gutefrage.net, die Ratgeber Community
version2_beta
Login   |  Forum |  Richtlinien |  FAQ


Mit welchen Steuerabzügen muss man als Selbständiger rechnen?

gefragt von HoneyB am 26.03.2008 um 13:22 Uhr

Hallo, ich habe mir 2006 einen Gewerbeschein geholt und zur WM Artikel bei ebay verkauft. Die ganze Geschichte läuft nebenberuflich ab und im letzten Jahr lag der Umsatz bei 28000€. Somit falle ich nun nach meinen Informationen nicht mehr unter die Kleinunternehmer Regelung. D.h. für mich, ich muss die MwSt zwar nicht zwingend ausweisen, die meisten Privatkäufer haben da ja eh nichts von aber ich muss sie abdrücken ans Finanzamt. Jetzt frage ich mich aber, ist das dann alles was an Steuern zu zahlen ist oder muss ich den reinen Gewinn noch weiter verseteuern? Es wäre wirklich schön wenn mir jemand weiterhelfen könnte. Gruß Anika


Reply


jbinfo
beantwortet von jbinfo am 26. März 2008 14:16
5x
Thumb_up

Du hast doch einen Steuerberater. Warum lässt Du es Dir nicht von ihm erklären ? Der kennt Deine persönlichen Verhältnisse und die Kosten die Du mit Deinem Gewerbe gehabt hast.


Mietnormade
beantwortet von Mietnormade am 26. März 2008 13:28
4x
Thumb_up

19% Mehrwertsteuer wirst Du sicherlich abführen müßen. Heißt dann Umsatzsteuer IMHO. Der Umsatz von 28000 ist dabei aber nicht entscheident wenn Du 30000 Ausgaben hast machst Du ja ein negatives Geschäft. Für die Berechnung der Steuer sind die Gewinne maßgeblich.

Falls Du nicht mehr unter die Kleinunternehmerregelung fällst solltest Du Dir einen Steuerberater leisten.

Kommentar von HoneyB am 26. März 2008 13:34

Hallo, ich dachte der reine Umsatz wäre Maßgebend für die Regelung zur MwSt. Einen Steuerberater habe ich bereits, mich interesiert nur ob ich noch weitere Steuern abführen muss außer den 19% oder kann ich dann mit diesen Abzügen meine Preise berechnen?

Kommentar von Simple_avatar6smallMietnormade am 26. März 2008 13:45

Wenn Du aus der Kleinregelung rausfällst bist Du auch Vorsteuerabzugsfähig. Die 19% sind Verbrauchssteuern(Endverbraucher). Falls Du die Gesamten Gewinne (max 20000 Euro)in die Altersvorsorge steckst hast Du evtl. 0 Gewinn womit auch 0 Steuern fällig werden. Es gibt da ne Menge Möglichkeiten das zu "optimieren" ohne ne Stiftung in Lichtenstein zu unterhalten. Das was Du direkt abführst sind die Vorsteuern. (Prognose auf den Monatsumsatz) Das wird am Jahresende aber sowieso verrechnet.

Kommentar von 4436df8bc2c3da90af850ad8a13529e7smallAndyArbeit am 26. März 2008 13:46

Mit 28.000 Euro Umsatz fällst Du nicht mehr unter die Kleinunternehmerregelung (gem. § 19 UStG liegt die Umsatzgrenze bei 17.500 €). Du musst somit die 19 % Umsatzsteuer aus dem Umsatz = 4.470,00 € an das Amt für moderne Christenverfolgung abführen, darfst aber die Vorsteuer, also die Umsatzsteuer, die Du von Lieferanten in Rechnung gestellt bekommen hast davon abziehen. Gewerbesteuer dürfte bei dem Umsatz nicht anfallen; bleibt Einkommensteuer, Solidaritätzuschlag und Kirchensteuer. Die richtet sich nach dem Gewinn: Umsatz abzgl. Wareneinkauf und andere Kosten (Porto, Verpackung, Kfz.-Kosten, Telefon, Internet, Gebühren, Versicherungen, Bürobedarf usw.)

