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Mit welcher Wartezeit muss ich nach Abschluss einer Rechtsschutzversicherung rechnen?

gefragt von hoerberthoerbert am 20.04.2007 um 10:23 Uhr

Also, ab wann nach Abschluss kann ich sie einsetzen? Und gibt es da Unterschiede je nach Art der Rechtsschutzversicherung?

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Eddy21
beantwortet von Eddy21 am 27. Dezember 2007 08:23
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Grundsätzlich ,sofort nach Rechtskraft des Versicherungsschutzes,jedoch mit einer Wartefrist von drei-Monaten !

Zurückliegende Vorgänge sind grundsätzlich nicht versichert !


anonym
beantwortet von Rizzo am 18. November 2007 03:15
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Es gibt Unterschiede. Als normal kann man heute bezeichnen 3 Monate Wartezeit in den Bereichen Beruf und Wohnen, keine Wartezeiten in den Bereichen Privat und Verkehr. Es gibt allerdings Gesellschaften, die z. B. die Wartezeit auf 6 Monate strecken oder den Rechtsschutz im Vertrags- und Sachenrecht mit einer Wartezeit belegen. Genaue Auskunft bekommst du nur über die Rechtsschutzbedingungen des jeweiligen Anbieters.


JuergenLukas
beantwortet von JuergenLukas am 21. April 2007 08:35
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Die Wartezeit beträgt 3 Monate. Sie entfällt, wenn vorher eine andere Versicherung bestanden hat und vom Termin her nahtlos aufeinander trifft.


Schuggi5599
beantwortet von Schuggi5599 am 20. April 2007 14:35
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Normalerweise wird man bei Abschluß der Versicherung gefragt, ob man einen Grund dafür hat. Hat man nämlich einen Grund, gibt es eine Sperrfrist - so war es jedenfalls bei uns, da mußten wir ein halbes Jahr warten.


Dystopie
beantwortet von Dystopie am 20. April 2007 11:18
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eine RV kannst Du sofot einsetzen nach Abschluss. Jedoch nicht rückwirkend. Diese gilt nur ab den Tag der Unterschrift von Dir + Datum.


anonym
beantwortet von DarkRhein am 20. April 2007 10:34
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Also ich haEB VOR 1,5 wOCHEN EInE ABGESCHLOSSEN.KAret kam gestern. Einsetzten kannst du die sobald, der Antrag bei dennen einegegangen ist. Habe über meinVermögesberater die Anwaltsliebling Karte g

Man kann aber nur dafüt nutzen, wo irgendwelche rechtlichen sachen nach dem Antrag kammen.

HAbe alles abgedeckt damit, Privat, beruflich, verkehrs und auch Internet. Bei BEruf glaub ich war erst nach 3 moanten wirksam, das man darauf zu greifen kann. Oder ich habe nicht aufgepasst.

Kommentar von DarkRhein am 20. April 2007 10:36

Ich denke das es auch ünerall anders ist.

Kommentar von 1079a100179c7e88556a9448df89ed3dsmallKabark am 20. April 2007 11:00

Ja. Gute (reine) Rechtsschutzversicherer bieten keine Wartezeiten, unbegrenzte Deckungssummen und das Prinzip der Kenntniserlangung. DarkRhein hat das über die DVAG gemacht und Advocard ist eben sehr teuer. ;-)

Kommentar von Simple_avatar5smallMismid am 20. April 2007 11:33

die empfehlen halt gerne, wo sie am meisten Provision bekommen, egal ob es für den Kunden nachteilig ist oder nicht

Kommentar von Luma890 am 5. Juli 2009 14:16

Ich denke auch, dass das unterschiedlich geregelt ist. Unter http://www.diplomarbeit-hibernate.de/tipps-rechtsschutzversicherungen.html sind viele Tipps und Infos zusammengestellt. Da findest du bestimmt was


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