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Mit was für einer Strafe muss ich rechnen,wenn ich 2 mal am Tag betrunken angehalten werde(0,85) ?

gefragt von Wolfenheim am 13.11.2008 um 21:21 Uhr

Hallo. Ich wurde letzten Samstag Nachts von der Polizei angehalten, da ich unerlaubt abgebogen bin. Jetzt hatte ich allerdings schon etwas Alk im Blut. Nach dem blasen wurden 0,9 festgestellt. Musste mein Auto aufm Bürgersteig abstellen und ab zur Polizei. Anschließend bin ich auf dem Rückweg an meinem Auto vorbeigekommen und sah es dort so stehen. Dachte mir steig ich schnell ein und fahre 500 meter weiter zu einem Kollegen, bei dem ich noch mein Fahrrad stehen hatte. Dachte mir dort steht mein Auto gut und außerdem könnte ich mit dem Fahrrad weiter nach Hause. Allerdings haben mich dann direkt die selben Polizisten wieder aufgegriffen und die gleiche Prozedur von vorne. Diesmal 0,85promile. Mit was für einer Strafe muss ich nun rechnen? Das vergehen gilt eigentlich noch als Ordnungswiedrigkeit bis 1,1oder1,2. Laut Bußgeldkatalog muss man beim ersten mal 250euro zahlen + 4 Punkte + 1 Monat fahrverbot. Beim 2ten mal 500euro +4 punkte + 3 Monate. Werden die Strafen jetzt eigentlich addiert oder komme ich günstiger weg bzw. eben auch nicht? Ps. Habe meinen Führerschein seit 4,5 Jahren und war noch nicht auffällig.

Mit freundlichen Grüßen D.W.


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GerdaG
beantwortet von GerdaG am 13. November 2008 21:22
15x
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Sorry, aber wie bl... kann man eigentlich sein. Nicht nur, dass Du doppelt betrunken erwischt wirst, nein, Du willst auch aufs Fahrrad steigen. Ebenfalls alkoholisiert verboten. Such Dir einen guten Anwalt, denn den brauchst Du jetzt.

Kommentar von Brandenburg am 13. November 2008 21:36

Guter Anwalt dringend zu empfehlen!

Das Verkehrsgericht dürfte evtl. u.a. die Frage zur charakterlichen Eignung zum Führen eines Kraftfahrzeugs im öffentlichen Strassenverkehr stellen. Sollte dies negativ beschieden werden, war´s das fürs erste mit der Fahrerlaubnis.

2x innerhalb weniger Stunden mit Trunkenheit im Strassenverkehr erwischt zu werden, ist quasi Öl ins Feuer zu giessen, was das Obenstehende betrifft.


Maximus40
beantwortet von Maximus40 am 13. November 2008 21:23
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Sei mir nicht böse. Aber wegen Frechheit müsstest Du eigentlich einen Bonus drauf zahlen! Versteh Dich nicht wirklich. Eine für Dich befriedigendere Antwort kann ich Dir nicht geben.


gargamel2003
beantwortet von gargamel2003 am 13. November 2008 21:23
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Ich hoffe, die werden multipliziert.

Kommentar von B8d74b0b4028f1a1da6faa1a7d7ad89csmallZinizah am 13. November 2008 21:26

ich hoffe die werden quadriert! heftig-heftig-heftig


WolfRichter
beantwortet von WolfRichter am 13. November 2008 21:24
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Genau kann Dir das natürlich keiner sagen, da hier durchaus ein gewisses Ermessen besteht, aber ich würde mal von der zweiten Möglichkeit ausgehen.

Kommentar von 27e2430137aafcdababea4c2adbb79ebsmallMaximus40 am 13. November 2008 21:27

Smile! Respekt für die sachliche Antwort! Konnte mich dazu nicht ganz durchringen! ;-)


anonym
beantwortet von tamm0r am 13. November 2008 21:26
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Sorry, aber die Strafen sind noch viel zu niedrig. Stell dir mal die Konsequenzen für dein Leben vor, wenn du einen Menschen verletzten würdest, weil du aufgrund des Alkohols nicht mehr rechtzeitig reagieren könntest. Don't drink and drive!



78ersven
beantwortet von 78ersven am 13. November 2008 21:23
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selbst schuld aknn ich da nur sagen. FS für immer weg wenns nach mir geht

www.drogen-aufklaerung.de/texte/sAchtext/alkohol03.htm - 30k


wolle59
beantwortet von wolle59 am 13. November 2008 21:23
2x
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Gibt eine Gesamtstrafe. Wieviel entscheidet der Richter

Kommentar von Simple_avatar10smallcon88 am 13. November 2008 21:27

mit etwas Wohlwollen gibts vllt. Mengenrabatt.....


con88
beantwortet von con88 am 13. November 2008 21:24
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schlechte Karten würde ich sagen. Das wird richtig wehtun...


