Bin so sauer, weil Grund und Boden ist doch Eigentum des Verkäufers. Warum will das Finanzamt 3,5% ??? Und wenn ich wieder verkaufe, will das Finanzamt wieder 3,5% vom neuen Käufer und beim Nächsten wieder und wieder und wieder... Raubrittertum!!!!!!

Der Staat holt sich überall Geld, wo er etwas vermutet.
Es gibt unendlich viele seltsame Steuerarten, deren Berechtigung nicht nachvollziehbar ist und daneben etlich Arten, deren "offizielle" Begründung längst obsolet ist - die Sektsteuer wurde zum Aufbau der kaiserlichen Flotte eingeführt, wird aber immer noch kassiert - da ist die Grunderwerbssteuer noch ein relativ kleiner Fisch.

Richtig! aber das Geld, daß Du erarbeitest gehört auch Dir und das Finanzamt will da auch etwas davon!
Zumal ja etliche Gesetze keinen Geltungsbereich definiert haben und somit kaum gültig sind, was widerum keinen wirklich stört und nur wenige prozessieren. Und dann ist es noch interessant WO man wohnt, denn da fallen einige rechtliche Besonderheiten an. Nur, das durchzuziehen ist eben schwer und nervenaufreibend.
boriswulff am 26. September 2007 09:51 Geltungsbereich bezeichnet für die materiellen Gesetze auf Bundesebene regelmäßig den Geltungsbereich des Grundgesetzes (also das Gebiet der Bundesrepublik Deutschland), für Landesgesetze das Gebiet des jeweiligen Bundeslandes.
Gibt es ein Gericht welches das mal anders gesehen hat?
Wurde der Geltungsbereich des GG nicht gestrichen? Das war der ehem. Art. 23 und der entfiel zum 18.07.1990. Seither ist diesbezgl. eine Definitionslücke. Und ja, es haben schon Gerichte so gesehen.

Das Recht Grunderwerbsteuer zu kassieren begründet sich aus dem Grunderwerbsteuergesetz.
Ein Argument ist, dass wilde Immobilienspekulationen Vorschub geleistet werden soll. Ein anderes ist das Steurerhebungsrecht von Bund. Ländern und Gemeinden.

Neben der Grunderwerbssteuer, darfst Du dann in Zukunft als Grundeigentümer jedes Jahr Grundsteuer zahlen! Für mich ist das ein klarer Fall von Doppelbesteuerung (und es gibt noch viele weitere Beispiele für so etwas)! Wenn Jemand sein Geld "versäuft" zahlt er nur einmal Brantweinsteuer (z.B.) sowie die entsprechende Umsatzsteuer darauf, wenn Jemand aber Eigentum erwirbt, darf er jedes Jahr dafür zahlen!
Die Grunderwerbsteuer wird nur beim Erwerb erhoben in der Regel nur einmal. Beim Schnaps ist übrigens die Steuerquote sehr viel höher im Verhätnis zum Kaufpreis. Außerdem fällt keine Umsatzsteuer an, die wäre sehr viel höher (19%)