Mit Leihwagen Schaden verursacht - Haftpflicht?

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Richtig, die Haftpflicht gehört zum Auto, evtl hast du aber einen Eigenenteil vereinbart. Für den Schaden an dem Leihwagen mußt Du aber evtl. selbst aufkommen, wenn du keine Vollkasko bzw. keine ohne SB abgeschlosssen hast. Regress gibt's z.B. bei grober Fahrlässigkeit / Vorsatz (viel zu hohes Tempo, Alkohol, Drogen etc,). Also: im Vertrag NACHLESEN, wie "reiterhexe" treffend schreibt !

Danke für den Stern, den ich zur Hälfte an die "reiterhexe" abtrete !

Die Art der Versicherung und die Selbstbeteiligung sind Bestandteil deines Mietvertrages - so ist es zumindest hier.

Schäden die der Leihwagen anrichtet, wird von der Leihwagen-Haftpflicht bezahlt. Den Schaden am Leihwagen muß der Mieter bezahlen. Möglicherweise ist dabei eine Vollkasko, mit oder ohne Selbstbeteiligung abgeschlossen worden.

Du solltest Dir mal die Mietbedingungen ansehen.

In der Regel werden die Leihwägen mit einem bestimmten Selbstbehalt vermietet (Höhe richtet sich nach dem Auto bzw. der Mietwagenfirma). Es gibt auch die Möglichkeit einer Anmietung ohne Selbstbeteiligung, da Du aber hier speziell nachfragst, gehe ich nicht davon aus, dass Du diese Versicherung abgeschlossen hast.

Und selbst WENN eine Vermitung ohne Selbstbeteiligung geschehen werde. Bei fahrlässigem Verhalten haftet der Fahrer trotz allem.

Das kommt darauf an, dasst Du eine Haftplicht mit in deine Beitragen gebucht , haffte diese auch, es gibt aber auch Vertraege ohne Haftplicht, da manche Kreditkartenunternehmen eine Versicherung, dabei haben, teilweise hafte auch dein eigene KFZ - Haftplicht bei eine Unfall mit einem Leihwagen im Ausland.