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§ 223 Körperverletzung(1) Wer eine andere Person körperlich mißhandelt oder an der Gesundheit schädigt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Der Versuch ist strafbar.
Aus dem StGB: http://dejure.org/gesetze/StGB/223.html

Nichts rechtfertigt körperliche Gewalt. Zeigt nur, dass man nicht in der Lage ist, sich verbal zu verteidigen !

Das steht im Strafgesetzbuch (<- zu finden mit google)

Das kommt auf die schwere an und auf die Situation, aus der heraus es entstanden ist! In Deinem Falle droht deinem Sohn eine mindest ebenso hohe Strafe (für das Treten), wenn nicht sogar eine höhere, da er mit den Tätlichkeiten ja begonnen hat!