Bin zwar von der Laserpistole gemessen worden, aber die Polizei hat zu langsam reagiert und mich vergessen raus zu nehmen. Können dir mir im Nachhinein eine Busse geben? Schweizer Recht..
Hm, gute Frage. Aber ich denk mal, die haben dich nicht geblitzt, oder? Also ich meine, einen Fotobeweis. Da in dem Falle ja die Aussage des Polizisten gilt,und er dich nicht angehalten hat, weis er ja auch nicht dass DU gefahren bist!
solltest du innerhalb von 3 monaten nichts schriftliches bekommen,dann hast du glück gehabt. Dann ist der Anspruch nicht mehr rechtskräftig

wie es mit schweizer recht aussieht, kann ich nicht sagen. in deutschland gilt bei geschwindigkeitsüberschreitungen die faherhaftung, d.h. dir muß nachgewiesen werden, das du gefahren bist. anders beim parken, dort gilt halterhaftung.
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über die möglichkeiten, den fahrer zu identifizieren lasse ich mich hier aber nicht aus...
sobald dich die Beamten erkannt haben bzw. Autonummer mußt du zahlen, da sie vor Gericht gegen dich aussagen.
Sie haben die Nummer erkennt aber kein Bild. es war ein Leihwagen und ich bin gefahren
Und nur ein Beamter hat war dabei..als ich zu schnell war
Kein Foto, aber der Garagist weiss dass ich das Leihauto hatte und dass ich gefahren bin habe ich zugegeben aber ich behaupte dass ich nicht so schnell gefahren bin wie er behauptet.