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Mit welchen Folgen muss ich rechnen???

gefragt von Dina0110 am 19.07.2009 um 11:40 Uhr

Hallo Zusammen.

Folgendes ist passiert. Ich hatte einen Unfall mit meinen Roller (Den ich nun ca. 2Monate hatte)... Naja war eigentlich nur ein kleiner Schaden aber der Roller war danach komplett Schrott... Ich hab mir den gleichen nochma gekauft. Nun zu meiner Frage, da die Polizei heut an meine Tür geklopft hat... Mein Roller wurde nicht Frisiert etc. alles Orginal so belassen wie er war. Er ist ca. 60 gefahren (Laut Tacho). Ich hab ein normalen Autoführerschein und bin 17 Jahre alt. Mit welchen rechtlichen Folgen hab ich zu rechnen wenn die (dummen) ... Polizisten das durchkriegen? Bzw haben die überhaupt eine Chance das Sie das durchkriegen? In den Papieren steht ebenfalls überall drin das es ein 50er Roller ist.

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Konsequenzen x 24 Rechtliche Folgen x 5

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anonym
beantwortet von Willy123 am 19. Juli 2009 12:47
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Äh...ja...also.

  1. Begleitetes Fahren ab 17 gibt's! Damit darfst du auch alleine einen Roller fahren.

  2. Das Ding fuhr laut Tacho 60! Auf einer geraden Messstrecke darf er nur 45km/h fahren. Es sei denn er wurde vor dem 31.12.2001 erstmals zugelassen.

Wenn er laut Tacho 60 fuhr, dann wird er real einiges langsamer gewesen sein. Außerdem Frage ich mich...wie soll noch der Beweis erbracht werden, dass du schneller als 45km/h warst. Das Ding ist ja schließlich Frack.

Wurde der Roller denn sichergestellt? Wenn ja wird ggf. eine technische Untersuchung angeleiert. Dann kann so etwas natürlich ermittelt werden. Wenn nicht...habe ich schon beschrieben.

Und noch eine Frage...wieso (dumme) Polizisten???

Kommentar von Dina0110 am 22. Juli 2009 10:17

Naja das teil ist ein Frack und ich denke die Zeit für eine technische Untersuchung werden sich die Herren nicht machen. "Dummer Polizisten".. Naja is meine Meinung tut aber nichts zur Sache..^^ sry..


Weitere gute Antworten


Swisslady
beantwortet von Swisslady am 19. Juli 2009 11:44
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Dass sie was durchkriegen???

Mit 17 ein Autoführerschein? Ist dies wirklich so in Deutschland möglich?

Kommentar von judofrosch am 19. Juli 2009 11:46

jupp, aber ich glaube, dann darf man nur mit erwachsener begleitung fahren oder?

Kommentar von Dina0110 am 19. Juli 2009 12:28

Mit "was" meine ich.. Ob Sie mir die Fahrerlaubnis entziehen können da der Roller über 50 kmh gefahren ist, obwohl ich ihn nicht frisiert habe... Und Jupp Führerschein ab 17 gibts.. Ist halt dann "Begleitendes Fahren" Muss ein Elternteil als Beifahrer dabei sein.

Kommentar von D45c04ee1b2d0fd267c1ad6c303b6e4fsmallHirschfelde am 19. Juli 2009 12:49

Mach ich auch gerade.


OSQuest
beantwortet von OSQuest am 19. Juli 2009 11:44
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wenn der Roller unfrisiert ist, kann nicht viel passieren.


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