. Und auch bei der Rente gilt: "nur" Gelenke" ist denen zu wenig.

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Die frühere Altersgrenze von 60 Jahren wurde auf das 63. Lebensjahr angehoben. Als Berechtigter kann man aber weiterhin mit Abschlag ab 60 in Rente gehen. Betreffend Abschläge: Vor dem 1. Januar 1955 geborenen Versicherten wird empfohlen, sich wegen möglicher Vertrauensschutzregelungen vertrauensvoll sich an den jeweiligen Rentenversicherungsträger zu wenden.
Hast Du Widerspruch eingelegt, betreffend dem GdB?
Ausgedrückt wird der "Grad der Behinderung" (GdB) in Zehnergraden von 20 bis 100. Einzelne Erkrankungen werden hierbei nicht zusammengezählt, sondern in ihrer Gesamtheit bewertet. Falls eine Einschränkung A für sich betrachtet zu einem GdB von 30 und eine zweite Einschränkung zu einem GdB von 50 führt, werden keine 80, sondern z.B. nur 60 festgestellt. Dabei ist wichtig, dass eine Behinderung ab einem GdB von 50 als Schwerbehinderung gilt.
Mimi081 am 31. Oktober 2007 02:36 http://www.deutsche-rentenversicherung-bund.de/
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Ich verstehe deine Frage hier nicht. Du bist Mitglied im VdK, da werden deine Fragen beantwortet und auch wenn nötig, Klage erhoben.
Die Punktebewertung ist Quatsch. Anerkannte Behinderungen führen jeweils zu einem Einzel-GdB. Einzel-GdB´s werden nicht addiert. Es wird ein Gesamt-GdB ermittelt. Einzelne orthopädische Behinderungen (z.B. Einzel-GdB´s für Rücken, Hüfte, Knie)können durchaus zu einem GdB über 40 führen. Altersrente für schwerbehinderte Menschen kann ab einem GdB von 50 noch mit 63 Jahren beantragt werden, schrittweise Erhöhung auf 65 Jahre ab 2010.