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Mit welcher Strafe muss man rechnen, wenn man die Autobahn außerhalb der regulären Abfahrt verlässt

gefragt von num2unum2u am 19.03.2008 um 22:41 Uhr

Mit welcher Strafe muss man rechnen, wenn man die Autobahn außerhalb der regulären Abfahrt - z.B. durch den "Hinterausgang" der Raststätte verlässt?


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HerrLich
beantwortet von HerrLich am 19. März 2008 22:43
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Man kann doch an einer Raststätte von der Autobahn abfahren. Worauf willst du hinaus?

Kommentar von Simple_avatar4smallnum2u am 19. März 2008 22:45

Ich meine nicht nur auf die Raststäte fahren und dann auf der Autobahn weiter, sondern endgültig runterfahren. Laut STVO darf man das nur an regulären Abfahrten, aber was kostet es wenn man erwischt wird???


tradaix
beantwortet von tradaix am 19. März 2008 23:10
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Wenn das Verkehrszeichen 250 "Verbot für Fahrzeuge aller Art" mit dem Hinweis 1026-39 "Betriebs- und Versorgungsdienst frei" nicht vorzufinden ist, liegt bei einer Benutzung keine Ordnungswidrigkeit vor.

Verkehrszeichen (Abbildungen) http://de.wikipedia.org/wiki/BildtafelderVerkehrszeicheninDeutschland


sunpoint
beantwortet von sunpoint am 19. März 2008 22:45
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Naja, da dürfte ein entsprechendes Schild stehen. Schätze mit 20 -30 Euro bist Du dabei.


Qetan
beantwortet von Qetan am 19. März 2008 22:43
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Das wird doch nicht bestraft.

Kommentar von 934a0906574994f717fd8146d47ecf9esmalloleandra am 19. März 2008 22:47

na sicher! Der WEg ist nur frei für Zulieferer der Raststätte, Bedienstete, Polizei, Krankenwagen etc., aber nicht um eine Abkürzung zu nehmen, weil einem der Weg bis zur nächsten Auf- oder Abfahrt zu weit ist.

Kommentar von Fcbb169214ce6767cc043334449ea06esmallHerrLich am 19. März 2008 22:49

oleandra, ich kenne jetzt aus dem Kopf allein 2 Raststätten, wo man völlig regulär die Autobahn verlassen kann. Die Wege sind nicht als Zuliefer-Wege gekennzeichnet.

Kommentar von 934a0906574994f717fd8146d47ecf9esmalloleandra am 19. März 2008 22:54

HerrLich, mag sein, dass es die irgendwo in der Republik gibt, aber die Frage bezog sich m.E. sicher auf die Abfahrten, von denen man nciht regulär abfahren darf und wo eben Schilder stehen wie "Durchfahrt verboten" - anders macht die Frage doch auch gar keinen Sinn?!?!

Kommentar von Fcbb169214ce6767cc043334449ea06esmallHerrLich am 19. März 2008 22:56

oleandra, wie kommst Du bloß darauf, dass jede Frage hier einen Sinn hat ;-)

Kommentar von 934a0906574994f717fd8146d47ecf9esmalloleandra am 19. März 2008 22:57

bin noch nicht solange dabei und glaube noch an den Sinn von Fragen bei GF *g

Kommentar von 49d1bda04f2544431776195aa09e5c27smallHelmutRn am 19. März 2008 23:27

@Oleandra:Recht haste!!!

Kommentar von F7b23b99be13b3b27cf13631f92fcebdsmallChrissi2708 am 19. März 2008 23:35

Kenne ich auch...Der Rasthof "Allertal" z.B. da kann sowohl auf uls auch von der Autobahn fahren... :)

Kommentar von C457a976f16fe866efafc545a63e22fcsmallQetan am 19. März 2008 22:50

Darauf müsste dann ein Schild hinweisen. Ich kenne aber durchaus Raststätten, die eine Zuwegung haben, die frei befahrbar ist, damit Gäste der Raststätte nicht erst auf die Autobahn fahren müssen um zu der Raststätte zu gelangen.


Wolpertinger
beantwortet von Wolpertinger am 19. März 2008 22:47
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wie meinst du den das? So mit vollgas über den Grünstreifen und dann auf das nächst gelegende Feld, oder wie??? Über die Raststätte??? Könnte mir vorstellen das beides teuer werden kann. Wobei ich dir zu den ersten Vorschlag nicht Raten würde.



oleandra
beantwortet von oleandra am 19. März 2008 22:46
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Das müßte ein Verstoß gegen das "Durchfahrt verboten" sein. Die Strafe hier zu kenne ich nicht.


anonym
beantwortet von skeptiker007 am 19. März 2008 23:01
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Allein schon diese Frage zeigt, was du für ein verantwortungsloser Autofahrer bist. Auf solche Ignoranten hätten viele Verletzte, Tote oder anders Gefährdete GERNE verzichtet.

Kommentar von Simple_avatar8smalltigrib am 19. März 2008 23:15

Wer soll denn daran sterben, daß jemand den "Lieferantenausgang" benutzt?

Kommentar von skeptiker007 am 20. März 2008 07:55

Das stimmt - keiner (eventuell)! Aber allein die Fragestellung zeigt doch,dass sich hier jemand absichern will, weil er bewußt Verkehrsregeln ignorieren will. Und wozu das führt, erleben wir tattäglich auf den Straßen. Es geht nicht darum, dass ich mir meine eigenen Regeln mache und meine, ach hier ist es nicht so wichtig, da kann ich das Verbotsschild übersehen.


pooky
beantwortet von pooky am 20. März 2008 05:45
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Die Straßenverkehrsordnung schreibt im §18 vor:

(10) Die Ausfahrt von Autobahnen ist nur an Stellen erlaubt, die durch die Ausfahrttafel (Zeichen 332) und durch das Pfeilschild (Zeichen 333) oder durch eins dieser Zeichen gekennzeichnet sind. Die Ausfahrt von Kraftfahrstraßen ist nur an Kreuzungen oder Einmündungen erlaubt.

Dazu passend der Tatbestand 87 (zum § 18 Abs. 10 StVO) im Bußgeldkatalog:

An dafür nicht vorgesehener Stelle ausgefahren: 25 Euro.


Geldcenter
beantwortet von Geldcenter am 20. März 2008 21:08
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Tja bei unserer Rastätte hättest du Pech gehabt da brauchst du eine Spezielle Karte dann erst geht die Schranke auf.Von dort ist ein Tunnel zur gegenüberliegende Rastanlage und eine anbindung zur Landstrasse aber nur nutzbar mit entsprechender Freigeschalteter Karte sonst ... bleibst du entweder auf der Landstrasse oder auf der Autobahn :) es wurde halt zuviel "abgekürzt"


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