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Mit weichem Paragrafen (§) kann ich mich als Verbraucher vor unerwünschten Emails schützen

gefragt von VolkerleeVolkerlee am 04.11.2007 um 18:25 Uhr

bzw. einer einmal gegebenen Einwilligung klar widersprechen?

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Verbraucherschutz x 176

anonym
beantwortet von Regenmacher am 4. November 2007 18:32
6x
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Dagegen kann man sich nur schützen, in dem man seine sämtlichen Mail-Adressen löscht und keine neue mehr einrichtet.

Gegen Spam helfen keine Paragrafen, weil die Versender dieser Massenmails im Ausland sitzen und dort vor deutschen Behörden sicher sind.

IOst der Versender unerwünschter Mails aber ein deutsches Unternehmen, dann schicke ein T5F und verlange, dass deine Addy gelöscht wird.

Was ein T5F ist wird dir hier erklärt: http://tinyurl.com/a84o5

Kommentar von 25c8bad7c00ddcf5ac3162a7f0cab194smallInsGesicht am 4. November 2007 18:36

Sehr gut erklärt! D.H.

Kommentar von 0b90582f4589d84be89f5b847d4d1ed1smallHighlight am 4. November 2007 19:47

Stimmt, gut erklärt. Und der kleine Tippfehler in der Überschrift der Frage unterstreicht das Ganze nochmal: WEICHE Paragraphen ;-)



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