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Mit Fahrrad Kratzer ins Auto gemacht. Bin ich schuld?

gefragt von Nabura am 10.12.2008 um 16:43 Uhr

Habe vorhin beim fahrradfahren ein Auto, das den halben Fahrradweg blockiert hat, gestreift und einen Kratzer reingemacht. Bin ich schuld oder der Autofahrer? Wird meine Versicherung das zahlen?

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recht x 35.222 auto x 23.159 versicherung x 5.646 fahrrad x 2.872 kratzer x 316 fahrradweg x 14

monja1995
beantwortet von monja1995 am 10. Dezember 2008 16:44
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Ja, denn es stellt sich nicht die Frage, ob das Auto falsch abgestellt war, sondern dass Du das Auto beschädigt hast

Kommentar von 355f8640c1989803387073366fe48b6dsmallsvanny am 10. Dezember 2008 16:48

Sehe ich ähnlich.

Kommentar von A478ae03b04e492f32191c91bdb29bf4smallfirstguardian am 10. Dezember 2008 16:50

Könnte sein, dass den Falschparker eine gewisse Mitschuld trifft. Wird aber im Zweifel die Versicherung klären.

Kommentar von Simple_avatar1smallIsartaucher am 10. Dezember 2008 16:53

DH.

Das Falschparken war ja nicht die Ursache des Unfalls.


Mismid
beantwortet von Mismid am 10. Dezember 2008 17:49
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Beide sind Schuld. Der Fahrradfahrer trägt aber ca. 80% der Kosten


anonym
beantwortet von doris11 am 10. Dezember 2008 16:46
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Auf der einen Seite,darf der Autofahrer nicht auf dem Fahrradweg parken.Normal müßte das Deine Haftpflicht schon zahlen,ich würde bei der Versicherung nachfragen,weil die können dir mit Sicherheit,sagen,ob der Autofahrer auch mitschuldig ist! Würde mich auch interessieren,was da raus kommt! Weil an und für sich,wenn du beschädigst ,bist du schuld,wie das aber mit einem falsch geparktem Auto ist,keine Ahnung,....es könnte dir sogar,wenn es ganz blöd ausgeht,absicht unterstellt werden.-vom Autofahrer...kommt drauf an,wieviel Platz da noch war..


tauben
beantwortet von tauben am 19. April 2009 22:27
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das muß du zahlen du hast doch das rein gemacht und nicht er oder


anonym
beantwortet von radfahrer am 16. Dezember 2008 16:23
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Wenn ich hier lese "ein parkendes Auto kann keinen Unfall verursachen..." so ist das in dieser Absolutheit falsch.

Was ein Richter in einem speziellen Fall gesagt hat, muss dort nicht falsch gewesen sein, gilt aber grds. nicht immer (schon gar nicht, wenn das Gericht nicht der BGH oder wenigstens ein Oberlandesgericht war).

Parkt ein Fahrzeug falsch und wird dadurch ein Unfall ausgelöst (mitausgelöst, Folgen verschlimmert etc.), z.B. durch Sichtbehinderung etc., dann haftet der (Mit-)Verursacher auch mit. Das könnte theoretisch bis 100% Haftung ausmachen, wenn z.B. ein Kind betroffen ist, das schon im Straßenverkehr alleine gehen darf, aber eben noch nicht ganz so fit ist, dass es solche Spezialfälle berücksichtigen kann. Deshalb kann ich nur jedem raten, nicht falsch zu parken, das kann auch zivil- wie strafrechtlich sehr teuer werden.

Natürlich kommt es auf den Einzelfall an. Wenn schon weit erkennbar war, dass dort ein Auto parkt, haftet hier der Radler. Dagegen: Parkt z.B. ein schwarzes Auto schräg quer über einen unbeleuchteten Radweg und ist das Auto trotz eingeschalteter Fahrradbeleuchtung praktisch "unsichtbar", haftet der Autofahrer womöglich voll.

Ich selbst habe mal ein parkendes Auto beschädigt (Spiegel abgefahren). Ich durfte mit meinem breiten Spezialfahrrad dort fahren, Fahrer aber dort nicht parken. Der Fahrer hat es zumindest akzeptiert.

Zur Haftpflichtfrage: Wenn jemand schuld ist, zahlt die Haftpflichtversicherung. Ist er nicht schuld, zahlt sie nicht. Sie übernimmt insofern auch die Aufgabe einer Rechtsschutzversicherung um unbegründete Ansprüche Dritter abzuwehren. Daher: Der Versicherung melden. Und vorher: Einen Haftpflicht-Vers.Vertrag abschließen (und Beiträge zahlen). Ist die wichtigste Versicherung überhaupt!


Eddy21
beantwortet von Eddy21 am 10. Dezember 2008 19:43
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Das Auto könnte hochkant da stehen, es würde dir nicht das recht geben es zu beschädigen ! Deine Haftpflicht wir bei schuldhaftem Verhalten von Dir den Schaden übernehmen !


Questor
beantwortet von Questor am 10. Dezember 2008 16:53
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Eins ist schon mal absolut klar, ""ein stehendes Fahrzeug kann keinen Unfall verursachen"! Das heißt im Klartext, wenn du so blind bist, ist das dein Problem, die Schuld hast du allein zu verantworten.

Kommentar von Simple_avatar5smallMismid am 10. Dezember 2008 17:51

ein Autofahrer bekommt aber meist eine Teilschuld angerechnet, da der Unfall nicht passiert wäre wenn er nicht falsch geparkt hätte! 20% gehen bei Gericht meistens zu Lasten des Autofahrers

Kommentar von D283a4923cc6e520e7d9f5b9de51a275smallQuestor am 12. Dezember 2008 18:48

Großer Irrtum, Der Fahrzeughalter kann nur wegen falsch parken belangt werden. Nochmal, damit auch Du es verstehst: ein stehendes Fahrzeug kann keinen Unfall verursachen! So ist das Gesetz, und das wurde auch von einem Richter so bestätigt.

Kommentar von Ruedi am 31. März 2009 18:02

Hmmm, hier könnte aber eine Mitschuld nach § 254 BGB zum Tragen kommen. Müsste man mal genauestens durchprüfen.


stef1601
beantwortet von stef1601 am 10. Dezember 2008 16:44
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Das bist du Schuld, würde ich sagen. Denn auch wenn ein Auto den Weg blockiert kann ich es nicht einfach beschädigen.

Sorry, ich glaube da muss deine Haftpflicht ran :O(


anonym
beantwortet von heugen am 10. Dezember 2008 16:44
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du bist schuld. deine private haftpflichtversicherung wird bezahlen.


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