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Mit welchen Anwaltskosten muss man bei einer Scheidung in etwa rechnen?

gefragt von vinoveritas am 12.03.2007 um 16:15 Uhr

ich frage nicht für mich... Es sind an Vermögenswerten ein Haus (ca. 300.000 €) und höchstens 50.000 Bares/ Anlagen vorhanden. Spart man massiv Kosten, wenn man sich bei gütlicher Einigung auf einen Anwalt verständigen kann? Danke vinoveritas


Reply


Puschel
beantwortet von Puschel am 12. März 2007 16:18
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In jedem Fall ist eine gütliche Einigung kostengünstiger. Bei meiner Scheidung gab es seinerzeit noch nicht mal soviel an Vermögen aber ich musste trotzdem 3000,00 DM bezahlen!


anonym
beantwortet von Pferd am 12. März 2007 16:28
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Dies hängt von sehr vielen Faktoren ab. Auf jeden Fall sollte man vorab einen Anwalt befragen. Folgende Faktoren sind u.a. entscheidend: - gemeinsamer Güterstand oder getrennter - liegt ein Ehevertrag vor - sind Kinder in der Ehe entstanden - gütliche Trennung damit verbunden 1 Anwalt

Im Fall eines Ehevertrages ohne Versorgungsausgleich, ohne Kinder, gütliche Trennung ohne Vermögen, jedoch mittleres bis hohes monatliches Einkommen ist mit ca. 3.000 EUR zu rechnen.


anonym
beantwortet von noerten40 am 12. März 2007 16:46
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Das Wichtigste ist die Frage an den Anwalt, mit welchen Kosten man zu rechnen hat. Bin damit einmal auf die Nase gefallen. Der Anwalt wollte nach drei Treffen und 2 Schreiben 2800 DM und ich habe ihm klipp und klar gesagt, dass ich nicht bereit bin für seine Leistung dieses Geld zu zahlen. Auf 1.600 DM haben wir uns geeinigt. So geht´s auch. Es geht doch nichts über eine gegenseitige, gütliche Einigung mit dem / der EX


demosthenes
beantwortet von demosthenes am 12. März 2007 21:42
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Wenn Ihr Euch einig seid, dann braucht nur einer einen Anwalt zu nehmen und das spart natürlich Geld.


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