Hallo,
ich möchte mir ein gutes Fahrrad gebraucht kaufen! Es hat einen sehr guten Preis! Aber der Verkäufer hat mir gesagt, dass er keine Papiere mehr hat, wegen Umzug! Also bibt es nur eine Quittung.
Was passiert mir, wenn das Rad geklaut ist?

las doch einfach die finger weg, oder schau unten am rad nach so ner nummer und frag beim polizeirevier nach!

mach einen kaufvertrag mit dem verkäufer
Heiko075 am 23. Mai 2009 13:48 dann ists trotzdem weg wenns die Polzei erfährt und er ist noch mit dran weil er es wusste dass es geklaut war
vonRichthoven am 23. Mai 2009 13:48 Ja, aber mit kompletter Adresse und Personalausweis-Nr.. Am besten noch Nr. vom Fahrrad aufschreiben. Dann kann man alles zurück verfolgen, falls es geklaut war! Viel Glück damit. :-)
Frag bei der Polizei nach ob so ein Fahrrad als gestohlen gemeldet worden ist! Wenn nicht wird der Käufer wohl recht haben! Denn ich habe die Quittung meines Fahrrades auch nicht mehr!

Wenn du es "in gutem Glauben" gekauft hast, also nichts von Diebstahl oder so geahnt hast, dann passiert DIR gar nichts.
Wenn er Pech hat ist das Fahrrad und das Geld weg!
isedinger am 23. Mai 2009 13:48 ... aber das Fahrrad ist er dann los.
Bei Diebstahl gibt es keinen gutgläubigen Eigentumserwerb!
Rose4440 am 23. Mai 2009 13:49 Haha --- Das muß man erst beweisen, dass man guten Blaubens war. Selbst wenn, ist das Fahrrad weg ( und das Geld auch) Einen geklauten Gegenstand muß man - wenn man erwischt wird - wieder hergeben, auch wenn man dafür bezahlt hat
Aleydis am 23. Mai 2009 13:50 Ihr habt Recht, ich hab was verwechselt. Sorry. Muss wirklich wieder abgegeben werde.

Mach einen Kaufvertrag und lass Dir darin bestätigen dass das Rad sein Eigentum ist.

Dann haste schlechte Karten, mach einen Kaufvertrag aus dem hervor geht daß das Rad nicht gestohlen ist und das läßt du dir unterschreiben, dann gibt es keine Probleme...
Quittung? Vom VK oder einen Kaufbeleg vom Laden? Ich rate dir, einen kurzen Text ähnlich wie einen Kaufvertrag zu verfassen, der die Rahmennummer enthält. Wenn du per Inserat o.ä. auf das Rad gekommen bist, heb die Anzeige auf.
evtl. auch bei der Polizei fragen, ob es als gestohlen gemeldet ist.
Hatte einen ähnlichen Fall: Der Eigentümer hat das gestohlene/gekaufte Rad wiedererkannt. Gegen den VK wurde Anzeige wg. Hehlerei erstattet. Wir hatten auch alles aufgehoben ;-)

..........Muss man da gleich das Schlimmste vermuten,dass es geklaut sein könnte?
Beim Verkauf aus 2.Hand gilt oft"wie besehen"und Handschlag.
MIr würde es reichen,mir die Personalausweisnummer der Verkäufers aufzuschreiben.
Und dann viel Spass mit dem günstigem Rad.
Ich las nix raus von "tausende Euro Wert...Shimano"..oder sonst was wirklich super teueres.
Wo kein Kläger,da kein Richter. Du könntest mit der Perso.Nr.beweisen-bei Polizeianfrage_______>>,wer der Voreeigentümer war,ansonsten würde ich mich über das Schnäppchen freuen und mal davon ausgehen,dass es nicht nur Betrüger auf der Welt gibt ;-).
vonRichthoven am 23. Mai 2009 13:53 DH
Egal op Du mit oder ohne wissen ein gestohlenes Fahrzeug welcher Art auch immer , erstehst..sollte bei einer Kontrolle dieses Festgestellt werden...wird das ding ERSATZLOS eingezogen...toedeloe...
danke für eure Antworten! Werde das gute Stück kaufen! Wenn er die Wahrheit sagt, wird er mir ja sicher seine Ausweißnummer geben!
Mfg David08