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Mit was darf ich alles Führerschein Klasse M fahren?!

gefragt von Charmin am 15.09.2009 um 19:57 Uhr

Hallo, ich suche das STVO-Gesetzt für Führerschein Klasse M, es besagt ja, das man bis 50ccm und höchstgeschwindigkeit 45km/h fahren darf, ausgenommen sind Simson, Schwalbe ect., nur wo steht das Gesetzt?!

Mfg. David


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olli005
beantwortet von olli005 am 15. September 2009 19:59
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Kommentar von Charmin am 15. September 2009 21:10

Danke erstmal, steht aber leider nichts von der Simson :-(

Kommentar von 7fbcf59426ea7f1e4de562f0137a2b7fsmallolli005 am 15. September 2009 23:02

Das hat vermutlich damit zu tun, das die Schwalbe 60km/h fährt. und das passt nicht zu den Voraussetzungen für die Klasse M

http://de.wikipedia.org/wiki/Simson(Suhl)#AlsVolkseigener_Betrieb


majestic12
beantwortet von majestic12 am 15. September 2009 19:59
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•Zweirädrige Kleinkrafträder

•Zweirädrige Fahrräder mit Hilfsmotor

Voraussetzung: •Lichtbild •Sehtest •Kurs über lebensrettende Sofortmaßnahmen •Nachweis über Tag und Ort der Geburt •Mindestalter: 16 •Vorbesitz: - •Ausbildung: Theorie und Praxis •Prüfung: Theorieprüfung und Praktische Prüfung •maximal 45 km/h bbH, •Elektro- oder Verbrennungsmotor bis 50 ccm Hubraum


Franticek
beantwortet von Franticek am 16. September 2009 18:41
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Die StVO hat nichts mit den Führerscheinklassen zu tun, dafür gibt es die FeV (Fahrerlaubnisverordnung). Dort ist erst einmal festgelegt, was normal mit den einzelnen Klassen gefahren werden darf. Darüber hinaus gibt es dann noch ein paar besondere Dinge, die in §76 der FeV genannt sind. Dort ist bei Punkt 8 zu sehen, dass noch bestimmte andere Fahrzeuge mit Klasse M gefahren werden dürfen.
a) Krafträder mit einem Hubraum von nicht mehr als 50 cm3 und einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h und nicht mehr als 50 km/h, wenn sie bis zum 31. Dezember 2001 erstmals in den Verkehr gekommen sind,
b) dreirädrige einsitzige Kraftfahrzeuge, die zur Beförderung von Gütern geeignet und bestimmt sind, mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h, einem Hubraum von nicht mehr als 50 cm3 und einem Leergewicht von nicht mehr als 150 kg (Lastendreirad), wenn sie bis zum 31. Dezember 2001 erstmals in den Verkehr gekommen sind,
c) Kleinkrafträder und Fahrräder mit Hilfsmotor im Sinne der Vorschriften der Deutschen Demokratischen Republik, wenn sie bis zum 28. Februar 1992 erstmals in den Verkehr gekommen sind. ....
Simson Schwalbe also nur, wenn sie vor dem Zeitpunkt zum ersten Mal in Betrieb genommen wurden.


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