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Mit freundlichen Grüßen ???

gefragt von vidsysvidsys am 13.04.2008 um 13:58 Uhr

Was kann man außer " Mit freundlichen Grüßen " in einem persönlichen Brief schreiben der an eine Bekannte gerichtet ist die einen Job vergibt um den man sich bewerben möchte ? Wir duzen uns zwar sehen uns aber eher selten.


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Mit freundlichen Grüßen (1)
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butz1510
beantwortet von butz1510 am 13. April 2008 13:59
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Herzliche Grüße.


Eastside
beantwortet von Eastside am 13. April 2008 14:00
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Liebe Grüße... / Viele Grüße...


mitra54
beantwortet von mitra54 am 13. April 2008 14:01
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Ich würde auch sagen, daß die einzige Alternative "Herzliche Grüße" ist. Alles andere wäre nicht mehr geschäftsmäßig. Und das soll es doch trotz eurer Bekanntschaft noch sein.

Kommentar von 8852d6c5d7c543b504c3a6286bbb58fcsmallEastside am 13. April 2008 14:05

das kommt auf den Umgangston zwischen den beiden an. Wenn der Produktionsleiter an mich ein (geschäftliches) Mail schickt, mit dem duze ich mich aber nicht, schreibt er auch liebe Grüße...


pippi60
beantwortet von pippi60 am 13. April 2008 14:03
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Ich würde trotzdem ganz offiziell bleiben. Ich habe in einem Amt eine Bekannte, wir duzen uns. Aber wenn ich dienstlich mit ihr zu tun habe, wird es ganz offiziell! Es könnte ja ihr Vorgesetzter lesen.


Pestopappa
beantwortet von Pestopappa am 13. April 2008 14:00
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Mit freundlichem Gruß


Kommentar von oldpaed am 13. April 2008 15:01

Das ist wie "mit freundlichen Grüßen" grundsätzlich die Grußformel für einen Geschäftsbrief. Die Formel "Hochachtungsvoll" gehört der Vergangenheit an, wirkt sehr antiquiert und sollte heute nicht mehr verwendet werden (zu Discoopa). Entweder ist der Brief persönlich oder er ist geschäftlich, auf ein "Mittelding" würde ich mich nicht einlassen (zu vidsys); es kann ja sein, dass der Brief von anderen Mitarbeitern in der Firma auch gelesen wird; da spielt die persönliche Beziehung zunächst einmal keine Rolle, wie ich meine.


Discoopa
beantwortet von Discoopa am 13. April 2008 14:01
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Hochachtungsvoll

Kommentar von 8a5054ec3b859f1dc3b173056ddaa772smallvidsys am 13. April 2008 14:02

sorry aber wir duzen uns !!!


WolfRichter
beantwortet von WolfRichter am 13. April 2008 14:14
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Persönliche Bekanntschaft spielt im beruflichen Schriftverkehr keine Rolle. Es muß so geschrieben sein, daß auch andere mitlesen können. (Es gibt ja auch Vertretungen.)

(Im Gerichtssaal käme ich ja auch nicht auf die Idee, einen befreundeten Anwalt zu duzen.)


Seelenlos
beantwortet von Seelenlos am 13. April 2008 14:27
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Es geht für einen von beiden nicht gut aus, wenn man privates und berufliches vermischt. Du möchtest dich bewerben, dann halte dich an die Regeln.


RolfHoegemann
beantwortet von RolfHoegemann am 13. April 2008 18:47
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Alternativ wäre noch möglich:

"In der Hoffnung, bald von Dir zu hören...

Dein xy."


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