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Mit geklauten Fahrrad erwischt?? (Gebraucht gekauft, nicht selbst geklaut) ??

gefragt von david08 am 23.05.2009 um 13:45 Uhr

Hallo,

ich möchte mir ein gutes Fahrrad gebraucht kaufen! Es hat einen sehr guten Preis! Aber der Verkäufer hat mir gesagt, dass er keine Papiere mehr hat, wegen Umzug! Also bibt es nur eine Quittung.

Was passiert mir, wenn das Rad geklaut ist?


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traurige
beantwortet von traurige am 23. Mai 2009 13:45
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las doch einfach die finger weg, oder schau unten am rad nach so ner nummer und frag beim polizeirevier nach!


ziuwari
beantwortet von ziuwari am 23. Mai 2009 13:46
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mach einen kaufvertrag mit dem verkäufer

Kommentar von E682826a121bec63d0ec4bee998e866asmallHeiko075 am 23. Mai 2009 13:48

dann ists trotzdem weg wenns die Polzei erfährt und er ist noch mit dran weil er es wusste dass es geklaut war

Kommentar von 6487c185bda0643fbe9d19cf47b01861smallvonRichthoven am 23. Mai 2009 13:48

Ja, aber mit kompletter Adresse und Personalausweis-Nr.. Am besten noch Nr. vom Fahrrad aufschreiben. Dann kann man alles zurück verfolgen, falls es geklaut war! Viel Glück damit. :-)


schildi
beantwortet von schildi am 23. Mai 2009 13:46
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dann hattest du mal ein Rad


JackRyan
beantwortet von JackRyan am 23. Mai 2009 13:46
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Frag bei der Polizei nach ob so ein Fahrrad als gestohlen gemeldet worden ist! Wenn nicht wird der Käufer wohl recht haben! Denn ich habe die Quittung meines Fahrrades auch nicht mehr!


Aleydis
beantwortet von Aleydis am 23. Mai 2009 13:47
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Wenn du es "in gutem Glauben" gekauft hast, also nichts von Diebstahl oder so geahnt hast, dann passiert DIR gar nichts.


Kommentar von Simple_avatar8smallJackRyan am 23. Mai 2009 13:47

Wenn er Pech hat ist das Fahrrad und das Geld weg!

Kommentar von 20fe4160b2d32c8b7e98db609f2073acsmallisedinger am 23. Mai 2009 13:48

... aber das Fahrrad ist er dann los.

Kommentar von wuseldusel am 23. Mai 2009 13:48

Bei Diebstahl gibt es keinen gutgläubigen Eigentumserwerb!

Kommentar von Simple_avatar8smallJackRyan am 23. Mai 2009 13:49

Doch! Woher soll der Käufer wissen das es gestohlen ist? Zumal der Verkäufer die Quittung vorzeigt!

Kommentar von Ruedi am 23. Mai 2009 14:11

Nein, Jack, gibt es nicht. An gestohlenen Sachen kann kein Eigentum erworben werden!

Kommentar von 48f65fb08d688f07c53c188d2fbf9794smallRose4440 am 23. Mai 2009 13:49

Haha --- Das muß man erst beweisen, dass man guten Blaubens war. Selbst wenn, ist das Fahrrad weg ( und das Geld auch) Einen geklauten Gegenstand muß man - wenn man erwischt wird - wieder hergeben, auch wenn man dafür bezahlt hat

Kommentar von 3d9d08edf49e8e71f2982e52b090a2f1smallAleydis am 23. Mai 2009 13:50

Ihr habt Recht, ich hab was verwechselt. Sorry. Muss wirklich wieder abgegeben werde.


isedinger
beantwortet von isedinger am 23. Mai 2009 13:47
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Mach einen Kaufvertrag und lass Dir darin bestätigen dass das Rad sein Eigentum ist.


Heiko075
beantwortet von Heiko075 am 23. Mai 2009 13:48
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Lass die Finger davon


Joschy0907
beantwortet von Joschy0907 am 23. Mai 2009 13:49
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Dann haste schlechte Karten, mach einen Kaufvertrag aus dem hervor geht daß das Rad nicht gestohlen ist und das läßt du dir unterschreiben, dann gibt es keine Probleme...


anonym
beantwortet von redead118 am 23. Mai 2009 13:49
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Quittung? Vom VK oder einen Kaufbeleg vom Laden? Ich rate dir, einen kurzen Text ähnlich wie einen Kaufvertrag zu verfassen, der die Rahmennummer enthält. Wenn du per Inserat o.ä. auf das Rad gekommen bist, heb die Anzeige auf.
evtl. auch bei der Polizei fragen, ob es als gestohlen gemeldet ist.
Hatte einen ähnlichen Fall: Der Eigentümer hat das gestohlene/gekaufte Rad wiedererkannt. Gegen den VK wurde Anzeige wg. Hehlerei erstattet. Wir hatten auch alles aufgehoben ;-)


brunhilde45
beantwortet von brunhilde45 am 23. Mai 2009 13:52
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..........Muss man da gleich das Schlimmste vermuten,dass es geklaut sein könnte?

Beim Verkauf aus 2.Hand gilt oft"wie besehen"und Handschlag.

MIr würde es reichen,mir die Personalausweisnummer der Verkäufers aufzuschreiben.

Und dann viel Spass mit dem günstigem Rad.

Ich las nix raus von "tausende Euro Wert...Shimano"..oder sonst was wirklich super teueres.

Wo kein Kläger,da kein Richter. Du könntest mit der Perso.Nr.beweisen-bei Polizeianfrage_______>>,wer der Voreeigentümer war,ansonsten würde ich mich über das Schnäppchen freuen und mal davon ausgehen,dass es nicht nur Betrüger auf der Welt gibt ;-).

Kommentar von 6487c185bda0643fbe9d19cf47b01861smallvonRichthoven am 23. Mai 2009 13:53

DH


anonym
beantwortet von tutenuggel am 23. Mai 2009 13:55
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Egal op Du mit oder ohne wissen ein gestohlenes Fahrzeug welcher Art auch immer , erstehst..sollte bei einer Kontrolle dieses Festgestellt werden...wird das ding ERSATZLOS eingezogen...toedeloe...


anonym
beantwortet von david08 am 23. Mai 2009 14:09
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danke für eure Antworten! Werde das gute Stück kaufen! Wenn er die Wahrheit sagt, wird er mir ja sicher seine Ausweißnummer geben!

Mfg David08


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