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Mit rotem Nummernschild zur Zulassungsstelle fahren?

gefragt von HalbwissenHalbwissen am 02.11.2009 um 18:51 Uhr

Darf ich mit dem roten Kennzeichen einens Neuwagens vom Händler zur Zulassungsstelle fahren, oder darf der Wagen mit dem roten Kennzeichen nicht über diese Strecke gefahren werden?

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Auto x 23.306 Kfz x 2.090

curafe
beantwortet von curafe am 2. November 2009 18:54
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ja darfst


ziuwari
beantwortet von ziuwari am 2. November 2009 18:53
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das klappt.... so habe ich mal mein auto 400 km gefahren ( hab nen kumpel, der handelt mit autos)


Muffinchen
beantwortet von Muffinchen am 2. November 2009 18:53
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Genau dafür gibt es rote Kennzeichen! Zur Überführung bzw. Zulassung des Wagens, oder auch zum Probefahren


regideur
beantwortet von regideur am 2. November 2009 18:53
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Das rote Nummernschild ist eine Kurzzulassung. Du darfst damit so weit fahren wie Du möchtest auch zur Zulassungsstelle. Dort muss es aber abgegeben werden.

Kommentar von ingridshaus am 2. November 2009 18:54

An der Zulassung abgeben, wenn es dem Händler gehört ???

Kommentar von Simple_avatar9smallHalbwissen am 2. November 2009 18:58

Finde ich auch seltsam.

Kommentar von 002b90f5d0a42ed1cc16e36d4de98626smallregideur am 2. November 2009 19:02

Ich musste meins abgeben!

Kommentar von ingridshaus am 2. November 2009 19:07

Dann sag uns bitte auch noch den Grund, so etwas habe ich ja noch nie gehört. Die Händler zahlen ein kleines Vermögen für diese roten Nummernschilder, damit sich die Zulassung diese unter den Nagel reißt, glaube ich nicht.

Kommentar von 3f42e344198687bf5f978250875c868bsmallKronkorkenkugel am 2. November 2009 19:18

Früher, ja , in der guten alten Zeit, konnte man sich als Privatmann ein Kurzzeitkennzeichen in rot besorgen. Das musste man natürlich wieder abgeben - an der Zulassungsstelle.

Kommentar von 002b90f5d0a42ed1cc16e36d4de98626smallregideur am 2. November 2009 19:21

Diese Frage kann ich Dir nicht beantworten!

Mir ist einfach gesagt worden das ich es entstempeln muss und dann in eine Tonne werfen soll die für alte Schilder bereitgestellt war.

Der Händler hatte auch nie wieder danach gefragt und so ging das für mich in Ordnung.

Es ist übrigens jetzt 3 Jahre her.

Kommentar von B0b558cfb4c037c650ca31f3617b4413smalljbinfo am 2. November 2009 19:31

Ein 04...Kurzzeitkennzeichen (schwarz, Einweg) musst Du nicht mehr bei der Zulassungsstelle zurück geben. Die alten roten 04... Kurzeitkennzeichen waren Mehrwegkennzeichen die nach Ablauf der Zeit (3-5 Tage) wieder zurück gegeben werden mussten.

Kommentar von Thunder1262 am 3. November 2009 21:12

Eine Rote nummer ist KEIN Kurzzeitkennzeichen. Kurzzeitkennzeichen sind heute Schwarz und und haben ein verfallsdatum. Rote Nummern sind den Firmen vorbehalten und müssen diesen zurück gegeben werden. Kurzzeitkennzeichen werden nach verfall entsorgt.


anonym
beantwortet von ingridshaus am 2. November 2009 18:52
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Dafür sind diese roten Kennzeichen u.a. vorgesehen.


anonym
beantwortet von gibtsdochnich am 2. November 2009 18:52
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klar darfste fahren


mavisto
beantwortet von mavisto am 3. November 2009 20:23
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Rote Nummern sind Kennzeichen, die über eine Eintragung in ein entsprechendes Buch für verschiedene Fahrzeuge gebraucht werden kann. In diesem Buch werden die Fahrzeuge welche mit den Nummern gefahren werden sollen eingetragen (Fahrgestellnummer etc).

Es spielt dabei keine Rolle um was für ein Fahrzeug es sich dabei handelt! Du kannst die roten Nummerschilder an Autos, aber auch an Traktoren, LKW, Motorräder.....Panzer und weiß der Geier was noch anbauen (Alle Zulassungspflichtigen KFZ). Alle Fahrzeuge sind mit dem Roten Kennzeichen (Nummernschild, ist eine Preistafel im Puff....)versichert.Wenn der Händler seine roten Kennzeichen ausleiht, nimmt er idR. einen "Unkostenbeitrag".... denn die Rote Kennzeichen haben auf ihre Besonderheit hin, einen heftigen Jahresbeitrag, den der Besitzer bei seiner Versicherung berappen muss. Wie gesagt, dafür darf man damit ALLES Fahren (sofern man einen Führerschein dafür hat).


jbinfo
beantwortet von jbinfo am 2. November 2009 19:28
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Wenn Dir der Händler sein 06...Händlerkennzeichen (rot, Dauerkennzeichen) zur Veefügung stellt, darfst Du damit natürlich fahren. Musst die Fahrt nur in das dazu gehörige Buch eintragen. Nach der Zulassung kannst Du damit auch wieder zurück zum Händler fahren und dann die neuen kennzeichen anbauen.

Hast Du jedoch nur ein 04...Kurzzeitkennzeichen (schwarz, 5 Tage gültig) musst Du aufs Datum achten sowie auch darauf, dass die eingetragene Fahrgestellnummer mit dem Fahrzeug überein stimmt.


almmichel
beantwortet von almmichel am 2. November 2009 19:00
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Na klar doch.


Kronkorkenkugel
beantwortet von Kronkorkenkugel am 2. November 2009 19:00
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Ist möglich, wenn du die Daten des Fahrzeugs ordnungsgemäss ins Buch eintägst. - aber warum willste das machen ?


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