hallo, wer kann mir helfen?? also ich bin gestern mit dem auto eines freundes gefahren, da dieser alkoholisiert war. ich (nüchtern), habe dann beim ausparken eingeschlagen und einen pfeiler im rückspiegel nicht gesehen, den ich natürlich auch gerammt habe. da die teilkaskoversicherung des fahrzeug ja für solche schäden nicht aufkommt wäre nun meine frage ob vielleicht meine privathaftpflicht für den schaden aufkommt...
Weitere Fragen zu verwandten Themen finden Sie hier:

Nach den gesetzl. Vorschriften haftet der Halter des KFZ, welches den Schaden verursacht hat. Selbstverständlich haftet auch der Fahrer, zumal, wenn er gleichzeitig auch Halter ist. In diesem Fall jedoch wurde der PKW Dir zur Nutzung im Rahmen einer Gefälligkeit/Hilfeleistung überlassen bzw. hattest Du vom Halter sogar einen Auftrag erhalten. Für die dabei eingetretenen Schäden am überlassenen Gegenstand kann der Halter Dich nicht verantwortlich machen. Der geschädigte Dritte (vermutlich die Kommune) wird sich an den Halter des schadenverursachenden KFZ halten - und üblicherweise springt dann dessen gesetzlich vorgeschriebene Haftpflichtversicherung ein. TIPP: Der Halter sollte abwägen, ob der tatsächliche Schaden des Dritten höher ist als die finanziellen Folgen, wenn er hochgestuft wird (Schadenfreiheitsrabatt)und anschliessend mehr für die Versicherung zahlen muss. Die Versicherung rechnet ihm das aus... Dem betrunkenen Kumpel hilft es vielleicht dass die Beule am Auto allemal billiger ist als mit Alkohol am Steuer erwischt zu werden. Du hast es gut gemeint, und daraus darf Dir kein Nachteil entstehen. RR