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Mit welchen Kosten muss man für eine notariell beglaubigte Vorsorgevollmacht rechnen?

gefragt von NibelheimNibelheim am 22.04.2008 um 11:09 Uhr

Gerade eben wurde gefragt, ob notarielle Beglaubigung für Vorsorgevollmachten überhaupt notwendig ist. Es scheint auf jeden Fall besser zu sein, dies beim Notar zu tun, als nur ein Internetformular auszufüllen. Meine Frage zu diesem Thema ist, wieviel kostet das beim Notar ? Geht das nach Einkommen oder gibt es feste Sätze ?

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recht x 35.219 geld x 22.655 notar x 197 vorsorgevollmacht x 22

anonym
beantwortet von Canon1 am 8. Oktober 2009 17:43
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Also Lutz02

zunächst ist der gesetzliche Güterstand die Zugewinngemeinschaft - nicht die Gütergemeinschaft. Kein Notar würde wohl mehr zu einer solchen Vereinbarung raten.

Also zu den Kosten - die "großen" Fälle müssen die kleinen Fälle mittragen - sonst würde man als Notar oder Rechtsanwalt immer draufzahlen. Und es gibt auch Gebührenuntergrenzen die zwar niedrig sind aber nicht auf Null gehen (lass mal jémand ohne Vermögen/Einkommen und mit Schulden kommen) - dann müsste ja sonst der Notar etwas an den Mandanten zahlen ? Spaß beiseite - Du vergisst, dass ein Notar oder ein Rechtsanwalt für seine Tätigkeit auch haftet ! Also ist es shon ein Unterschied ob es um 50 oder 5.000.000 Euro geht, oder ?


anonym
beantwortet von Lutz02 am 25. Februar 2009 01:16
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Bezüglich Vorsorgevollmacht ist mir noch nicht alles klar.

Meine Ehefrau und ich haben den gesetzlichen Güterstand, also Gütergemeinschaft. Wir wollen uns gegenseitig eine Vorsorgevollmacht vom Notar ausstellen lassen. Frage: Benötigen wir hierfür 2 Vorsorgevollmachten, also für jeden eine, oder genügt eine für beide - halt anders formuliert?

Lt. obiger Antworten sollen sich die Kosten für eine Vorsorgevollmacht nach dem Reinvermögen und dem Jahreseinkommen richten. Wenn sich das Reinvermögen z. B. auf 5 Mio. € beläuft und das Jahreseinkommen auf 300.000 €, dann fallen sicher sehr hohe Gebühren an. Der Notar hat aber damit kein bisschen mehr Arbeit als in einem Fall, in dem das Vermögen gleich null ist und das Jahreseinkommen minimal. Das stört mich an der Sache erheblich. Denn ein Handwerker, z. B. ein Fliesenleger, bekommt pro m2 Fliesen verlegen eine bestimmte Vergütung, egal ob der Auftraggeber reich oder arm ist. Warum gilt das nicht für Notare, Rechtsanwälte etc.?

Gruß Lutz02


anonym
beantwortet von swchen am 16. Februar 2009 10:16
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wir haben 2x 115 euro bezahlt (gegenseitige vollmacht)


anonym
beantwortet von julia197289 am 12. Juli 2008 15:40
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was kostet vollmacht für auto nutzung


Trudel1402
beantwortet von Trudel1402 am 22. April 2008 11:32
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Ich habe 15,50 bezahlt, es richtet sich nach dem Vermögen

Kommentar von Simple_avatar10smallNibelheim am 22. April 2008 13:15

Ich schätze mal, dein Vermögen ist relativ gering ;-), dennoch danke für die Antwort.


anonym
beantwortet von Auskunft am 22. April 2008 11:17
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"Eine Vorsorgevollmacht hat einen Geschäftswert, der sich an dem sog. Reinvermögen und dem Einkommen ( eines Jahres ) orientiert.

  • Eine alte Dame mit 1000 Euro Rente monatlich und einem Sparguthaben von 3000 Euro kommt so auf einen Geschäftswert von 15000 Euro.

Die Kosten belaufen sich hier auf - sage und schreibe - 49,74 € .

  • Bei einem Wert von 50000 € kommen wir auf 88,02 €.

  • Selbst bei einem Wert von 500 000 Euro kostet die Vollmacht nur 479,52 €.

(Wie günstig die Kosten sind, wird erst richtig deutlich, wenn man sie vergleicht mit den Kosten - und den Folgekosten eines gerichtlichen Betreuungs-verfahrens, die möglicherweise Jahr für Jahr anfallen; von den Kosten eines Berufsbetreuers nicht zu reden.)"

s.: http://kuerzer.de/WOntpG1iD

Kommentar von Simple_avatar10smallNibelheim am 22. April 2008 11:18

Das hilft mir weiter, danke ! Und es ist wirklich so, man will schließlich weitreichende Folgen absichern, da sind die genannten Beträge nicht zu hoch !


Indy72
beantwortet von Indy72 am 22. April 2008 11:11
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Je nach Umfang der Beratung sind knapp 20 bis 50 Euro einzukalkulieren. Manche Notare, inbesondere die gleichzeitig Anwälte sind, bereichnen dazu noch gerne mind. eine halbe Beratungsstunde und flugs wird der rEchnungsbetrag Dreistellig.

Kommentar von Simple_avatar10smallNibelheim am 22. April 2008 11:15

Meinst du nur Beratung zum Inhalt einer Vollmacht mit etwa 50 Euro? Oder ist da der Stempel unter dem fertigen Papier mit dabei ?

Kommentar von Dc4c79131239cf3453f777d2db32e0fdsmallIndy72 am 22. April 2008 13:48

Nur Bestempeln kostet ca. 10-20 Euro. Beratung wird unterschiedlich abgerechnet.

Kommentar von felizzo am 18. Dezember 2008 18:24

Drucke dir einfach folgende Vorlage aus und nimm sie mit zum Notar, das spart Zeit und somit Geld!

http://www.provivo.info/vorsorge/verfuegungen-und-vollmachten/vorsorgevollmacht


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