Mit welcher Strafe muss man rechnen, wenn man die Autobahn außerhalb der regulären Abfahrt - z.B. durch den "Hinterausgang" der Raststätte verlässt?

Man kann doch an einer Raststätte von der Autobahn abfahren. Worauf willst du hinaus?

Wenn das Verkehrszeichen 250 "Verbot für Fahrzeuge aller Art" mit dem Hinweis 1026-39 "Betriebs- und Versorgungsdienst frei" nicht vorzufinden ist, liegt bei einer Benutzung keine Ordnungswidrigkeit vor.
Verkehrszeichen (Abbildungen) http://de.wikipedia.org/wiki/BildtafelderVerkehrszeicheninDeutschland

Naja, da dürfte ein entsprechendes Schild stehen. Schätze mit 20 -30 Euro bist Du dabei.

Das wird doch nicht bestraft.
oleandra am 19. März 2008 22:47 na sicher! Der WEg ist nur frei für Zulieferer der Raststätte, Bedienstete, Polizei, Krankenwagen etc., aber nicht um eine Abkürzung zu nehmen, weil einem der Weg bis zur nächsten Auf- oder Abfahrt zu weit ist.
HerrLich am 19. März 2008 22:49 oleandra, ich kenne jetzt aus dem Kopf allein 2 Raststätten, wo man völlig regulär die Autobahn verlassen kann. Die Wege sind nicht als Zuliefer-Wege gekennzeichnet.
oleandra am 19. März 2008 22:54 HerrLich, mag sein, dass es die irgendwo in der Republik gibt, aber die Frage bezog sich m.E. sicher auf die Abfahrten, von denen man nciht regulär abfahren darf und wo eben Schilder stehen wie "Durchfahrt verboten" - anders macht die Frage doch auch gar keinen Sinn?!?!
HerrLich am 19. März 2008 22:56 oleandra, wie kommst Du bloß darauf, dass jede Frage hier einen Sinn hat ;-)
Chrissi2708 am 19. März 2008 23:35 Kenne ich auch...Der Rasthof "Allertal" z.B. da kann sowohl auf uls auch von der Autobahn fahren... :)
Qetan am 19. März 2008 22:50 Darauf müsste dann ein Schild hinweisen. Ich kenne aber durchaus Raststätten, die eine Zuwegung haben, die frei befahrbar ist, damit Gäste der Raststätte nicht erst auf die Autobahn fahren müssen um zu der Raststätte zu gelangen.

wie meinst du den das? So mit vollgas über den Grünstreifen und dann auf das nächst gelegende Feld, oder wie??? Über die Raststätte??? Könnte mir vorstellen das beides teuer werden kann. Wobei ich dir zu den ersten Vorschlag nicht Raten würde.

Das müßte ein Verstoß gegen das "Durchfahrt verboten" sein. Die Strafe hier zu kenne ich nicht.
Allein schon diese Frage zeigt, was du für ein verantwortungsloser Autofahrer bist. Auf solche Ignoranten hätten viele Verletzte, Tote oder anders Gefährdete GERNE verzichtet.
Wer soll denn daran sterben, daß jemand den "Lieferantenausgang" benutzt?
Das stimmt - keiner (eventuell)! Aber allein die Fragestellung zeigt doch,dass sich hier jemand absichern will, weil er bewußt Verkehrsregeln ignorieren will. Und wozu das führt, erleben wir tattäglich auf den Straßen. Es geht nicht darum, dass ich mir meine eigenen Regeln mache und meine, ach hier ist es nicht so wichtig, da kann ich das Verbotsschild übersehen.

Die Straßenverkehrsordnung schreibt im §18 vor:
(10) Die Ausfahrt von Autobahnen ist nur an Stellen erlaubt, die durch die Ausfahrttafel (Zeichen 332) und durch das Pfeilschild (Zeichen 333) oder durch eins dieser Zeichen gekennzeichnet sind. Die Ausfahrt von Kraftfahrstraßen ist nur an Kreuzungen oder Einmündungen erlaubt.
Dazu passend der Tatbestand 87 (zum § 18 Abs. 10 StVO) im Bußgeldkatalog:
An dafür nicht vorgesehener Stelle ausgefahren: 25 Euro.
Tja bei unserer Rastätte hättest du Pech gehabt da brauchst du eine Spezielle Karte dann erst geht die Schranke auf.Von dort ist ein Tunnel zur gegenüberliegende Rastanlage und eine anbindung zur Landstrasse aber nur nutzbar mit entsprechender Freigeschalteter Karte sonst ... bleibst du entweder auf der Landstrasse oder auf der Autobahn :) es wurde halt zuviel "abgekürzt"
Ich meine nicht nur auf die Raststäte fahren und dann auf der Autobahn weiter, sondern endgültig runterfahren. Laut STVO darf man das nur an regulären Abfahrten, aber was kostet es wenn man erwischt wird???