Darf ich mit dem roten Kennzeichen einens Neuwagens vom Händler zur Zulassungsstelle fahren, oder darf der Wagen mit dem roten Kennzeichen nicht über diese Strecke gefahren werden?

das klappt.... so habe ich mal mein auto 400 km gefahren ( hab nen kumpel, der handelt mit autos)

Genau dafür gibt es rote Kennzeichen! Zur Überführung bzw. Zulassung des Wagens, oder auch zum Probefahren

Das rote Nummernschild ist eine Kurzzulassung. Du darfst damit so weit fahren wie Du möchtest auch zur Zulassungsstelle. Dort muss es aber abgegeben werden.
An der Zulassung abgeben, wenn es dem Händler gehört ???
Finde ich auch seltsam.
regideur am 2. November 2009 19:02 Ich musste meins abgeben!
Dann sag uns bitte auch noch den Grund, so etwas habe ich ja noch nie gehört. Die Händler zahlen ein kleines Vermögen für diese roten Nummernschilder, damit sich die Zulassung diese unter den Nagel reißt, glaube ich nicht.
Kronkorkenkugel am 2. November 2009 19:18 Früher, ja , in der guten alten Zeit, konnte man sich als Privatmann ein Kurzzeitkennzeichen in rot besorgen. Das musste man natürlich wieder abgeben - an der Zulassungsstelle.
regideur am 2. November 2009 19:21 Diese Frage kann ich Dir nicht beantworten!
Mir ist einfach gesagt worden das ich es entstempeln muss und dann in eine Tonne werfen soll die für alte Schilder bereitgestellt war.
Der Händler hatte auch nie wieder danach gefragt und so ging das für mich in Ordnung.
Es ist übrigens jetzt 3 Jahre her.
jbinfo am 2. November 2009 19:31 Ein 04...Kurzzeitkennzeichen (schwarz, Einweg) musst Du nicht mehr bei der Zulassungsstelle zurück geben. Die alten roten 04... Kurzeitkennzeichen waren Mehrwegkennzeichen die nach Ablauf der Zeit (3-5 Tage) wieder zurück gegeben werden mussten.
Eine Rote nummer ist KEIN Kurzzeitkennzeichen. Kurzzeitkennzeichen sind heute Schwarz und und haben ein verfallsdatum. Rote Nummern sind den Firmen vorbehalten und müssen diesen zurück gegeben werden. Kurzzeitkennzeichen werden nach verfall entsorgt.
Dafür sind diese roten Kennzeichen u.a. vorgesehen.

Rote Nummern sind Kennzeichen, die über eine Eintragung in ein entsprechendes Buch für verschiedene Fahrzeuge gebraucht werden kann. In diesem Buch werden die Fahrzeuge welche mit den Nummern gefahren werden sollen eingetragen (Fahrgestellnummer etc).
Es spielt dabei keine Rolle um was für ein Fahrzeug es sich dabei handelt! Du kannst die roten Nummerschilder an Autos, aber auch an Traktoren, LKW, Motorräder.....Panzer und weiß der Geier was noch anbauen (Alle Zulassungspflichtigen KFZ). Alle Fahrzeuge sind mit dem Roten Kennzeichen (Nummernschild, ist eine Preistafel im Puff....)versichert.Wenn der Händler seine roten Kennzeichen ausleiht, nimmt er idR. einen "Unkostenbeitrag".... denn die Rote Kennzeichen haben auf ihre Besonderheit hin, einen heftigen Jahresbeitrag, den der Besitzer bei seiner Versicherung berappen muss. Wie gesagt, dafür darf man damit ALLES Fahren (sofern man einen Führerschein dafür hat).

Wenn Dir der Händler sein 06...Händlerkennzeichen (rot, Dauerkennzeichen) zur Veefügung stellt, darfst Du damit natürlich fahren. Musst die Fahrt nur in das dazu gehörige Buch eintragen. Nach der Zulassung kannst Du damit auch wieder zurück zum Händler fahren und dann die neuen kennzeichen anbauen.
Hast Du jedoch nur ein 04...Kurzzeitkennzeichen (schwarz, 5 Tage gültig) musst Du aufs Datum achten sowie auch darauf, dass die eingetragene Fahrgestellnummer mit dem Fahrzeug überein stimmt.

Ist möglich, wenn du die Daten des Fahrzeugs ordnungsgemäss ins Buch eintägst. - aber warum willste das machen ?