Naddel
beantwortet von Naddel am 13. November 2008 21:25
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Ich finde dass sehr verdient! Ich hoffe und bin sicher, dass sie die Strafe addieren. Geht ja wohl gar nicht!!!!


Buergilektriker
beantwortet von Buergilektriker am 13. November 2008 21:31
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Führerschein weg und.... ja weg. Ab damit in den Schredder!!! In 5 Jahren kannst du ihn neu machen, allerdings gibts sowas wie lebenslange Bewährung das heißt sobald du dann wieder auffällig wirst ist er für immer weg.

So wärs zumindest wenns nach mir ginge.

Da wir aber in Deutschland sind kriegste nur ne olle Geldstrafe und ne weile Fahrverbot. Tja... schade eigentlich.

Eins solltest du dir aber überlegen: Wenn du unter Alkoholeinfluss ein Fahrzeug lenkst und dabei jemanden verletzt oder sogar tötest wirst du dein ganzes Leben nicht mehr glücklich. Du wirst nachts schweißgebadet aufwachen. Im Kopf das Bild einer jungen Mutter, eingequetscht in ihrem Auto... sie verblutet und du kannst ihr nicht helfen. Auf dem Rücksitz ihre kleine Tochter, sie ist bereits tot... bei dem starken Aufprall ist ihr noch schwaches Genick gebrochen.

Naja...ich bin mir aber sicher dass du einer von den Menschen bist die auch unter Alkoholeinfluss die totale Kontrolle über sich und ihr Fahrzeug haben... ein SuperMan halt.

Hmm... ich will nur sagen: Setz dich NIE WIEDER unter Alkoholeinfluss ans Steuer!!!

Kommentar von 7353b326c479822249e04b1382acd594smallBuergilektriker am 13. November 2008 21:46

Ich habe vergessen zu erwähnen dass du auch die Hilfeschreie der Mutter im Traum hörst...sowas gehört dazu. Ja... das geht dein Leben lang nicht mehr weg. Daraus entwickelt sich ne richtige Störung und du beginnst nachts einzunässen... nach einigen Jahren begehst du Selbstmord weil du damit nicht mehr klarkommst.


anonym
beantwortet von missfix am 14. November 2008 08:23
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Oha, das riecht sehr stark nach MPU. Da kommt dann so einiges auf Dich zu. Einmal hätten die vielleicht noch durchgehen lassen und Du wärst mit einer Ordnungswidrigkeit davongekommen. Aber 2 x und dass bei nur 4,5 Jahren Führerschein. Also, wenn DU keine MPU machen müßtest frag ich mich wirklich, wo da die Gerechtigkeit bleibt.


chris678
beantwortet von chris678 am 13. November 2008 23:07
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Ziemlich unverantwortungsvoll dein Verhalten... Ich empfehle dir einmal in eine Gerichtsverhandlung zu gehen in der wegen fahrlässiger Tötung verhandelt wird, weil irgendein Idiot zu schell gefahren ist oder unter Alkohol jemanden überfahren hat.

Danach wirst du dir dreimal überlegen ob du nochmal alkoholisiert Auto fährst...

Du hattest darüber hinaus auch noch ziemlich Glück dass du unter 1,1 promille geblieben bist, dann hättest du zwei Verfahren wegen §316 StGB am laufen. Ob du dennoch nach §316 oder §315c StGB verurteilt wirst hängt davon ab, ob bei dir Ausfallerscheinungen waren oder nicht.

Jedenfalls hast du mit einem längeren Fahrverbot und einer saftigen Geldstrafe zu rechnen.


anonym
beantwortet von Wolfenheim am 14. November 2008 01:08
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Ja also ersteinmal danke für eure Einschätzungen. Ich weiß slbst das mein Verhalten unverantwortlich war und es kam halt ein blöder Zufall zum anderen. Die Polizisten meinten selbst das sie es mir garnicht angemerkt haben das ich getrunken habe, sondern es sei wirklich nur wegen der Abkürzung zum Anhalten gekommen(die benutze ich stehts). Und jetzt hört mal auf hier auf den Moralapostel zu spielen und mir den Tod zu wünschen. Ich habe einen Fehler gemacht werde dafür büßen und wird auch nicht wieder vorkommen. Gruß D.W.


Eddy21
beantwortet von Eddy21 am 14. November 2008 06:41
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Du kannst für ein und die selbe Tat am gleichen Tag nur einmal bestraft werden ! Nur hier wird die Strafe weitaus höher ausfallen weil du nicht die geringste Einsicht zeigst ! Und für mein Dafürhalten sollte Dir die Fahrerlaubnis für eine längere Zeit entzogen werden ! Und ich glaube nicht das die Gerichte das anders sehen ! Zudem warst du nicht Volltrunken, wusstest also genau was Du da machst !

