
mit 16, brauchst aber Geld dafür.
und erst ab 18 kannst ohne die Genehmigung deiner Eltern ausziehen.
hast du kein Geld, musst du bis 25 bei deinen Eltern hocken.

Bei Misshandlung oder Missbrauch hilft das Jugendamt. Sonst ab 18 - wenn man es sich leisten kann.
primusvonquack am 26. Dezember 2008 17:22 So ist es ein Recht auszuziehen hat ein Jugendlicher nicht.

Ein Jugendliche kann sich an das Jugendamt wenden. Wenn er z.B. missbraucht oder misshandelt wird, wenn seine schulische oder berufliche Ausbildung durch die Lebensumstände gefährdet sind oder er verwahrlost ist. Unter bestimmten Bedingungen können Jugendliche ab 16 Jahren in einer eigenen Wohnung untergebracht werden, mit erzieherischer/pädagogischer Begleitung. In der Regel erfolgt eine Einweisug in ein Wohnheim, eine Wohngruppe oder die Unterbringung bei Pflegeeltern.

mit 16 wenn du zwingende gründe dafür hast, wende dich ans jugendamt die können dir behilflich sein

normalerweise mit der volljährigkeit ..also mit 18jahren.es gibt aber ausnahmen..wenn z.b. das jugendamt das zusammenleben mit den eltern als gefahr für den jugendlichen ansieht. das kann viele gründe haben.

Mit 18 aber auch schon mit 16, wenn es die Eltern erlauben.
und wenn nicht?
monja1995 am 26. Dezember 2008 17:14 Wenn nicht, Pech gehabt
Onkel hartz lässt grüßen.
So isses. DH.