Mit Epilepsie auch ein Fahrradfahrverbot?

8 Antworten

Auszug aus http://www.epilepsie-netz.de/142/Epilepsie-Ratgeber/Erster_Anfall.htm : Welche Auswirkungen hat die Epilepsie auf das tägliche Leben? Insbesondere dann, wenn schon mehrere Anfälle aufgetreten sind und dann wenn medikamentös behandelt wird, sind einige Einschränkungen der täglichen Lebensführung zu berücksichtigen. Ob zu Hause oder in der Schule oder am Arbeitsplatz gilt es in jeder Situation zu bedenken, ob es beim plötzlichen Auftreten eines Anfalles zu einer Gefährdung kommen könnte. Die Regel: „nicht ungesichert in große Höhen (über 1 Meter), nicht zu schnell (z. B. beim Sport oder Radfahren) und nicht ungesichert ins Wasser“ sollte beachtet werden. Meine persönliche Meinung: Wenn man Anfälle ohne Vorboten hat und man z.B. nicht mehr vom Fahrrad absteigen kann sollte man darauf verzichten - nicht nur um sich zu schützen sondern auch alle anderen Verkehrsbeteiligten...

---> soll heißen das es kein generelles Fahrradfahrverbot (Mofa, Rollschuhe, Roller, Skateboard^^) gibt, sicher aber Bußgelder ausgesprochen werden können wenn etwas passiert - das widerrum kann auch jemandem passieren der keine Epilepsie hat und andere mit seinem Verhalten gefährdet. Bus und Bahn sind die sichere Alternative um von A nach B zu kommen.

Die Frage lässt sich pauschal nicht beantworten.

§ 2 der Fahrerlaubnis-Verordnung sagt:

"(1) Wer sich infolge körperlicher oder geistiger Beeinträchtigungen nicht sicher im Verkehr bewegen kann, darf am Verkehr nur teilnehmen, wenn Vorsorge getroffen ist, daß er andere nicht gefährdet. Die Pflicht zur Vorsorge, namentlich durch das Anbringen geeigneter Einrichtungen an Fahrzeugen, durch den Ersatz fehlender Gliedmaßen mittels künstlicher Glieder, durch Begleitung oder durch das Tragen von Abzeichen oder Kennzeichen, obliegt dem Verkehrsteilnehmer selbst oder einem für ihn Verantwortlichen."

Außerdem gilt § 1 Abs. 2 der StVO: "Jeder Verkehrsteilnehmer hat sich so zu verhalten, daß kein Anderer geschädigt, gefährdet oder mehr, als nach den Umständen unvermeidbar, behindert oder belästigt wird."

Wenn also jederzeit mit einem Anfall gerechnet werden muss, ist Fahrrad fahen sicher eine schlechte Idee. Wenn Du allerdings medikamentös gut eingestellt bist und Anfälle nicht zur "Tagesordnung" gehören, sollte es kein Problem sein. Du solltest in jedem Fall aber Deinen Arzt nach einer Eischätzung fragen. Ich wünsche Dir alles Gute!

An Siraaa. Dein Kommentar passt nicht zur Frage. Du schreibst, dass du überlegst wieder Rad zu fahren, du fokale Anfälle hast die aber nicht selbst bemerkt. Manchesmal mit Übelkeit.Am Anfang eben Grand -Mal Anfälle hattest ohne Medis. Du fragt ja, ob du Rad fahren darfst oder nicht. Und ich denke, das habe ich gut beantwortet.Und alle anderen hier auch. Verboten ist es nicht. Jeder muss das für sich selbst verantworten, ob er es riskiert oder nicht. In Bethel eben durften die Kinder alle Rad fahren auch die, die öffter Anfälle hatten. Bedingung war der Helm. Aber ein Kind lässt man nicht alleine fahren.

Aber wenn du Heute noch ab und zu Anfälle hast, die du nicht bemerkst, würde ich mir das genau überlegen , ob du es wirklich schon riskiert. Was ist wenn doch mal ein Anfall kommt den du eben nicht merkst?