Kommentar von Simple_avatar6smallAmeise am 26. März 2008 14:26

Deine Preise berechnen ?????????

Kommentar von HoneyB am 26. März 2008 14:52

Ja, meine Verkaufspreise kalkulieren, bisher nach Kleinunternehmerregelung war das ja ganz einfach aber jetzt muss ich ja so ca. wissen wie viel sich das Finanzamt wieder unter den Nagel reißt, damit ich nicht zu tief ansetze. Verständlich?

Kommentar von Simple_avatar6smallAmeise am 26. März 2008 16:21

ach so................... generell kannst Du davon ausgehen, wenn ein Selbständiger 1000 Euro verdienen will, sollte er 2000 einnehmen, weil er davon ja auch noch Sozialversicherungen bezahlen muß. Also etwa das Doppelte. Da das bei Dir nur der Nebenverdienst ist, sprich nicht Deine ganze Existenz dranhängt würde ich 20 Prozent oder so erhöhen.

Kommentar von dolabella am 26. März 2008 15:47

Für die Kleinunternehmerregelung ist der Vorjahresumsatz maßgebend. Damit bist Du dieses Jahr umsatzsteuerpflichtig und solltest Dich zeitnah um die Voranmeldungen kümmern. Spätestens wenn Du Deine Umsatzsteuererklärung 2007 abgibst, wird das FA darauf aufmerksam.

Für die restlichen Steuern ist der Gewinn maßgeblich. Wenn man mal von 14.000 EUR ausgeht, zahlst Du keine Gewerbesteuer (Freibetrag 24.500). Die Einkommensteuer musst Du selber ausrechnen (der Gewinn wird zu Deinem sonstigen Einkommen addiert, damit erhöht sich die Einkommensteuer -> http://www.n-heydorn.de/steuer.html), der Grenzsteuersatz liegt jedenfalls bei etwa 42%.


Ameise
beantwortet von Ameise am 26. März 2008 14:18
2x
Thumb_up

bei dem Umsatz bist Du keine Kleinunternehmerin mehr !!! Ich bin Freiberuflerin mit einem ähnlich hohen Umsatz und muß natürlich 19 Prozent Umsatzsteuer ans Finanzamt abführen! Dann zahlst Du natürlich noch Einkommenssteuer, die Höhe berechnet sich nach dem Gewinn. Ab ca. 18000 Gewinn im Jahr musst Du sogar eine am Vorjahresgewinn ausgerichtete Vorsteuer bezahlen. Ich würde mir schleunigst einen Steuerberater nehmen; ich bin nicht sicher, ob Du Dich womöglich schon strafbar gemacht hast.

Kommentar von HoneyB am 26. März 2008 14:26

Hallo, wieso sollte ich mich damit strafbar gemacht haben?

Kommentar von Simple_avatar6smallAmeise am 26. März 2008 14:43

Steuerberater sind gegen Fehler - die machen ja auch mal Fehler - hoch versichert. Ich musste am Anfang meiner Selbständigkeit sogar ein paarmal Strafgebühren bezahlen, weil meine Umsatzsteuervoranmeldung ein Tag zu spät beim Finanzamt war. Daß es sowas wie eine Dauerfrist verlängerung gibt, die man extra beantragen muß, hat mir dann zum Glück der steuerberater gesagt. Was genau passieren kann, weiß ich nicht, aber das Thema ,,Steuerhinterziehung´´ kann einen ja auch aus Dusseligkeit oder Unwissenheit betreffen. Übrigens noch nach Jahren, mein Vater musste 10 jahre später Steuern aus einem nicht angegebenen Nebenverdienst nachzahlen...............kam bei einer Betriebsprüfung raus.............


Verwandte Fragen

Verwandte Fragen


Mehr verwandte Fragen

Verwandte Fragen
Die unter gutefrage.net angebotenen Dienste und Ratgeber Inhalte werden nicht geprüft. Die Richtigkeit der Inhalte wird nicht gewährleistet. Bitte lesen Sie hierzu auch unsere Rechtlichen Hinweise.