Die Suppe hast du dir selbst gekocht, also schön Löffelchen nehmen und auslöffeln !

Kommentar von 3039ce66b7092bec8a1b6f471d0e544asmallchris678 am 15. November 2008 00:54

Aber nur sofern Tateinheit bezüglich der beiden Trunkenheitsfahren vorliegt.

Wenn ich an jemandem eine Körperverletzung begehe und nachdem die Polizei den Vorgang aufgenommen hat den gleichen Menschen nochmal verprügele, wird auch niemand von einer Tat ausgehen.

Ist hier aber nicht unproblematisch, würde aber ohne weitere Nachprüfung zu zwei unabhänigen Handlungen tendieren.


anonym
beantwortet von 338194 am 24. November 2008 15:29
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Oh je, betrunken Radfahren kann den Führerschein kosten. Stimmt für dieselbe Sache kann man nur 1 x belangt werden. Fürchte es gibt Punkte in Flensburg und Führerscheinentzug. Und wie ich hörte, ist es garnicht so einfach, den wieder zu bekommen. Das geht nicht automatisch, das muß man noch mit Fristen beantragen, weiß ich von einem Betroffenen.



sachab13
beantwortet von sachab13 am 26. November 2008 01:38
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Bis auf eines alles gesagt !

Welchen Teufel hat die Polizisten eigentlich geritten, Dir den Schlüssel wieder in die Hand zu drücken. Rein präventiv (d.h. um weitere Straftaten zu verhindern), hätten sie den einziehen müssen ! Neben Dir, sind die ja schon mitverantwortlich für Deinen Blödsinn. Gut, daß nichts passiert ist.

Kommentar von Wolfenheim am 26. November 2008 13:21

Ja finde auch das die Polizisten mir den Schlüssel schon beim ersten mal wegnehmen hätten müssen. Schließlich habe ich sie darauf hingewiesen das mein Auto nicht auf dem Bürgersteig stehen soll und ob sie ihn nicht kurz umsetzen können. Ich weiß das ich Misst gebaut habe, aber trotzdem hätten die Grünen doch da schon denken können, das ich weiterfahre


Franticek
beantwortet von Franticek am 6. Dezember 2008 12:21
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Natürlich kann viel passieren, aber es ist auch nicht angebracht, bei jedem Vergehen im Verkehr sofort immer gleich mit dem überfahrenen Kind anzukommen, das ja hätte sein können und und ... Ich halte das Fahren mit soviel Alkohol auch für unverantwortlich, aber ich denke, 90% derjenigen, die jetzt hier so schimpfen, hätten sicherlich auch schon mal ein Problem gehabt, wenn sie im richtigen Moment angehalten worden wären.
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Nun ja, es war noch die gleich Trunkenheit, trotz zweiten Anhaltens kan man dies eher nicht als zwei unterschiedliche "Trunkenheiten" sehen. Es handelt sich hier also nicht um eine wirkliche Wiederholungstat, bei der eine MPU fällig wäre. In dem bei dir genannten Bereich ist eine MPU nicht zwingend vorgeschrieben (sie könnte aufgrund der Umstände hier aber dennoch angeordnet werden, auch wenn das in der Regel da noch nicht passiert). Dein Führerschein ist erst mal weg, ... und ja, er wird wirklich geschreddert. Das passiert immer bei einem Führerscheinentzug, der 3 oder mehr Monate andauert. Du wirst neben der Geldstrafe wahrscheinlich eine Sperre von 9-12 Monaten erhalten. Die führerscheinlose Zeit bis zur Gerichtsverhandlung wird vom Richter dabei schon berücksichtigt. Drei Monate vor Ende kannst du dann wieder einen Antrag auf Führerschein stellen. Du mußt wieder ein paar Sachen vorlegen (die sagen dir das) und bekommst wieder einen Führerschein. Da dies kein Fahrverbot sondern ein Entzug der Fahrerlaubnis ist, kannst du in der Zwischenzeit aber Mofa/Mofaroller fahren (je nach Alter brauchst du dafür die Prüfbescheinigung). Das hängt damit zusammen, daß die Mofaprüfbescheinigung kein Führerschein ist, also nicht entzogen ist.
Sobald du wieder einen Führerschein hast, bist du übrigens in Flensburt auf null Punkten, denn Punkte werden bei einem Entzug gelöscht.
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Solltest du nun ein weiteres Mal mit Alkohol auffallen, dann kommt automatisch die MPU. Und dann kannst du dich wahrscheinlich auf eine lange Zeit ohne Führerschein einstellen.


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