Man darf eben nicht bei Gefährdung für sich selbst und für andere nicht fahren. Und wei su das shcilderst, dass fpkale unbemerkt auftreten, dann gehörst du zu dieser Gruppe, die ein Ra lieber stehen lassen sollte. Suche dir doch eas anderes an Sport was für dich geeigent ist, damit du in Bewegung bleibst. Muss es unbedingt das Rad sein?

Das andere was ich schrieb, ist meine Geschichte, dass eben meine Frau auch Auto fährt aber eben unwissend, was ich nicht immer verhindern kann. Auch mit dem Bußgeld, soetwas gibt es nicht. Aber das war ja auch nicht deine Frage, hast du nur mit reingenommmen, so wie ich eben meine Erfahrungen mit meiner Frau, die natürlich nicht Auto, Rad u.s.w. fahren darf. Sie kann ja nicht mal mehr schreiben un die Verkehrsschilder lesen. Frage mich nicht, wie sie es geschaft hat, dass ich sie immer heile gefunde habe und auch kein Blechschaden entstand. Vielleicht im Unterbewusstsein, dass sie es noch weiß? Ich kann es nicht beantworten. Ist ja auch egal. Aber an deiner Stelle würde ich das nochmal mit deinem Neurologen durch sprechen, ob das vertretbar ist. Paula -Paul

nee also vlt. hab ich mich da net deutlich ausgedrückt. Die fokalen anfälle sind ja ausschließlich anfälle mit übelkeit. Ich bin aber bei vollem bewusstsein und reagiere auch ganz normal..nur das eeg zeichnet auch zu diesem zeitpunkt nen anfall auf. (wurde in der klinik X mal ausprobiert^^) Ist also nicht so, dass ich dann verwirrt bin oder vergesse was ich mache.

Schilder lesen, mich konzentrieren usw. klappt super ;-)

Also, ich bin Epileptiker zwar ganz schwach aber meine Anfallsart ist fokale. Ich wollte vor kurzem unbedingt klären ob ich Mofa fahren darf. Heute hatte ich einen Termin in Bethel Bielefeld bei meinem Neurologen( Dr.Tilmann Polster). Er sagte mir in meinem Fall darf ich Fahrrad fahren da in einer Anfallssituation das Fahrrad zum stehen kommt und so kaum Schaden verursacht. Beim Mofa ist das so, dass man zwar den Schein bekommt aber einem selbst überlassen ist ob man das Risiko eingeht einen Anfall auf dem Mofa zu bekommen oder nicht, denn das Risiko auf einem Mofa einen Anfall zu bekommen ist zwar genauso hoch, trotzdem fährt das Mofa weiter. Wenn dann einer anderen Person was passiert ist man selbst den Schaden bezahlen. Daher würde ich den Führerschein Klasse B mit einem Jahr Anfallsfreiheit machen, so ist man auf der sicheren Seite.😊😉

Hallo. Generell besteht kein Verot für das Fahrrad fahren. Mofa weiß ich nicht genau. Gefährlich ist Beides. Ich denke, das jeder für sich selbst verantwortlich ist. Und wenn man viele Anfälle hat oder es vorher nich merkt, sollte man Rad, Mofa stehen lassen.Vorallem bei Mofa, müsen die Eltern die Verantwortung tragen wenn sie meinen ihren 15 Jährigen Prößling der eine Epi hat ein Mofa zu kaufen.Dann müssen die Eltern auch für Schäden aufkomme. Bei Rad fahren aber nicht.

