Angelflight am 21.01.2009 um 22:41 Uhr
Verwirrung in der Fahrschule. Wenn jemand im Auto, mit laufendem Motor, mit dem Handy (ohne Freisprechvorrichtung) telefoniert, ist das erlaubt oder nicht? Zum besseren Verständnis, wenn ein betrunkener Autofahrer in seinen Wagen steigt, und den Motor anlässt macht er sich schon strafbar. Gilt das auch mit dem Handy?
Ja, weil sonst das Hintertürchen an Ampeln da wäre, Telefon -> Motor aus
Sobald der Motor läuft - auch im Stand bist du fahrbereit und darfst kein Handy anhaben und keine Promillgrenze überschritten haben.
kuemmel am 21. Januar 2009 22:44 ... im Strassenverkehr! Wann ich mein Auto anmache das lasse ich mir von niemandem Vorschreiben ^^ Was ich in meiner Einfahrt mit meinen Sachen mache ist immer noch meine Sache
Wo steht in der Frage etwas von einer EINFAHRT? Bitte bleib bei der Sache!

Motor aus -> legal
Sogar an Ampeln ^^
Dagegen ist es illegal, auf die Uhr zu schauen, oder den Rufannahmeknopf zu drücken, selbst wenn man eine Freisprecheinrichtung hat...
Motor an + Handy in der Hand = teuer

Interessante Frage. Wenn der Motor gestartet ist, dann ist man ja rechtlich schon Verkehrsteilnehmer. Formalrechtlich dürfte man dann ohne Freisprecheinrichtung auch nicht telefonieren. Theorie und Praxis sind eben manchmal recht verschieden.

An der Ampel darf ich zum Handy greifen. Irrtum: So lange der Motor läuft, ist das Mobiltelefonieren absolut tabu. Schaltet man den Motor dagegen aus oder bei einer Start-Stopp-Automartik, ist das Verbot nach der Rechtssprechung außer Kraft gesetzt. Jederzeit erlaubt ist das Telefonieren natürlich mit einer nachzulesen bei: http://www.rp-online.de/public/bildershowinline/aktuelles/auto/ratgeber/23759

Danke für eure Antworten. Genau das meinte auch der Fahrlehrer, und die Schüler auch. Nur wurde diese Antwort im Fragebogen als falsch bewertet, also ein Druckfehler! Das hilft jetzt echt weiter, danke!!!
DH