mit welchem alter kann man welchen führerschein machen und was darf man damit fahren zb mofa

gefragt von balukatze am 03.06.2009 um 10:55 Uhr
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auto x 26.703 fuehrerschein x 3.447 kfz x 2.501 motorrad x 2.081 moped x 610

anonym
beantwortet von redead118 am 3. Juni 2009 10:59
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Mofa ab 15 (Prüfbescheinigung)
Bis 50ccm, 45kmh / 125 ccm,80kmh ab 16 (Kl. M bzw A1)
Auto ab 17 bzw. 18 (B17, B)
Motorrad ab 18 (A)
Traktor, Lkw, Bus und Panzer sind für dich wahrscheinlich gerade noch nicht relevant.


NicolasL
beantwortet von NicolasL am 3. Juni 2009 10:57
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Mofa ist kein führerschein sondern nur ne prüfbescheinigung.^^

Die Motorroller, die auf 25 km/h gedrosselt sind, darf man mit bescheinigung ab 16 fahren.

Auto ab 18, in Begleitung (in einigen Bundesländern) ab 17. Die kleine Motorrad-klasse ebenfall ab 18.

Kommentar von balukatze am 3. Juni 2009 10:58

und traktor

Kommentar von redead118 am 3. Juni 2009 11:00

Bis auf das Auto alles falsch.


anonym
beantwortet von CrazyDrummer am 27. August 2009 15:42
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NicolasL lüg nicht rum!!! auf 25 gedrosselte roller gehen mit mofaführerschein au ab 15 und soweit ich weiß kann man mofaführerschein auch mit 14 1/2 machen


domi321
beantwortet von domi321 am 18. Juli 2009 07:55
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In Österreich kann man den...

...Mopedführerschein mit 15 schon machen. Er ist aber mit 16 Jahren deutlich billiger. Meiner hat mit 15 Jahren über 100€ gekostet.

...Autoführerschein mit 17 Jahren machen (L17). Aber dieser ist auch deutlich teurer als mit 18 Jahren.

Den Motorrad-, LKW-, Auto mit Anhänger- usw. Führerschein mit 18 Jahren.

...Traktorführerschein schon mit 15 Jahren.


huckymaus
beantwortet von huckymaus am 4. Juni 2009 13:41
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Mofa kannst Du mit 15 machen. Ist aber nur eine Prüfbescheinigung und kein Führerschein. Mit 16 kannst Du die Klasse A1 erwerben. OKW Klasse B und BE erst ab 18. Du kannst jedoch das Modell BF17 (begleitetes Fahren mit 17) bereits mit 17 machen. Du machst ganz normal deine Fahrerlaubnisprüfung und darfst dann mit einem berechtigten Begleiter Kfz. der Klasse B fahren. Du bekommst zunächst eine Fahrberechtigung. Mit 18 bekommst Du dann Deinen Führerschein.Der Vorteil beim Modell BF 17 ist, dass Du in der Lernphase immer einen erfahrenen Begleiter neben Dir hast und dass diese zeit bereits auf die Probezeit angerechnet wird.


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