Aber eine Strafe braucht man nicht zahlen. Das ist hergeholt. Kinder mit Epi wird es sogar emphehlen Rad zu fahren um ein wenig Normalität im Leben zu bringen, aber eben nur mit Helm. Es kommt natürlich auf die Epi an, wie schlimm sie ist.Bin sicher, dass auch nur die fahren, die gut eingestellt sind, fahrsicher sind, und die Verkehrssicher sind.Wenn man täglich krampft, ist man auch kaum in der Lage Rad zu fahren. Zu müde, zu kaputt, eventuell auch verwirrt für einige Zeit. Meine Frau hat CA 100 Anfälle in Monat große und kleine, und ist verwirrt. Sie fährt sogar Auto, aber unwissendlich. Habe nun Schlüssel versteckt. Aber sie findet die und steigt dann halb nackt ins Auto und fährt hier im Ort. Immer nur im Ort.Passiert ist noch nichts. Sie kennt noch alle Schilder -denke ich - und war vor der Krankheit eine super selten gute Autofahrerin. Aber Rad lässt sie stehen. Problem. Sie findet nicht wieder zurück.Ich muss sie suchen und auch die Polizei hier wisses es. Sehen sie meine Frau, stoppen sie sie, und bringen sie nach Hause, nehmen den Schlüssel mit. Ich muss den dann vom Revier abholen.Aber eine Strafe hat sie noch nie bekommen, weil sie nichts dafür kann. Aber Rad fahren wissendlich bei wenig Anfällen, das wird nicht bestraft. Denn man kann auch einen kleinen Anfall bekommen wenn man als Fußgänger unterwegs ist und plötzlich bleibt der Betroffene mitten auf der Strasse stehen, und es kann zum Unfall kommen beim ausweichen. Wird auc nicht betraft. Man muss nicht einmal für den Schaden aufkommen. Das ist auch im Geschäften so. Fällt jemand im Anfall in einem Regal was umfällt und es geht viel zu Bruch, braucht man nicht dafür aufkommen. Das wäre ja noch schöner.Dann dürfte kein Epi alleine auf die Strasse, und auch nicht arbeiten ohne Aufsicht.

Fahrverbot für Auto: Wenn man 1 Jahr anfallsfrei ist und sich regelmäßig alle 3 Monate -untersuchen lässt wei EEG und blutspiegelbestimmung, darf man Führerschein machn. Wenn man einen hat, dann gildet das gleiche,falls man an Epi erkrankt und wieder gesund wird. Doch, unser Neurologe weiß das alles. Und auch die Kliniken in der meine Frau lag. Dann hat sie einen shclechten Arzt und die Polizei , keine Ahnung wraum sie ein Bußgeld bekam. Abe richt auf Grund de rEpi, eben wie du schreibst, sie kann auch so gestürzt sein wie jeder andere auch. Und Sport wie schwimmen, klettern, Kampfsport, Boxen , auch Ballspiele -wegen nicht reagieren wenn man einen Ball fangen soll, sollte man unterlassen bei vielen Anfällen. Abe rdas weiß man doch selbst am Besten.Wobei beim Schwimmen jemand dabei sein kann, als unter Aufsicht ist das möglich. Ich schwimme auch mit meiner Frau. Das kann sie noch und man sollte auch Personen mit schwerer Epi selbstständig belassen, denn sie haben auch ein rehct auf Sport. Sie geht auch in Behindertenfruppe in der man Stepperobik und Tanzerobik macht. Da ist ein Arzt dabei.Man muss eben gucken was geigent ist auch für schwere Fälle mit geistiger Behinderung. Denn Sport macht ihr Spaß und sie bewegt sich jedenfalls. Und mit Musik, mag sie es beesonders gerne.Das wird leider nicht überall angeboten.Und das sollte geändert werden. In der Gruppe sind auch nur geistig Behinderte ohne Epi, Blinde, Taube,und sogar Personen mit Deprssionen und ander psychische Erkrankungen. Paula - Paul

ds klar, dass eine Jahr hab ich ja auch bekommen (und halt mich auch dran) aber da ich nur am Anfang ohne Einstellung Grand mals hatte und jetzt allenfalls fokale, die manchmal noch nichtmal ich selbst merke (bzw. wenn ich sie merke, übelkeit beeinträchtigt das Fahrrad fahren ja nunmal nicht) überlege ich mir halt wieder Fahrrad zu fahren (gut net bei Schnee^^) um wenigstens nicht ausschließlich aif den Bus angewiesen zu sein. FE Klassen hab ich schon alle (ok Bus net^^..naja und LKW darf ich ja eh nie wieder fahren) (Naja nen Mofa hab ich eh net, als Motorradfahrerin (normalerweise) kratzt das an meiner "ehre" lach)