gutefrage.net, die Ratgeber Community
Login   |  Registrieren   |  Forum |  Richtlinien & FAQ

Mit welcher Unterstützung kann ich rechnen? Bitte helfen!

gefragt von Bine87 am 08.08.2009 um 12:14 Uhr

Verdiene 375 € netto und werde bald von zu Hause ausziehen müssen. Mit welcher Unterstützung kann ich rechnen?

Bitte nur ernstgemeinte Antworten. Danke!!

Frage beantworten

Hier finden Sie weitere Fragen zu den Themen:

Ausbildung x 5.398 Auszug x 299 Unterstützung x 153

anonym
beantwortet von Lissa am 8. August 2009 12:16
2x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Wieso musst du ausziehen?

Wenn es darum geht, dass du eine Ausbildung machst, die zu weit von deinem Elternhaus entfernt ist, kannst du Berufsausbildungsbeihilfe beantragen.

Bist du unter 25 und willst nur so ausziehen, kannst du von der ARGE nichts erwarten.

Weitere Informationen wären sinnvoll, damit deine Frage beantwortet werden kann.


brunhilde45
beantwortet von brunhilde45 am 8. August 2009 12:16
1x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

mal was ANSPAREN und vorher überlegen,WAS DU Dir leisten kannst,ohne Dich verschulden zu müssen oder nach staatlichen Hilfen zu rufen...

Es ist bekannt,dass die AZUBIzeit nicht grade mit Geldregen verbunden ist,aber die geht ja vorbei,nach spätestens 3-4 Jahren.

Ist die Frage,ob man nicht Geld zurücklegt und ein wenig anlegt,damit man sich DANN was leisten kann und das Ausziehen auf DEN Zeitpunkt verlegt,an dem man es sich auch leisten kann,Miete;Nebenkosten,Handy,Strom...usw. zu zahlen,ohne in die Schuldenfalle zu geraten...wo es eigentlich nicht sein muss.


anonym
beantwortet von mig112 am 8. August 2009 12:15
1x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Je nachdem wie reich deine Eltern sind, kannst du mit mehr oder weniger Stütze rechnen - vom Staat allerdings nichts; und das ist auch GUT SO!!! Voll ernst gemeint!

Kommentar von zedisdead am 8. August 2009 12:17

ja! ich finde es langsam recht ärgerlich, dass viele bevor sie ihren ersten schritt in die weite welt unternehmen sich erstmal an vater staat klammern und von der stütze leben wollen.


monja1995
beantwortet von monja1995 am 8. August 2009 12:18
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Wenn ich richtig rechne, bist Du 22.
Somit hast Du, fallst Deine Eltern Kindergeld für Dich beziehen, darauf Anspruch und Deine Eltern sind Dir gegenüber bis zu Deinem 27. Geburtstag unterhaltsverpflichtet. Soll heißen, sie müssen Dich unterstützen. Das Amt kann von Dir verlangen, bei Deinen Eltern wohnen zu bleiben, bis Du Deinen Lebensunterhalt selbst bestreiten kannst.
Es kommt natürlich auf den Grund des Auszuges an. Wenn dieser unumgänglich ist, wirst Du wohl zusätzlich zum Kindergeld und Elternunterhalt Wohngeld beantragen können.
Geh zum Amt und lass Dir das genau erklären.


anonym
beantwortet von Homwer am 8. August 2009 12:16
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Wie alt bist du, warum musst du ausziehen? Grundsätzlich hast du Anspruch auf Kindergeld bis zum ende der ersten Ausbildung < 25 und bei einkommen unter 7000 EUR. Evt müssen deine Eltern dich unterstützen, gibt sonst noch Wohngeld, HZ4 Bafög. usw.


anonym
beantwortet von zedisdead am 8. August 2009 12:15
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

und warum MUSST du ausziehen?


anonym
beantwortet von newcomer am 8. August 2009 12:15
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Wohngeld von der Arge


caris
beantwortet von caris am 8. August 2009 12:14
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

wie alt bist du

Kommentar von Bine87 am 8. August 2009 12:15

22

Kommentar von mig112 am 8. August 2009 12:17

Hmm, darauf wären wir jetzt echt nicht gekommen kopfschüttel


Frage beantworten

Verwandte Fragen

Verwandte Fragen

    Was für finanzielle Unterstützung kann ich bei einer zweiten Ausbildung beantragen?

    Welche Unterstützung steht mir zu?

    gibt es unterstützung?

Noch nicht die richtige Antwort? Dann hier in allen Fragen und Tipps suchen:




Die unter gutefrage.net angebotenen Dienste und Ratgeber Inhalte werden nicht geprüft. Die Richtigkeit der Inhalte wird nicht gewährleistet. Bitte lesen Sie hierzu auch unsere Rechtlichen Hinweise.