Mit Motorrad an der Ampel überholen
Ich habe eine ziemlich schwierige Frage und ich bitte auch nur Leute zu antworten, die auch Ahnung haben und sich auskennen. Ich bin heute morgen mit dem Motorrad in einer Einbahnstraße an eine wartende Autokolonne gekommen, da weiter vorne eine Ampel rot war. Dann bin ich (!links!) an den wartenden Autos vorbeigefahren. Dort gab es (!keine durchgezogene Linie!) die ich hätte überfahren können und auch keinen möglicherweise gefährdeten Gegenverkehr, da Einbahnstraße. Dann ist eine Autotür aufgegangen und ich hatte einen Unfall. Jetzt ist meine Frage: War mein Verhalten illegal und wenn ja, durch welches Gesetz wird es verboten? Möglicherweise gibt es ja ein Gesetz was den Abstand beim Überholen regelt, wobei das ja auch kein normales Überholen (wie auf der Autobahn etc.) war. Vielen Dank schonmal im Vorraus!
4 Antworten
Hallo,
soweit ich weiß darf man an Kreuzungen nicht überholen. Darüberhinaus ist das Richtig das du als überholender, immer auf die anderen Verkehrsteilnehmer Rücksicht nehmen musst. Ich hatte auch schon mal einen ähnlichen Fall.
Ich habe innerorts einen Traktor überholt, der Überholvorgang war kurz vor der Kreuzung eigentlich beendet, jedoch habe ich den Fußgänger an der Kreuzung nicht gesehen, da ich mich vollkommen auf den Überholvorgang konzentriert habe. Dieser hat sich total erschrocken und ist gestürzt. Zu glück hat mir mein bekannter einen Anwalt für Verkehrsrecht empfohlen, der mir dann sehr geholfen hat mindernde Umstände geltend zu machen. Hier der Link falls du eineinen benötigst:
http://www.ruisingersteiner.de/
Hoi.
Es gilt auch hier der Paragraph für das Überholen:
§ 5 Überholen(1) Es ist links zu überholen.
(2) Überholen darf nur, wer übersehen kann, dass während des ganzen Überholvorgangs jede Behinderung des Gegenverkehrs ausgeschlossen ist. Überholen darf ferner nur, wer mit wesentlich höherer Geschwindigkeit als der zu Überholende fährt.
(3) Das Überholen ist unzulässig:
- 1.
- bei unklarer Verkehrslage oder
- 2.
- wenn es durch ein angeordnetes Verkehrszeichen (Zeichen 276, 277) untersagt ist.
(3a) Wer ein Kraftfahrzeug mit einer zulässigen Gesamtmasse über 7,5 t führt, darf unbeschadet sonstiger Überholverbote nicht überholen, wenn die Sichtweite durch Nebel, Schneefall oder Regen weniger als 50 m beträgt.
(4) Wer zum Überholen ausscheren will, muss sich so verhalten, dass eine Gefährdung des nachfolgenden Verkehrs ausgeschlossen ist.
Beim Überholen muss ein ausreichender Seitenabstand zu anderen Verkehrsteilnehmern, insbesondere zu den zu Fuß Gehenden und zu den Rad Fahrenden, eingehalten werden. Wer überholt, muss sich so bald wie möglich wieder nach rechts einordnen. Wer überholt, darf dabei denjenigen, der überholt wird, nicht behindern.Ich habe in Kommentaren gelesen, dass immer von einem Seitenabstand von 50-70cm gesprochen wird. Das bezieht sich aber normalerweise auf das Überholen von Radfahren/Mopeds. Allerdings ist eine Autotür ja oft länger....
Ich stimme aber sonst Hanswurst1977 zu. Ihr werdet beide Schuld haben und die Versicherungen werden sich streiten, wer wieviel Prozent zahlen muss.
Ciao Loki
Beim Überholen hast du eine Sorgfaltspflicht. Du musst dafür sorgen, daß du Andere nicht gefährdest.
Dein Unfallgegner allerdings hat auch Pflichten. So darf er nicht ohne weiteres seine Türe im Straßenverkehr öffnen, sondern muss sich erst vergewissern, daß er dadurch Niemanden gefährdet
Beide habt ihr also eure Pflichten verletzt.
Beide werdet ihr eine Teilschuld bekommen.
Die Frage ist natürlich, wer hat die besseren Zeugen. Wenn in dem Auto mehrere Personen saßen, die jetzt alle aussagen, du wärst aus dem Nichst herangerast gekommen, sieht es für dich schlechter aus.
Sagen dagegen die Zeugen aus, du wärst langsam an der Kolonne vorbeigefahren und der Andere hat einfach die Tür aufgerissen, so sieht es für dich besser aus.
Wieviel Teilschuld nun Jeder erhält, hängt jetzt ganz alleine von den Aussagen ab.
Hast du die Polizei gerufen ? Wurden Zeugenaussagen aufgenommen oder deren Identitäten festgestellt?
Letztendlich gilt aber in Deutschland vor Gericht nur der Satz. Recht haben und Recht bekommen, sind zwei ganz unterschiedliche Paar Schuhe.
Rechne damit eine Teilschuld angerechnet zu bekommen und damit einen Teil des Schadens selber zahlen zu müssen.
Eine gute Rechtschutzversicherung wäre nun hilfreich.
quatsch. er ist immer verpflichtet zu kontrollieren, ob er jemanden behindert. keiner darf ne autotür öffnen ohne zu checken, ob er jemanden behindern wird.
hätte auch ein fahrradfahrer, skater oder sonstwas sein können.
annokrat
Genau, und deswegen frage ich mich nurnoch, ob es ein Gesetz gibt was das von mir beschriebene Überholen verbietet. Ich habe ja weder eine durchgezogene Linie überfahren, noch rechts überholt und ich kenne kein anderes Gesetz, was das Überholen dann noch verbieten könnte. Logisch muss ich vorausschauend fahren, aber man kann ja nicht bei jedem Auto damit rechnen, dass mitten auf der Straße die Tür aufgerissen wird.
Du gestehst dir zu, dass du mit dem Türöffnen nicht rechnen konntest. Dem PKW-Fahrer gestehst du aber nicht zu, dass er nicht damit rechnen konnte, dass er in einer einspurigen Einbahnstraße überholt wird. Das ist etwas unlogisch.
Dann bin ich (!links!) an den wartenden Autos vorbeigefahren.
Meines Wissens mußt du dich wie ein PKW hinten in die Schlange der wartenden Autos einordnen und darfst nicht links an den Autos vorbeifahren.
Deswegen frage ich ja nach Leuten die es wissen und es nicht glauben zu wissen. Alles ist legal solange es nicht durch ein Gesetz verboten ist und ich kenne kein Gesetz was das untersagt
Wer letztendlich Schuld an dem Mißgeschick hat, kann hier gar nicht eindeutig geklärt werden. Wir kennen die Argumente der Gegenseite nicht, sondern nur deinen subjektiven Eindruck des Geschehens. Was erwartest du von Laien im Internet? Es sind alles Vermutungen, die du hier liest. Wenn Aussage gegen Aussage steht, werdet ihr beide zu gleichen Teilen schuldig sein. Ansonsten hängt es von der Beweislage ab, wie ein Gericht darüber entscheidet. Wenn du also Zeugen hast, ist es für dich von Vorteil.
Die Frage ist, ob der Autofahrer damit rechnen konnte bzw. mußte, dass links ein Motorradfahrer an ihm vorbeifährt. Wenn die Einbahnstraße einspurig war, konnte er eher nicht damit rechnen, das Verkehr von hinten kommt.