§ 176 StGB Sexueller Mißbrauch von Kindern
(1) Wer sexuelle Handlungen an einer Person unter vierzehn Jahren (Kind) vornimmt oder an sich von dem Kind vornehmen läßt, wird mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren bestraft.
BigKingXXL am 3. November 2009 19:40 lach... Das war aber hier nicht gefragt.
RuleBritannia am 3. November 2009 19:48 Was denn sonst? Der § 176 beantwortet die Frage klar und eindeutig!

Es gibt kein Gesetz, wie alt man selber sein muß, es gibt nur ein Gesetz, wie alt andere beteiligte Personen sein sein müssen.

Gesetzlich ab 14.
Nicht mehr ab 16?
RuleBritannia am 3. November 2009 19:38 Nein, grundsätzlich schon ab 14.
gesetzlich ab 14 und wenn beide einverstanden sind logischerweiße ;-)

Es gibt kein Gesetz dafür, in einigen Ländern werden schon 12 Jährige schwanger und werden verheiratet.
RuleBritannia am 3. November 2009 19:50 Und was sagt das über deutsche Gesetze aus? Nichts! In anderen Ländern gibt es auch Amputationen für Diebe, öffentliche Auspeitschung für Alkoholgenuss und Steinigung für Ehebruch.
BigKingXXL am 3. November 2009 19:57 Ach so sorry, ich sehe grade der Fragesteller wollte es explizit für Deutschland wissen.....oh mann!

unter 14 ist jegliche sexuelle handlung strafbar..
BigKingXXL am 3. November 2009 19:38 lach....
Vivivo am 3. November 2009 19:40 was ist daran so lustig?
Wenn beide unter 14 sind nicht, weil beide strafunmündig.
RuleBritannia am 3. November 2009 19:47 Nicht ganz richtig! Verboten ist es dennoch, kann aber unter 14 nicht strafrechtlich verfolgt werden.