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Mit eigener Firma arbeiten vom Arbeitgeber erhalten. Zulässig?

gefragt von JoBa78 am 05.02.2009 um 22:05 Uhr

Hallo zusammen, angenommen ich würde mit einem Kollegen zusammen eine Firma gründen. Auch angenommen wir würden mit dieser Firma uns um Aufträge bewerben, welcher unser Arbeitgeber nach extern vergeben möchte. Diese Aufträge würden wir nach Feierabend privat abarbeiten. Ist das zulässig? Mit welchen Problemen müßten wir rechnen?

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wfwbinder
beantwortet von wfwbinder am 5. Februar 2009 22:07
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Wenn der AG euch die Nebenerwerb selbständigkeit genehmigt mit keinen.


anonym
beantwortet von JoBa78 am 7. Februar 2009 06:21
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Wie sieht es aus, wenn ich es nicht als Firma sondern als Nebentätigkeit anmelde?


anonym
beantwortet von Ellwood am 6. Februar 2009 00:55
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Könnte wohl als Scheinselbständigkeit gewertet werden.

http://www.anwaltseiten24.de/arbeitsrecht/scheinselbstaendigkeit.html


mecanoqueen
beantwortet von mecanoqueen am 5. Februar 2009 22:17
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Wenn du ein Gewerbe anmeldest, ist das kein Problem. Sieh nur zu, dass du nicht nur ein Unternehmen als Kunden hast. Schreib ab und an Rechnungen an weitere Kunden. Sicher ist sicher.


efranz98
beantwortet von efranz98 am 5. Februar 2009 22:12
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Ist zulässig, sofern andere Firmen auch die Chance haben, diese Aufträge zu bekommen. Ihr müsst als Firma am Markt präsent sein, nicht nur bei einem Auftraggeber, zumindest nicht über ca. 80%. Ihr solltet Werbung machen, Visitenkarten haben, usw., sonst könnte es als Scheinselbständigkeit ausgelegt werden.

Kommentar von Ohnimu am 5. Februar 2009 22:18

Viele Autoteilehersteller arbeiten auch nur für eine Automobilfirma und stellen NUR für diese her. Warum geht das dort?

Kommentar von Simple_avatar7smallefranz98 am 5. Februar 2009 22:23

Hmm, das ist wahrlich eine gute Frage. Leider kann ich sie nicht beantworten. Eine Antwort wäre aber sicher interessant...

Kommentar von Simple_avatar7smallefranz98 am 5. Februar 2009 22:23

Hmm, das ist wahrlich eine gute Frage. Leider kann ich sie nicht beantworten. Eine Antwort wäre aber sicher interessant...

Kommentar von Simple_avatar7smallefranz98 am 5. Februar 2009 22:23

Hmm, das ist wahrlich eine gute Frage. Leider kann ich sie nicht beantworten. Eine Antwort wäre aber sicher interessant...

Kommentar von Ellwood am 6. Februar 2009 00:54

Weil der Auftraggeber nur 1 Kriterium ist...

Allein durch die Beschäftigten der Autoteilehersteller, ist die Scheinselbständigkeit vom Tisch. siehe: http://www.anwaltseiten24.de/arbeitsrecht/scheinselbstaendigkeit.html


MikeFFM
beantwortet von MikeFFM am 5. Februar 2009 22:10
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Rechtlich spricht m.E. nichts dagegen, aber ich würde trotzdem die Finger davon weglassen. Wie willst Du denn verhindern, dass sich evtl. Unzufriedenheit über Deine Leistung im "Nebenjob" sich nicht negativ auf Dein Haupt-Arbeitsverhältnis auswirkt, wenn Dein Arbeitgeber und der Auftraggeber eine Person ist?

Kommentar von 610bee5a27a10ea3a40c59fa41d30dedsmallGadenja am 5. Februar 2009 22:11

Das wäre definitiv eine Scheinselbständigkeit. Das geht nicht.

Kommentar von Ad7f60134a588bbd9f16f5980f53599bsmallMikeFFM am 5. Februar 2009 22:15

Wieso Scheinselbständigkeit? Er wäre ja de facto selbständig, und wenn er seine Firma nicht nur für diesen einen Auftrag gegründet hat, sondern sich auch anderweitig zumindest anbietet, ist das doch okay...


Gadenja
beantwortet von Gadenja am 5. Februar 2009 22:08
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Ein Nebenerwerb beim eigenen Arbeitgeber geht nicht. Man kann nicht bei einer Firma gleichzeitig angestellt und Fremdarbeiter sein.

Kommentar von B13dda234bf3a9af7323744f9c29515fsmallmecanoqueen am 5. Februar 2009 22:13

Wenn sie Gewerbe anmelden und Rechnungen ausstellen ist es kein Problem.

Kommentar von 610bee5a27a10ea3a40c59fa41d30dedsmallGadenja am 5. Februar 2009 22:15

Dann muss man aber auch noch andere Kunden haben. Habe das selbst erlebt, da kommt man nicht mit durch. Mir wurde eine Scheindelbständigkeit unterstellt als ich nur noch einen Kunden hatte. Der hätte mich einstellen müssen, da ich die meiste Zeit des Tages dort zugebracht habe.

Kommentar von B13dda234bf3a9af7323744f9c29515fsmallmecanoqueen am 5. Februar 2009 22:19

Dann verkauft man was bei ebay und schreibt Rechnungen dazu. Ausserdem ist es in diesem Fall ein Gewerbe zu seiner Festanstellung. Da sieht es etwas anders aus.


anonym
beantwortet von Kaffeetrinker am 5. Februar 2009 22:07
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Bist Du bei der Bahn? ;-) Im Ernst: Das ist so oder so eine Nebentätigkeit über die Du den Arbeitgeber informieren mußt. Und sonst würd ich vorher allgemein fragen, ob Aufträge an Arbeitnehmer vergeben werden können und unter welchen Bedingungen. Das hängt vom AG ab.


anonym
beantwortet von Ohnimu am 5. Februar 2009 22:07
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Normalerweise ist ein "2t Job" nicht erlaubt wenn du Arbeitnehmer bist. Aber wenn der Arbeitgeber damit einverstanden ist, geht das. Aber mit Steuerabrechnungen etc. ist es etwas schwierig wenn der Betrag über EUR 400.- geht (2t Job Lohn)

Kommentar von B13dda234bf3a9af7323744f9c29515fsmallmecanoqueen am 5. Februar 2009 22:12

Kein Problem. Sie wollen ein Gewerbe anmelden.


anonym
beantwortet von gutefrage09 am 5. Februar 2009 22:07
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Ich würde das mit dem Arbeitgeber klären, kann ja sein, dass er Magenschmerzen wegen der Doppelbelastung bekommt, die ihr dann habt...


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