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Mit wem vereinbare ich den Aufhebungsvertrag? Perso-Abt. oder Chefin?

gefragt von sweety0604 am 24.03.2008 um 20:38 Uhr

persoabteilung sitzt weit weg in frankfurt, ich arbeite in berlin.

gehe ich nun erst hier zu meiner chefin, oder wende ich mich gleich an die perso-abt.??


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HerrLich
beantwortet von HerrLich am 24. März 2008 20:40
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Erster Ansprechpartner ist Deine Chefin. Warum kündigst Du nicht auf normalem Weg? Ein Aufhebungsvertrag ist immer negativ.


steinchen78
beantwortet von steinchen78 am 24. März 2008 20:40
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Ich würde zu der Chefin gehen und mit ihr sprechen. Sie könnte sich sonst übergangen fühlen


Luise
beantwortet von Luise am 24. März 2008 20:40
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Vorgespräch über Modalitäten mit Chefin, Bürokratie mit Personalabteilung erledigen.


anonym
beantwortet von sweety0604 am 24. März 2008 20:43
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danke für eure antworten!

ich kann nicht auf "normalem Weg" kündigen, weil meine KZ 6 wochen zum quartalsende (Juni!!!) beträgt und der neue AG nicht so lange warten kann und will.

Kommentar von support am 24. März 2008 21:59

Hallo sweety0604, bitte sei doch so nett und nutze in Zukunft für Beiträge zu Deinen eigenen Fragen das Kommentarfeld anstatt des Antwortfeldes. Vielen Dank und viele Grüße, Ted vom gutefrage.net-Support


Raimund1
beantwortet von Raimund1 am 24. März 2008 20:45
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Warum willst du einen Aufhebungsvertrag? Dahinter stecken bzw. sind andere Probleme mit verbunden.

Normalerweise kannst du mit 3 Monaten ( oder weniger ) zum 30.6. kündigen.

Wenn es ganz wichtige Gründe gibt, auf jeden Fall zuerst mit der Chefin sprechen. Du kannst sie nicht umgehen.



anonym
beantwortet von sweety0604 am 24. März 2008 20:48
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ja, die gesundheit steckt dahinter. kann den job nicht mehr ausüben. deshalb nen neuen gesucht, den ich schnellstmöglich antreten möchte und soll.

also werd ich nen termin mit der chefin vereinbaren und schauen, was sie meint. dem AG kann es ja eigentlich nur recht sein.


Mismid
beantwortet von Mismid am 24. März 2008 20:51
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deine Firma wird sich nicht auf einen Aufhebungsvertrag einlassen. Warum auch? Du kannst doch ganz normal kündigen. Bei einem Aufhebungsvertrag, könntest du eventuell das Geld weiterbezahlt bekommen ohne zu arbeiten. Aber das macht eine Firma, doch nur wenn sie dich entlassen will und billig davonkommen will, weil sie keine größere Abfindung bezahlen will oder weil sie normal dir gar nicht kündigen dürfte

Kommentar von sweety0604 am 24. März 2008 21:03

bis jetzt sagt mir jeder, daß firmen sich über aufhebung freuen. man kann in diesem AV ja vereinbaren, daß man keine zahlungen erwartet und mit sofortiger wirkung raus ist. aber egal, das weicht vom thema ab. wollt ja nur wissen, wer der erste ansprechpartner ist.


vollyhn
beantwortet von vollyhn am 24. März 2008 21:09
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Wenn die Chefin in Berlin Dich eingestellt hat,ist sie auch für die Beendigung des Arbeitsvertrags zuständig. Hat sie den Arbeitsvertrag von der Personalabteilung ausfertigen lassen und nur die Empfehlung zu Deiner Anstellung abgegeben, ist sie zwar nicht wirklich für die Beendigung des Arbeitsvertrages zuständig, kann aber bei der Personalabteilung Einfluss in die eine oder andere Richtung nehmen und wäre deshalb der richtige Ansprechpartner.

Kommentar von sweety0604 am 24. März 2008 21:17

naja, damals (vor 7 jahren), kamen die big bosse aus frankfurt, um uns einzustellen. aber letztlich denke ich auch, daß die perso-abt. mich dann an die chefin oder regio-managerin hier verweisen würde. ist nur, weil man mir in einem anderen forum riet: sprich mit "oben" und wende dich nicht ans "bodenpersonal" ;-) ich möchte allerdings auch ohne ärger aus der sache raus (wenn es geht...)


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