vidsys am 13.04.2008 um 13:58 Uhr
Was kann man außer " Mit freundlichen Grüßen " in einem persönlichen Brief schreiben der an eine Bekannte gerichtet ist die einen Job vergibt um den man sich bewerben möchte ? Wir duzen uns zwar sehen uns aber eher selten.
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Ich würde auch sagen, daß die einzige Alternative "Herzliche Grüße" ist. Alles andere wäre nicht mehr geschäftsmäßig. Und das soll es doch trotz eurer Bekanntschaft noch sein.
Eastside am 13. April 2008 14:05 das kommt auf den Umgangston zwischen den beiden an. Wenn der Produktionsleiter an mich ein (geschäftliches) Mail schickt, mit dem duze ich mich aber nicht, schreibt er auch liebe Grüße...

Ich würde trotzdem ganz offiziell bleiben. Ich habe in einem Amt eine Bekannte, wir duzen uns. Aber wenn ich dienstlich mit ihr zu tun habe, wird es ganz offiziell! Es könnte ja ihr Vorgesetzter lesen.

Mit freundlichem Gruß
Das ist wie "mit freundlichen Grüßen" grundsätzlich die Grußformel für einen Geschäftsbrief. Die Formel "Hochachtungsvoll" gehört der Vergangenheit an, wirkt sehr antiquiert und sollte heute nicht mehr verwendet werden (zu Discoopa). Entweder ist der Brief persönlich oder er ist geschäftlich, auf ein "Mittelding" würde ich mich nicht einlassen (zu vidsys); es kann ja sein, dass der Brief von anderen Mitarbeitern in der Firma auch gelesen wird; da spielt die persönliche Beziehung zunächst einmal keine Rolle, wie ich meine.

Hochachtungsvoll
vidsys am 13. April 2008 14:02 sorry aber wir duzen uns !!!

Persönliche Bekanntschaft spielt im beruflichen Schriftverkehr keine Rolle. Es muß so geschrieben sein, daß auch andere mitlesen können. (Es gibt ja auch Vertretungen.)
(Im Gerichtssaal käme ich ja auch nicht auf die Idee, einen befreundeten Anwalt zu duzen.)

Es geht für einen von beiden nicht gut aus, wenn man privates und berufliches vermischt. Du möchtest dich bewerben, dann halte dich an die Regeln.

Alternativ wäre noch möglich:
"In der Hoffnung, bald von Dir zu hören...
Dein xy."