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Mit welchem Recht kassiert das Finanzamt Grunderwerbssteuer?

gefragt von morton63 am 26.09.2007 um 8:48 Uhr

Bin so sauer, weil Grund und Boden ist doch Eigentum des Verkäufers. Warum will das Finanzamt 3,5% ??? Und wenn ich wieder verkaufe, will das Finanzamt wieder 3,5% vom neuen Käufer und beim Nächsten wieder und wieder und wieder... Raubrittertum!!!!!!


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Reply


demosthenes
beantwortet von demosthenes am 26. September 2007 11:58
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Der Staat holt sich überall Geld, wo er etwas vermutet.

Es gibt unendlich viele seltsame Steuerarten, deren Berechtigung nicht nachvollziehbar ist und daneben etlich Arten, deren "offizielle" Begründung längst obsolet ist - die Sektsteuer wurde zum Aufbau der kaiserlichen Flotte eingeführt, wird aber immer noch kassiert - da ist die Grunderwerbssteuer noch ein relativ kleiner Fisch.


HelmutRn
beantwortet von HelmutRn am 26. September 2007 09:05
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Richtig! aber das Geld, daß Du erarbeitest gehört auch Dir und das Finanzamt will da auch etwas davon!


anonym
beantwortet von Bergfeuer am 26. September 2007 09:27
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Zumal ja etliche Gesetze keinen Geltungsbereich definiert haben und somit kaum gültig sind, was widerum keinen wirklich stört und nur wenige prozessieren. Und dann ist es noch interessant WO man wohnt, denn da fallen einige rechtliche Besonderheiten an. Nur, das durchzuziehen ist eben schwer und nervenaufreibend.

Kommentar von D7b4e78b0406fcf2527c4379d6965c8fsmallboriswulff am 26. September 2007 09:51

Geltungsbereich bezeichnet für die materiellen Gesetze auf Bundesebene regelmäßig den Geltungsbereich des Grundgesetzes (also das Gebiet der Bundesrepublik Deutschland), für Landesgesetze das Gebiet des jeweiligen Bundeslandes.

Gibt es ein Gericht welches das mal anders gesehen hat?

Kommentar von Bergfeuer am 26. September 2007 11:36

Wurde der Geltungsbereich des GG nicht gestrichen? Das war der ehem. Art. 23 und der entfiel zum 18.07.1990. Seither ist diesbezgl. eine Definitionslücke. Und ja, es haben schon Gerichte so gesehen.


boriswulff
beantwortet von boriswulff am 26. September 2007 09:47
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Das Recht Grunderwerbsteuer zu kassieren begründet sich aus dem Grunderwerbsteuergesetz.

http://bundesrecht.juris.de/grestg_1983/BJNR017770982.html


jheart
beantwortet von jheart am 26. September 2007 09:58
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Ein Argument ist, dass wilde Immobilienspekulationen Vorschub geleistet werden soll. Ein anderes ist das Steurerhebungsrecht von Bund. Ländern und Gemeinden.





Lorenz N.
beantwortet von Lorenz N. am 26. September 2007 10:04
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Neben der Grunderwerbssteuer, darfst Du dann in Zukunft als Grundeigentümer jedes Jahr Grundsteuer zahlen! Für mich ist das ein klarer Fall von Doppelbesteuerung (und es gibt noch viele weitere Beispiele für so etwas)! Wenn Jemand sein Geld "versäuft" zahlt er nur einmal Brantweinsteuer (z.B.) sowie die entsprechende Umsatzsteuer darauf, wenn Jemand aber Eigentum erwirbt, darf er jedes Jahr dafür zahlen!

Kommentar von harry5262 am 29. September 2007 22:50

Die Grunderwerbsteuer wird nur beim Erwerb erhoben in der Regel nur einmal. Beim Schnaps ist übrigens die Steuerquote sehr viel höher im Verhätnis zum Kaufpreis. Außerdem fällt keine Umsatzsteuer an, die wäre sehr viel höher (19%)


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